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Bei einer Teilungsversteigerung (keine Zwangsversteigerung): Was passiert, wenn es keine Gebote gibt

gefragt von rsony am 10.05.2009 um 16:19 Uhr

Es handelt sich um ein "vergessenes Stück" ca. 24 qm , was zu einem 600 qm bebautem Grundstück gehört. Ausser den 2 Eigentümern kann niemand damit was anfangen. Fragt bitte nicht, warum die 24 qm in die Teilungsversteigerung gehen. Ist einfach so hinzunehmen. Durch diese Besonderheit ist es zu 99 % klar, dass keine Makler / Spekulanten bieten werden. Wenn beim 1. Termin keiner bietet, ist es dann so, wie bei der Zwangsversteigerung, dass der 2. Termin kein Mindestgebot kennt ?? DANKE


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anonym
beantwortet von Fritax am 11. Mai 2009 09:51
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Hallo, wenn sich kein Käufer findet, bleibt der "Rechtszustand" des Grundstückes bestehen. In der Regel wird später eine neue Versteigerung mit ein niedrigeren Mindesgebot eröffnet.



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