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Bei einer trennung in eheähnlichen bezichung mit leiblichen Kind,wie kann der Vater den kind haben?

Frage von DenizB DenizB

Hallo, ich habe letzte Zeit viel Streit mit der Mutter meiner sohn. Ich möchte mich von Ihr trennen aber ich würde mein Kind bei mir behalten, natürlich werrde ich den Kind seiner Mutter zeigen aber ich würde gerne das der kind bei mir zu hause aufwächst.Weil mein Ex nicht so mit der sauberkeit in der Wohnung mit der kleinen zusammen auskomt.Ich habe biss jetzt noch keine Probleme gehabt wenn ich aleine mit ihm war das ich auch die Wohnung sauber halte und auf den kleinen aufpasse. Sie beschwert sich immer das es nicht geht. Aber ihre Serien tut sie nie verpassen das schafft Sie immer. Die Zimmer schauen immer unordentlich aus so das ich ohne vorsprache keinen besuch in die Wohnung reinlassen kann. Sie tut mich zumbeispiel immer fragen ob sie ihm wärmer oder freier anzichen kann oder ob er socken brauche oder nicht. Aber das alles kann ich leider nicht beweisen sie würde es nur leugnen. Leider gibt dieser Land am amfang die ganzen rechte der mütter . Bei einer trennung kann der Vater schauen das er den Unterhalt bezahlt und die mutter kann sich gemütlich machen und auf den kleinen aufpassen als ob das die Vätter nicht schaffen würden. Ich zu mindest kann auf meinen Kind sehr gut aufpassen ohne das sich die mutter sich einmischen muss . Also leute ich brauche wircklich sehr gute ratschläge Ich danke euch jetzt schon für eure intresse und bemühungen :_(

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    Ich hoffe sehr, dass es Dir gelingt, nicht von deinem Sohn getrennt zu werden. Ich gebe Dir auch Recht, dass es in diesem Bereich in Deutschland keine Gerechtigkeit gibt. Für Dich kann es nur heißen, dass Du nicht aufgibst es zu versuchen, das Kind zu behalten. Allerdings muß deiner Ex da schon fast ein Fehlverhaltenn in der Erziehung nachzuweisen sein, denn ansonsten werden Frauen hier bevorteilt.

    • ... Ich wünsche Dir alles Gute bei dem Versuch
    Kommentar von jumba jumbajumba

    wie will er das denn bewerkstelligen? sie wird das alleinige sorgerecht haben, somit kann er direkt ausziehen u. unterhalt zahlen. das kind kann er nicht einbehalten, damit macht er sich strafbar.

  • 4
    Antwort von beegee135 beegee135

    Da hilft nur ein guter Anwalt und ein Sorgerechtsstreit... aber viel Hoffnung mach ich dir da nicht.

    Wenn sie nicht gerade trinkt, Drogen nimmt oder das Kind schlägt, wird sie vermutlich ne Familienhilfe aufgedrückt bekommen und das Sorgerecht behalten.

  • 3
    Antwort von jacky091 jacky091

    das wird ihr dann sicherlich gerichtlich machen müssen. entweder ihr bekommt beide das sorgerecht. außer wenn du beweiße hast, dass sie wirklich nicht mit dem kind umgehen kann, das sie kind und haushalt nicht im griff hat, du zb. zeugen hast. und das kind ungepflegt ist wird das jugendamt stichprobeartig bei ihr vorbei schauen ohne vorankündigung.

    und sie sehen das auch so ist das für dich garkein problem.

    so war es zu mindest bei einem sehr guten freund von mir, der hatte genau das gleiche problem

  • 3
    Antwort von tabeah tabeah

    ohne Einverständnis der Mutter - geht gar nichts.

  • 3
    Antwort von Christiangt Christiangt

    Du hast die gleichen Rechte wie deine Ex- Freundinn. Leg die Tatsachen so beim Vormundschaftsgericht ein wie du Sie hier gelistet hast.

    Kommentar von DerSteppenwolf DerSteppenwolfDerSteppenwolf

    da muß ich wiedersprechen. Männer haben hierbei nicht die gleichen Rechte wie Frauen.

    Kommentar von James131 James131James131

    Nicht ganz ... dies gilt nur, wenn das gemeinsame Sorgerecht eingetragen ist

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    Antwort von rbcch rbcch

    Stelle doch einen Sorgerechtsantrag oder zumindest einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

    Kommentar von jumba jumbajumba

    und dann? wird er abgewiesen. lol

  • 2
    Antwort von brunhilde45 brunhilde45

    Hallo Deniz, wenn Du nicht mit ihr verheiratet warst,hast Du nicht viel REchte am Kind.

    Das muss das Familiengericht entscheiden,ggf.mit Gutachten vom JUgendamt.

    VERSUCH,trotz Ärger mit der Mutter Deines Sohnes irgendwie friedlich zu verbleiben.

    Wenn das nicht funktioniert,wirst Du wohl zahlen müssen. Und hast dennoch kein Mitspracherecht. MEist entscheiden die Richter zum Wohl des Kindes,in der Regel für die Mutter.

  • 2
    Antwort von rosenstaub rosenstaub

    besteht eine Vaterschaftsanerkennung? und wenn da hilft nur das Jugendamt und das gericht! Leider!

    Kommentar von James131 James131James131

    Die Vaterschaftsanerkennung hat NICHTS mit dem Sorgerecht zu tun

  • 2
    Antwort von Furryfriend Furryfriend

    Kommt ja ganz darauf an wer das Sorgerecht hat und ob ihr verheiratet seid.

  • 1
    Antwort von James131 James131

    Zumindest in der BRD ist das allein vom Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht abhaengig. Dass ein sorgeberechtigter Vater keine Rechte haette ist eine Legende. Selbst das Unterhaltsrecht unterscheidet nicht nach Mann oder Frau, sondern nach Unterhaltsverpflichteten. Der normale Weg waere also das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, sofern Du ueberhaupt das Sorgerecht hast. Hast Du dies nicht, so wird das ein steiniger Weg ... wenn Vaterschaft ueberhaupt anerkannt, dann brauchst immer noch die Zustimmung der Mutter fuer das Gemeinsame Sorgerecht. Daraus leiten sich dann alle Weiteren Rechte und Pflichten ab.

  • 1
    Antwort von gakeso gakeso

    hast du mal bei eurem jugendamt vorgesprochen??? frag freunde und verwandte,nachbarn ob sie evtl.bei gericht aussagen würden ,das sie es nicht ganz so gut kann mit dem kind und haushalt...

    mal nach einer familienhilfe fragen, es giebt soviele soziale einrichtungen wo dir hilfe holen kannst,wenn es tatsächlich so ist wie du sagst.ansonsten musst du dich wohl damit zufrieden geben ,dass du dein kind nur besuchen darfst

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    Antwort von elenore elenore

    Die beste Variante wäre die Kindsmutter verzichte freiwillig! Hast du auch das Sorgerecht? Die zweite Variante, um das alleinige Sorgerecht KLAGEN, dann musst du aber beweisen, dass die Kindsmutter nicht tragbar ist für die Erziehung eures Kindes.

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