Guten Tag, ich weiß das das Ordnungsamt, bei einer kleineren Summe, nicht mahnen darf! Ich weiß bloß die Höhe nicht mehr, glaube es war unter 5 Euro. Weiß dies jemand genau? Also z.B. 15,- Euro Knöllchen man überweißt nur ausversehen 10,02 Euro und die schreiben einen höchstens noch einmal an, weil Sie die Summe nicht zuordnen können, und dann sagt man wann man es überwiesen hat und da der Verwendungszweck stimmt, paßt das. mehr dürfen die nicht, oder??
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Bei einem Knöllchen einfach 4,99 Euro weniger überweisen?
Frage von
Andys
Antworten (4)
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2Antwort von
SkorpieSkorpie
Den Ärger würde ich mir an deiner Stelle sparen. Hatte eine ähnliche Situation, wobei das noch nicht einmal Absicht war. Durch eine Tippfehler habe ich 4€ statt 5€ überwiesen.Letztendich sind aus 5€ !! 28,90€!!!! geworden. Lohnt sich nicht.
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1Antwort von
TrilobitTrilobit
In ein paar Monaten kommen sie dann mit Zinsforderungen und Inkassogebühren an...
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Amtsgerichtlicher Mahnbescheid?
ANGEBLICH habe ich eine Mahnung bekomme.Habe ich definitiv nicht! Und bei der 2 ? Mahnung kam dann die Überaschung von 28.90€.