Es handelt sich um ein "vergessenes Stück" ca. 24 qm , was zu einem 600 qm bebautem Grundstück gehört. Ausser den 2 Eigentümern kann niemand damit was anfangen. Fragt bitte nicht, warum die 24 qm in die Teilungsversteigerung gehen. Ist einfach so hinzunehmen. Durch diese Besonderheit ist es zu 99 % klar, dass keine Makler / Spekulanten bieten werden. Wenn beim 1. Termin keiner bietet, ist es dann so, wie bei der Zwangsversteigerung, dass der 2. Termin kein Mindestgebot kennt ?? DANKE
Hallo, wenn sich kein Käufer findet, bleibt der "Rechtszustand" des Grundstückes bestehen. In der Regel wird später eine neue Versteigerung mit ein niedrigeren Mindesgebot eröffnet.