Grundsätzlich kann man doch die Entfernungspauschale geltend machen. Aber ist das die einzige Möglichkeit? Was ist wenn ich mir die Mühe mache und alle Kosten des Autos aufzeichne und so die tatsächlichen Kosten ermittle?
Bei Fahrten zur Arbeit auch tatsächliche Kosten steuerlich absetzbar?
Antworten (8)
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MuenzenfreundMuenzenfreund
Dann werden die tatsächlichen Bearbeitungskosten (Lohnkosten des Sachbearbeiters) gegengerechnet.
Nee, war ein Scherz. Aber genau deshalb gibt es ja eine PAUSCHALE.
Die individuelle Berechnung für jeden einzelnen Steuerbürger wäre Bürokratie pur und gar nicht leistbar.
Wer einen Lupo 3L fährt, bekommt so vermutlich um einiges mehr wieder als er tatsächlich an Aufwendungen hatte.
Wer mit dem Porsche zur Arbeit fahren muss, zahlt halt drauf.
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PaperkitePaperkite
Ja, geht auch. Du musst Fahrtenbuch führen. Dafür gibbet auch Programme. Kannste selbst mit Ecxel basteln, aber in den Postshops bieten die gerade sowas an. Frag mich nicht nach den Preis, war nicht wichtig für mich, lg aber wohl unter 10 EURoleinchens.
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mma66hogmma66hog Völliger Unsinn was Du hier schreibst. Lass es bleiben, wenn Du keine Ahnung hast. Hier gehts um Geld!
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ErsterSchneeErsterSchnee
Kannst Du nur als Unternehmer in Verbindung mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch. Als Arbeitnehmer bleibt Dir nur die Pauschale.
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Funki1969Funki1969 Stimmt so nicht ganz. Auch bei Arbeitnehmern werden Fahrtenbücher anerkannt und tw auch gefordert, bei Außendienstmitarbeitern z. B.
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antola61antola61 ja, aber dann betrifft es das Geschäft und nicht die Fahrten Wohnung-Arbeit!
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KleinsorgeKleinsorge
Sie können sich die Mühe sparen die tatsächlichen Kosten Ihres KFZ zu ermitteln, da Sie diese steuerlich nicht absetzen können.
Der steuerlich absetzbare Pauschalbetrag von 30 Cent pro Kilometer einfacher Wegstrecke zum Arbeitsort ist eine Entfernungspauschale und wird unabhäng von der Art des Transportmittels bezahlt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
Peter Kleinsorge
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BEAFEEBEAFEE
Das dürfen nur Selbstständige - bei dir gilt nur die Entfernungspauschale. Es sei denn, Du hattest auf dem Weg zur Arbeit oder zurück einen Unfall. Diese Kosten könntest du dann auch geltend machen
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mma66hogmma66hog Unsinn! Auch bei Selbständigen sind die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb nur begrenzt abzugsfähig.
das ist leider nicht richtig! Wie kommst du dazu, sowas zu antworten? Wenn man sich nicht auskennt, sollte man aufs Antworten verzichetn!