In ihrem Testament hatte meine Mutter mir alles vermacht, allerdings sollten meine Frau und meine Tochter Geldbeträge in Höhe der dann gültigen Freibeträge erhalten. Nun habe ich festgestellt, dass ich so über einen Grenzbetrag komme und daher das gesamte Erbe mit einem hohen Steuersatz belastet wird. Würden meine Frau und vor allem meine Tochter mehr als den Freibetrag erhalten, würde sich die Gesamtbelastung deutlich verringern. Ist ein solches Abweichen vom Testament möglich? Sinn war ja eine Steuerminderung durch Nutzung der Freibeträge. Ich habe nach dem Tod meiner Mutter im November letzten Jahres zur Vermeidung der Abgeltungssteuer den Großteil des Depots in Aktien angelegt. Diese würde ich dann meiner Tochter übertragen. Mit welchem Wert werden diese dann angesetzt?
Bei Erbschaft mit Testament Steuerbelastung minimieren
Antworten (4)
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doloritdolorit
Von einem Testament kann grundsätzlich nicht abgewichen werden. Das ist bindend und kann - soweit es klar ist - nicht ausgelegt werden.
Hast du den Teil deiner Tochter in Aktien angelegt? Es wird immer das angesetzt, was zum Zeitpunkt des Eintritts des Todes vorhanden war. Die Entwicklung der Aktien bleibt unbeachtet. Bsp.: 300.000 Erbschaft, 200 an dich, der Rest je zur hälfte an deine Frau und Tochter. Die 50 der Tochter sind in aktien angelegt deren Wert jetzt 150.000 beträgt (CoBa?) Relevanter wert ist trotzdem 50.000
Gruß
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IooooIoooo
"Würden meine Frau und vor allem meine Tochter mehr als den Freibetrag erhalten, würde sich die Gesamtbelastung deutlich verringern."
Wie das? Wenn ihr Freibetrag überschritten wird, dann ist doch der Steuersatz höher, als wenn Dein Freibetrag überschritten wird.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Du solltest Dich bei der Bank oder von einem Anwalt beraten lassen
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