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bei einmaligem geschlechtsverkehr schon unterhaltspflichtig?

Frage von loki01 loki01

habe jemand kennengelernt und binnen einer woche ist es zum geschlechtsverkehr gekommen. fragte sie ob ich einen schutz (kondom) brauche und sie meinte nein sie benutzte die pille. in dieser situtation dachte ich nicht weiter. Nun habe ich bedenken das sie mich angelogen hat und nur so ein samenspender gesucht hat. hat sie nun falls sie schwanger wird schon anspruch auf allimente oder nicht?

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Antworten (17)

  • 8
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Selbstverständliche. Wenn Du der Vater bist. Es kommt nicht auf die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs an sondern auf das Ergebnis. Und wenn es Dich tröstet: Du wärst nicht der Erste, der so reingelegt wurde.

  • 5
    Antwort von lady55 lady55

    Einmal ist keinmal zählt hier nicht. Im übrigen solltest Du Dich NIEMALS auf die Aussage "ich nehm doch die Pille" verlassen. Die schützt nicht vor HIV, Hepatitis und Geschlechtskrankheiten.

  • 5
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Natürlichlich, hast doch nicht die ersten Schüsse frei Schießen....

  • 3
    Antwort von Katzenhai Katzenhai

    Ich kann nich mehr! Aber poppen können

  • 2
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ja, wenn du der vater bist musst du zahlen. ich würde aber erstmal abwarten bis sie auf dich zukommt und dann einen vaterschaftstest verlangen... wenn sie schon mit dir so schnell ohne kondom ins bett geht, kannste ja davon ausgehen das sie das mit anderen auch so macht. viel glück

  • 2
    Antwort von sky71974 sky71974

    Natürlich, du bist der Vater. Wie oft du mit ihr geschlafen hast, wird dem Richter herzlich wenig Interessieren.

  • 2
    Antwort von andorn andorn

    ich denke schon, daß du unterhaltspflichtig bist. es ist ja dein kind.

  • 2
    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Auch nach 1xigem Verkehr kann sie schwanger werden und dann bist DU derjenige der zahlen muß

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    Antwort von GbThreepwood GbThreepwood

    hahah dumme frage XD

  • 2
    Antwort von Chwasc Chwasc

    Kondom nimmt man doch auch wegen Geschlechtskrankheiten. Ich denke schon, daß sie Anspruch auf Unterhalt hat.

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    hat sie, wenn nachgewiesen wird, dass er der vater ist...

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Nur wenn sie von dir ein Kind bekommt. Egal ob 1x oder 100 x gemacht.

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    Antwort von amdros amdros

    Na aber sicher doch wenn das Kind dann von Dir ist. Hättest vorher Deinen Verstand einschalten sollen.

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    Antwort von lilbabe lilbabe

    na logo musst du dann zahlen ;)

  • 1
    Antwort von RallyMelly RallyMelly

    wenn sie von dir schwanger geworden ist, musst du für die Schwangere Betreuungsunterhalt leisten und für das Baby, sobald es das Licht der Welt erblickt hat, einen Regelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle! (Den sie aber selbst einfordern muss) Verschaff dir schonmal einen Einblick und mach dich mit den Zahlen vertraut. Vielleicht passt du dann in Zukunft besser auf.

  • 1
    Antwort von Arschkrampe2009 Arschkrampe2009

    Es spielt noch nichteinmal eine Rolle auf welchem Weg das Ejakulat verbreicht wird. (z.B Mundhöle -> Becher -> Spritze -> Eizelle. google man Boris Becker+Samenraub) Und bis 1998 konnte man verdonnert werden Karnzgeld oder Deflorationsgeld zu zahlen wenn sie noch Jungfrau war und Mann sie entehrt hatte.

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    Frag mal Boris Becker!! Der hatte nicht mal richtigen Geschlechtsverkehr....

  • 1
    Antwort von marlylie marlylie

    wenn du gescheit bist, gehst du ab heut nicht mehr ohne kondom mit einer "neuen" in die heia und schützt dich selbst vor alimente ansprüchen, egal, was sie sagt...

    wenn ein mädeö einen samenspender für eine schwangerschaft sucht, kann sie dir viel erzählen - und dich auf lange zeit um viel "spaß" bringen...

    das nächste mal verlasse dich auf keine aussagen - denn ob sie die pille nimmt oder nicht - wie willst du dass überprüfen: bevor du spaß machst, gehirn einschalten und dich absichern... lg

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