ich habe bei ebay einen kühlschrank ersteigert. beschreibung: voll funktionsfähig! nach 150 km fahrt zum abholort stellte ich fest: gefrierschranktür schließt nicht, kompressor arbeitet nicht. also hab ich das ding natürlich nicht genommen. habe ich anspruch auf ersatz meiner auslagen für die 150 km/300 hin und zurück und den angemieteten hänger? danke für antwort
Antworten (3)
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Sleimok moin,also ich an deiner stelle würde mal mit der Person reden ob er dir freiwillig wenigstens ein Teil der Gebühren zurück erstattet. Dazu würde ich ihn bei ebay melden da er falsche Angaben gemacht und somit den Kaufvertrag nicht erfüllt. Mfg Marco
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MGMGMGMGMGMG
Zu prüfen wäre, ob es ein "Leistungshindernis bei Vertragsschluss" ist. Vielleicht googelst Du da mal.
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blumenfraublumenfrau
Ich würde den Sachverhalt bei eBay melden, aber rechtlich durchsetzbaren Anspruch hast Du leider nicht....
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reagiert nicht auf e-mails...hab schon drei geschrieben