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Bei einer Stellenausschreibung stand: Verdienst nach TVöD. Was sagt mir das?

gefragt von angora73 am 09.05.2008 um 19:57 Uhr

Die ausgeschriebene Stelle ist für 24 Wochenstunden, es sind 5 Jahre Berufserfahrung verlangt, es ist jedoch nicht Voraussetzung, dass man die Erfahrung im öffentlichen Dienst gemacht hat. Es gibt ja Tariftabellen im Internet, auch für Teilzeit. Wie kann ich herausfinden, wie hoch der Verdienst bei 24 h / Woche ist??

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Gehalt x 1.485 TVöD x 67

bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Mai 2008 20:00
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Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Mai 2008 20:01

Hier http://oeffentlicher-dienst.info/ kann mans berechnen.

Kommentar von Urlaub999 am 9. Mai 2008 20:08

Allerbesten Dank für diese Links, nur wie kann ich herausfinden welche Entgeltgruppe und welche Stufe ich da einsetzen muss??

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Mai 2008 20:12

Das müsstest du beim Arbeitgeber erfragen, wenns nicht in der Stellenausschreibung stand.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 9. Mai 2008 19:58
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Tarif-Vertrag Öffentlicher Dienst

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 9. Mai 2008 19:58

Korrekt. DH. --- Was für eine Stelle ist es denn genau? Bin auch im Öffentlichen Dienst, vielleicht kann ich Dir einen Richtwert sagen.

Kommentar von Urlaub999 am 9. Mai 2008 20:03

Es geht um eine Anstellung als Schulsekretärin in einer Grundschule.

Kommentar von Urlaub999 am 9. Mai 2008 20:18

DH


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 9. Mai 2008 20:06
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Wenn Du das Gehalt nimmst, was Du für eine 40 Stunden Woche bekommst, dann teilst du diesen Betrag durch 173,33 und hast den Stundenlohn. Je nach dem was für eine wöchentliche Arbeitszeit für eine Vollzeitstelle vorgesehen ist, nimmst Du die wöchentliche Arbeitszeit mit 13 mal und teilst diese Stunden dann durch 3. So hast Du immer die die monatliche Arbeitszeit und kannst das Gehalt durch diese monatlichen Stunden teilen, so hast Du immer den korrekten Stundenlohn. LG TawaGirl

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Mai 2008 20:10

So kompliziert braucht mans gar nicht machen. Der Schubi-TVÖD-Rechner (mein 2. link hier) ist so konfortabel, dass man damit sogar Teilzeit anteilig ausrechnen kann.

Kommentar von Urlaub999 am 9. Mai 2008 20:11

DH! Wollte ich immer schon mal wissen wie ich den Stundenlohn berechnen kann.


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 23. Mai 2008 20:46
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Hallo, ich nehme an ich bin zu spät dran zum Antworten. Bin neu hier :-)

Habe viel mit dem TVöD zu tun, falls noch Fragen offen sind dann bitte kurze Info - dankeschön.

Beste Grüße, Martin


anonym
beantwortet von KinderKinder am 9. Mai 2008 20:16
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Was sagt mir das?

Geringer Verdienst.


anonym
beantwortet von germany12233 am 9. Mai 2008 19:58
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Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)


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