bei einer Kreuzung falsch abgebogen,Probezeit, muss ich das Aufbauseminar machen oder Bußgeld?
Hallo, wie oben schon steht bin ich bei einer Kreuzung falsch abgebogen. Ich hab mich geradeaus eingeordnet, jedoch bin ich nach links gefahren und ich weis jetzt nicht ob ich überhaupt geblitzt wurde, aber ich wollte wissen wenn ja, ob ich dann den lappen wegkrieg oder nur bußgeld zahlen muss etc. ?
1 Antwort
Grundsätzlich wird beim beim Falscheinordnen zum Abbiegen nicht geblitzt. Ich gehe deshalb davon aus, dass du ein Rotlicht an einer LZA nicht beachtet hast und von einer Überwachungskamera deshalb geblitzt wurdest. Falsch abbiegen wäre eine Ordnungswidrigkeit die außer zu einer Geldbuße zu sonst keinen weiteren Maßnahmen führen würde. Anders sieht es bei einem Rotlichverstoß aus.
Danke für die antwort. Weißt du wielange es dauert, bis ich davon benachrichtigt werde, an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen?
Ich muß mich verbessern: Verstöße gegen die Vorschrft des § 9 StVO (Abbiegen) ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Das würde bedeuten, dass ein schwerwiegender Verstoß zur Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit führt.