es geht sicherlich um einen Kredit den du haben möchtest, wenn auf dem Vertrag Schätzgebühren aufgeführt wurden sind diese rechtswiedrig und man kann sie zurückverlagen. Erkundige dich über die Schlichterstelle der Bank. Allerdings habe ich auch schon erlebt, das dann Bearbeitungsgebühren aufgeführt wurden. Man muß genau aufpassen. Die Banken geben kaum Auskunft darüber, aber im Netz findest du Einiges dazu. z.B. wollte die Bank von mir 75 Euro Löschungsgebühren für eine Grundbuchlöschung, und 125 Euro
Notargebühren, gleich vom konto einziehen mit Tel.anruf!!! - die Notarkosten waren berechtigt, die Gebühren nicht.Ich habe ein Schreiben aufgesetzt das ich mich an die Schlichterstelle wende wenn diese eingezogen werden. Bis jetzt ist Ruhe. Viel glück!
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