Wir hatten eine sehr unangenehme Kundin. Sie machte jetzt schon 4 Wochen am Kauf einer etwas teureren Handtasche rum. Kaufte sie dann am Samstag und brachte sie heute mit der Begründung es wäre ein Fehlkauf gewesen und sie bräuchte das Geld dringend ,zurück. Unser Chef hat die Tasche zurückgenommen und einen Gutschrift angeboten, da die Kundin die Tasche offensichtlich übers Wochenende benutzt hat ( wir haben ein gebrauchtes Taschentuch drin gefunden ). Sie möchte aber das Geld ausbezahlt und hat eine Zirkus ohne gleichen im Laden abgezogen. Mein Chef blieb aber bei der Gutschrift. Sie brauste dann raus , ohne Tasche , mit Gutschrift und dem Satz: sie werden von meinem Anwalt hören ! Werden wir von ihr hören ? Was meint ihr dazu ?
Antworten (5)
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vesparollervesparoller
Keine Angst vor dieser unangenehmen Kundin! Selbst wenn sie mit ihrem Anwalt erscheint - Ihr hättet ihr die Tasche ja gar nicht zurücknehmen brauchen! Dein Chef hat schon recht, wenn er ihr nur einen Gutschein gegeben hat. Denn einen Rechtsanspruch auf "Geld zurück" hat sie bei einem Fehlkauf natürlich nicht. Selbst wenn sie mit ihrem Anwalt im Laden erscheint .......
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1Antwort von
user1074user1074
Ihr hättet die Tasche nicht mal zurücknehmen müssen... also wo ist das Problem.... wenn der Anwalt Euch was anderes erzählt, fragt einfach nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung.
Und schreibt den Ablauf genau auf, so dass sie dann nicht behaupten kann, ihr hättet ihr versprochen, dass sie die Tasche gegen Bargeld umtauschen kann oder so. Also sowohl von Freitag, als auch vom Umtauschtag, als auch den Zustand der Tasche... Alles was ihr noch wisst, gleich aufschreiben und von allen Zeugen unterschreiben lassen (also du, dein Chef, evtl. sonstige Leute, die im Laden waren und deren Kontaktdaten ihr habt)
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1Antwort von
asker011 nein ganz bestimmt nicht wenn das etikett von der tasche schon ab ist oder wenn gebrauspuren zu sehen sind (am besten fotos machen) wird auch ihr anwalt nichts dran ändern können
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Phoenix52Phoenix52
Die hätte ich garnicht zurück genommen, auch nicht gegen Gutschrift. Gekauft ist gekauft. In Geschäften gibt es kein Rückgaberecht.
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Otilie2Otilie2 Danke, genauso sehen wir es auch, aber die meisten Kunden meinen, sie können alles zurückbringen, Kaufland, mediaMarkt und Co machen es ja vor
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Bluffer79Bluffer79 JEDER Kunde hat ein Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen!!! Dein Chef verstösst gegen das Gesetz!!! Solange sie den Bon hat MUSS er die Tasche umtauschen!!! Aus Kulanz hätte er ihr auch das Geld zurück geben können!! Wenn er so weiter macht ist es bald pleite.
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Otilie2Otilie2 Umtauschen ist nicht daselbe wie Geldauszahlung bei Fehlkauf. Umtauschen ist ok solange die Ware noch nicht benutzt wurde, ansonsten keine Rücknahme. Und pleite geht er bestimmt nicht, es gibt den Laden schon über 26 jahre und weißt du auch warum ? Die meisten unserer Kunden schätzen nämlich unsere Korrektheit - du hast keine Ahnung wie es im Einzelhandel zugeht , schade, eigentlich sollter jeder auch mal 14 tge im verkauf arbeiten, am besten dann auch noch vor Weihnachten
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user1245user1245 @Otilie
Nicht darüber aufregen....
Solche Leute wie Bluffer79 haben ihre Bildung aus der BILD
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user1245user1245 @bluffer79
Total Blödsinn!!!!
14tägiges Umtauschrecht gibt es ausschließlich bei Unternehmen, die mit dem Fernhandelsabsatzgesetz zu tun haben. Sprich Online-Shops oder Versandhäuser.
Im normalen Handel gibt es kein Rückgaberecht, so wie Sie es beschreiben.
Es mag ja sein, dass Sie es sich wünschen aber es ist Falsch, falsch falsch!
Pleite ist Otilies Chef nur dann, wenn er öfter auf solche unverschämte Zicken eingeht!
Und die Tasche und die Gebrauchsspuren fotografieren!