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Bei Fahrten zur Arbeit auch tatsächliche Kosten steuerlich absetzbar?

Frage von Walentosky Walentosky

Grundsätzlich kann man doch die Entfernungspauschale geltend machen. Aber ist das die einzige Möglichkeit? Was ist wenn ich mir die Mühe mache und alle Kosten des Autos aufzeichne und so die tatsächlichen Kosten ermittle?

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Antworten (8)

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    Antwort von newcomer newcomer

    nein nur die Entfernung, mit der ist alles abgedeckt

  • 1
    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Dann werden die tatsächlichen Bearbeitungskosten (Lohnkosten des Sachbearbeiters) gegengerechnet.

    Nee, war ein Scherz. Aber genau deshalb gibt es ja eine PAUSCHALE.

    Die individuelle Berechnung für jeden einzelnen Steuerbürger wäre Bürokratie pur und gar nicht leistbar.

    Wer einen Lupo 3L fährt, bekommt so vermutlich um einiges mehr wieder als er tatsächlich an Aufwendungen hatte.

    Wer mit dem Porsche zur Arbeit fahren muss, zahlt halt drauf.

  • 1
    Antwort von Paperkite Paperkite

    Ja, geht auch. Du musst Fahrtenbuch führen. Dafür gibbet auch Programme. Kannste selbst mit Ecxel basteln, aber in den Postshops bieten die gerade sowas an. Frag mich nicht nach den Preis, war nicht wichtig für mich, lg aber wohl unter 10 EURoleinchens.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    das ist leider nicht richtig! Wie kommst du dazu, sowas zu antworten? Wenn man sich nicht auskennt, sollte man aufs Antworten verzichetn!

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Völliger Unsinn was Du hier schreibst. Lass es bleiben, wenn Du keine Ahnung hast. Hier gehts um Geld!

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    ist nicht vorgesehen

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Kannst Du nur als Unternehmer in Verbindung mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch. Als Arbeitnehmer bleibt Dir nur die Pauschale.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Stimmt so nicht ganz. Auch bei Arbeitnehmern werden Fahrtenbücher anerkannt und tw auch gefordert, bei Außendienstmitarbeitern z. B.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    ja, aber dann betrifft es das Geschäft und nicht die Fahrten Wohnung-Arbeit!

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie können sich die Mühe sparen die tatsächlichen Kosten Ihres KFZ zu ermitteln, da Sie diese steuerlich nicht absetzen können.

    Der steuerlich absetzbare Pauschalbetrag von 30 Cent pro Kilometer einfacher Wegstrecke zum Arbeitsort ist eine Entfernungspauschale und wird unabhäng von der Art des Transportmittels bezahlt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Das dürfen nur Selbstständige - bei dir gilt nur die Entfernungspauschale. Es sei denn, Du hattest auf dem Weg zur Arbeit oder zurück einen Unfall. Diese Kosten könntest du dann auch geltend machen

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Unsinn! Auch bei Selbständigen sind die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb nur begrenzt abzugsfähig.

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