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Bei einem Sozialplan....

Frage von NoBeauty NoBeauty

zählt die Berufserfahrung mehr als die Anzahl der Kinder? Oder wie verhält sich das? Danke.

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Antworten (1)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Es zählt ''Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers''.

    Außerdem: ''In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.''

    http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75437.htm

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