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bei einer schriftlichen mobilfunkvertragkündigung muss man normalerweise die vertragsnummer angeben

Frage von mischok mischok

diese habe ich aber aus meinem brief nicht rauslesen können, kann aber dafür die kundennummer angeben. ist es so gut wie das selbe und kann es dann auch rechtskräftig benutzt werden?

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Antworten (4)

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    Antwort von Teerfleck Teerfleck

    Ich denke mal, dass die Kundennummer ausreichend sein sollte. Es geht darum, dass sie den Vertrag Dir als Person zuordnen können. Wenn Du mehrere Verträge bei dem Mobilfunkanbieter hast würde ich genau schreiben um welchen es geht.

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    Antwort von topfelchen topfelchen

    Gib auf deinem Kündigungsschreiben einfach alle Nummern an die du hast(Mobilfunknummer, Vertragsnummer, Kundennummer).

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    Antwort von Seirioku Seirioku

    Müßte an sich reichen

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    Antwort von DerHans DerHans

    Sie könnten sich höchstens rausreden, dass unter dieser Kundennummer mehrere Verträge laufen. Dann müssten sie aber der Kündigung mit genau dieser Begründung widersprechen.

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