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Bei einer Teilungsversteigerung (keine Zwangsversteigerung): Was passiert, wenn es keine Gebote gibt

Frage von rsony rsony

Es handelt sich um ein "vergessenes Stück" ca. 24 qm , was zu einem 600 qm bebautem Grundstück gehört. Ausser den 2 Eigentümern kann niemand damit was anfangen. Fragt bitte nicht, warum die 24 qm in die Teilungsversteigerung gehen. Ist einfach so hinzunehmen. Durch diese Besonderheit ist es zu 99 % klar, dass keine Makler / Spekulanten bieten werden. Wenn beim 1. Termin keiner bietet, ist es dann so, wie bei der Zwangsversteigerung, dass der 2. Termin kein Mindestgebot kennt ?? DANKE

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Antworten (2)

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    Antwort von klausdreyer klausdreyer

    Hallo rsony,

    ja, es ist so. Im zweiten Termin fällt die 5/10-Grenze aus § 85 a ZVG. Das ist vermutlich, was Du meintest. Den Begriff "Mindestgebot" gibt es nicht. Bitte nicht verwechseln mit dem "geringsten Gebot". Das ist etwas ganz anderes und richtet sich rein nach dem Deckungsgrundsatz hinsichtlich vorgehender Rechte. Das geringste Gebot ändert sich im zweiten Termin nicht.

    Näheres siehe unter www.teilungsversteigerung.net

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    Antwort von Fritax Fritax

    Hallo, wenn sich kein Käufer findet, bleibt der "Rechtszustand" des Grundstückes bestehen. In der Regel wird später eine neue Versteigerung mit ein niedrigeren Mindesgebot eröffnet.

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