Mir droht ein vierwöchiges Fahrverbot. Muß ich als Kauffrau mit reiner Bürotätigkeit ohne Firmenwagen. Muß ich da den AG drüber informieren?
Bei fahrverbot den Arbeitgeber informieren?
Antworten (6)
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6Antwort von
HerrLichHerrLich
Da Dein Arbeitsvertrag sicher keine Tätigkeiten erfordert, die den Führerschein benötigen, musst Du nichts sagen. Das geht den AG nichts an.
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5Antwort von
gri1sugri1su
Nur, wenn Du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist. Ansonsten ist es eine Privatangelegenheit, die Niemanden etwas angeht.
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5Antwort von
ShiraShira
Warum solltest du. Das betrifft nur dein Privatleben.
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solf1solf1 Hoi Shira.. Auch deine Antwort Nr. 2000 ist kurz, treffend, richtig, präzis und lieb! Herzliche Gratulation..
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ShiraShira Danke Solf! Lieb von dir ;-) Du passt ja richtig gut auf. Ist mir selbst nicht mal augefallen.;-)
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gri1sugri1su Ist der Kuchen schon abgekühlt??? Da steht gleich eine ganze Meute vor Deiner Tür. Glückwunsch auch von mir, liebe Shira.
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ShiraShira Danke Gri1su! Ich glaube mit dem Backen klappt zeitlich nicht mehr ganz! Ich lauf mal eben zum Bäcker. Bin gleich zurück.
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1Antwort von
comarelcomarel
Ich denke mal nicht, du brauchst schließlich den Führerschein nicht um deine Tätigkeit auszuüben. Ob du nun mit der Bahn oder dem Auto zur Arbeit kommst ist doch völlig egal.
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KaldexKaldex
Ich denke, NUR Leute, die beruflich fahren MÜSSEN, müssen auch ihren Chef über das Fahrverbot informieren. Als ich Fahrer war, hab ich das logo gemacht und meinen Jahresurlaub zum größten Teil in der Zeit des FV genommen. Mein Chef war zufrieden mit dieser Lösung. Aber dich betriffts nicht ...
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thebrainthebrain
würd ich auch denken wenn du nicht grad lasterfahrer oder taxifahrer bist.
Richtig! Du sagst ihm ja auch nicht Bescheid, wenn Dein Auto kaputt ist oder Du Dir gerade ein neues kaufst.Ist Deine Privatsache!
Nur, wenn er die Reparatur bezahlt ;-)