diese habe ich aber aus meinem brief nicht rauslesen können, kann aber dafür die kundennummer angeben. ist es so gut wie das selbe und kann es dann auch rechtskräftig benutzt werden?
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bei einer schriftlichen mobilfunkvertragkündigung muss man normalerweise die vertragsnummer angeben
Frage von
mischokmischok
Antworten (4)
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1Antwort von
Teerfleck Ich denke mal, dass die Kundennummer ausreichend sein sollte. Es geht darum, dass sie den Vertrag Dir als Person zuordnen können. Wenn Du mehrere Verträge bei dem Mobilfunkanbieter hast würde ich genau schreiben um welchen es geht.
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1Antwort von
topfelchentopfelchen
Gib auf deinem Kündigungsschreiben einfach alle Nummern an die du hast(Mobilfunknummer, Vertragsnummer, Kundennummer).
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0Antwort von
DerHansDerHans
Sie könnten sich höchstens rausreden, dass unter dieser Kundennummer mehrere Verträge laufen. Dann müssten sie aber der Kündigung mit genau dieser Begründung widersprechen.
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