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Bei einem Unfallschaden in die Markenwerkstatt?

gefragt von derAussendienst am 23.12.2007 um 17:04 Uhr

Mir ist ein Auto hinten aufgefahren und der „Täter“ ist auch willens den Schaden zu begleichen. Er möchte die Reparatur selbst bezahlen ohne seine Versicherung einzuschalten. Ich bin schon immer in meiner Vertragswerkstatt und war auch noch nie wo anders. Er ist nun der Ansicht, dass ich den Schaden auch in irgendeiner billigeren Werkstatt richten lassen kann und will nur das bezahlen, was es dort kosten würde, da die Vertragswerkstätten immer doppelt so teuer seien. Muss ich das, auch im Hinblick auf mein lückenlos geführtes Scheckheft bei meiner Vertragswerkstatt, akzeptieren?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 23. Dezember 2007 17:07
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Du darfst Dir als Geschädigter die Werkstatt aussuchen, da hat der Verursacher kein Mitspracherecht. Ich würde so etwas auch nur von einer Vertragswerkstatt reparieren lassen, da diese mehr Erfahrung hat und evtl. noch auf Schäden achtet, die bei einem Auffahrunfall und Deinem Modell noch auftreten können.


Highlight
beantwortet von Highlight am 23. Dezember 2007 17:07
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Du mußt Dir keine Vorschriften machen lasse, welche Werkstatt Du aufsuchst, wäre ja eine Art Nötigung.Auch wenn ich den Unfallgegener verstehen kann: Im Zweifel läßt Du ein unabhängiges Gutachten erstellen, das den Schaden schätzt,fertig.


Crack
beantwortet von Crack am 23. Dezember 2007 17:08
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Natürlich nicht! Dir steht eine erstklassige Reparatur zu um den Zustand Deines Auto`s möglichst wieder im Originalzustand herzustellen. Wie der Unfallverursacher das bezahlt ist nicht Dein Problem. Er möchte durch die Bezahlung aus eigener Tasche nur eine Heraufstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei seiner Versicherung vermeiden.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 23. Dezember 2007 17:31
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Er sollte den Schaden der Versicherung melden, denn er kann wenn die Abrechnung fertig ist immer noch selber entscheiden, ob er den Schaden selber begleichen will oder nicht. Andererseits können auch "kleine Schäden" die im ersten Moment billig sind recht teuer werden. Wo das Blech noch überall verbogen ist, sieht man teilweise erst wenn man die Innenverkleidungen entfernt hat. Grundsätzlich hast du Anspruch auf vollwertigen Ersatz. Du kannst den Schaden reparieren lassen, oder wenn es sich nicht mehr lohnt den Betrag auszahlen lassen. Wenn es über die Versicherung läuft, dann kann diese auch einen Totalschaden erklären, wenn die Reparatur eine gewissen Prozentsatz des Zeitwertes des Fahrzeugs überschreitet. Hat das Auto noch einen Wert von 2000€, der Schden kostet aber 4000€ wird die Versicherung den Fall als Totalschaden erklären, den Wagen übernehmen und dir den Zeitwert auszahlen. Bei Werkstätten kann es durchaus sein, das eine günstigere Werkstatt genau so gut oder gar besser ist. Allerdings kann es auch sein, dass die Reparatur nicht gut war und nachgebessert werden muss. Dann kann die Billigwerkstat recht teuer werden. Und bei nachbesserungen ist es immer gut wenn man ddie Versicherung im Rücken hat. Auf eine andere Werkstat würde ich mich nur einlassen, wenn der Verursacher seine Versicherung einbezieht. Am besten fragt du mal deine Versicherung, auch wie das mit einem Ersatzwagen aussieht.


anonym
beantwortet von LieschenMeier am 23. Dezember 2007 17:14
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das ist richtig als Geschädigter darfst Du die Werkstatt wählen, zumal Du schreibst, dass Du ein lückenloses Scheckheft in dieser Werkstatt führst. Bei Firmenwägen, die geleast sind darfst Du sogar nur in der vorgeschriebenen Markenwerkstatt reparieren lassen, da sonst die Garantie erlischt.





Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Dezember 2007 17:23
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wenn jemand sagt, er möchte den Schaden selbst bezahlen, wäre ich auf jeden Fall hellhörig. Oft stimmt dann irgendetwas nicht. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen einen Unfallschaden selbst zu begleichen, jedoch sollte man trotzdem immer die Versicherung einschalten. Wird der Schaden nämlich teurer als gedacht, kann es sein daß die Versicherung Probleme macht, wenn der Schaden erst später gemeldet wird und ein Gutachten nicht mehr möglich! In einem Schadensfall ohne Versicherung solltest du immer ein Gutachter einschalten, da sich sonst später der Unfallgegener blödstellen kann und dann eventuell sagt, daß der Schaden nicht von dem Unfall kommen könnte. Dies nach einer Reparatur nachzuweisen wird nämlich schwer. Darum immer den Schaden der Versicherung melden. Der andere kann ja auch Monate später noch seiner Versicherung die Summe ersetzen. Anonsten kannst du die Werkstatt natürlich immer selbst wählen, ob Markenwerkstatt oder nicht. Wie gesagt, bei solchen Fällen wäre ich extrem vorsichtig!




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