Hallo. Habe gestern eine Frage zum Thema Arbeitsrecht gestellt. Es ging darum, dass mir eine Kündigung rückwirkend, mit falschem Datum ausgestellt wurde. War heute bei einem Anwalt, den ich noch nicht kannte. Der hatte total einen an der Klatsche, sagte mir, wie dumm wir doch seinen,und fragte mich, wie blöd man sein muß, um soetwas zu unterschreiben. Er würde mir nicht helfen , sagte er, aber ich solle einen anderen Anwalt suchen, der bereit ist, mir da rauszuhelfen. Habe jetzt woanders einen Termin bekommen. Ist es wohl möglch, dass ein anderer Anwalt hilft, wenn der eine sich weigert , die Vertretung meiner Ansprüche zu übernehmen ? Oder kann man davon ausgehen, dass der andere mir das gleiche sagen wird, wie der von heute. Ich meine, ich habe ja einen Beweis dafür, dass ich in der Zeit, als ich offiziell schon gekündigt wurde, noch gearbeitet habe. Und kann man mir vorwerfen, dass ich die Vereinbarung unterschrieb, weil man mir sagte, dass man mir sonst nicht das volle Geld in der Kündigungszeit auszahlen würde ?
Antworten (8)
-
1Antwort von
anjankaanjanka
solche kündigungen sind in der regel rechtswidrig und somit unwirksam. ich denke nicht das der andere anwalt dich genauso abserviert.beim arbeitsamt kann man dir bestimmt auch was sazu sagen. es kann sogar sein, das die kündigung zurückgenommen werden muß. war vor einigen jahren bei mir so
-
1Antwort von
curafecurafe
ich versteh die handlung und aussage des anwalts nicht, meiner meinung gehört er für seine plumpem aussagen und tun vor die anwaltskammer gestellt, hilfe findest du bei einem anwalt für arbeitsrecht oder in der beratungsstelle des arbeitsgerichts
-
1Antwort von
klugschnackerklugschnacker
Recht istz in vielen Fällen auslegungssache und es kommt auch auf das Fachwissen des Anwaltes an..es kann also so oder auch so ausgehen..eine genaue Prognose wird niemand ausstellen können
-
-
1Antwort von
duwieichduwieich
gehe auf jedenfall zu einem anderen anwalt der sich auf arbeitsrecht spezialiesiert hat
der erste hat ja wohl die vollmeise
Kommentar von
klugschnackerklugschnacker gehe auf jedenfall zu einem anderen anwalt der sich auf arbeitsrecht spezialiesiert hat
der erste hat ja wohl die vollmeise
Kommentar von
369874369874 Der ist laut Urkunden aufs Arbeitsrecht spezialisiert, aber total aggressiv. Also , war froh, als ich da raus war. Weiß nicht, was den so erregt hat
-
1Antwort von
thedudethedude
Geh zum Anwalt für Arbeitsrecht!
Kommentar von
369874369874 Das war ein Fachanwalt für Arbeitsrecht,aber der war total gestört
Kommentar von
duwieichduwieich der arbeite warscheinlich nur für arbeitgeber
Kommentar von
369874369874 Der Mann einer flüchtigen bekannten hätte da wohl mal als Arbeitnehmer Erfolg gehabt. Aber wunderte mich schon, dass ich sofort nach einem Tag einen Termin bekam, und ich war auch die einzige dort. Aber jetzt würden mir 200 Euro Geld fehlen, wenn mich niemand vertreten wird
-
1Antwort von
markustheonemarkustheone
Such dir nen Anwalt der gut füpr dich ist und rede mit dem nochmal...
-
1Antwort von
oberadenoberaden
andern anwalt
Kommentar von
bitmapbitmap Der ist sehr wahrscheinlich sinnlos. Siehe restlicher thread.
-
-
0Antwort von
Lavendel53Lavendel53
Du wurdest am 12.1. gekündigt und weil der AG nur zwei Wochen Kündigungsfrist bezahlen wollte, wurde zurückdatiert. Habe ich das so richtig verstanden?
Da auch während der Kündigungszeit gearbeitet werden muss, hast du keine Beweise, dass zurückdatiert wurde.
Du wußtest am 12.1., dass du zum 26.1.? gekündigt bist. Warum bist du nicht am 12.,13. oder 14. zum Arbeitsamt und hast dich gleich wieder arbeitslos gemeldet.
Ich glaube nicht, dass du irgend eine Chance hast.
Kommentar von
369874369874 @Lavendel53 :Nein, ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Die hatten keine Einsätze mehr, weil die Auftragslage zu schlecht war. Von daher musste ich in der Kündigubgszeit nicht arbeiten. So, und das zweite ist, dass ich am 12.01 eine Kündigung bekam, ausgestellt mit dem Datum : 31.12.08. Aber ich habe einen Stundennachweis, auf dem steht, dass ich im Januar noch gearbeitet habe. Das haben die wohl nicht bedacht. Hatte diesen Nachweis heute auch mit, und konnte so also belegen, dass ich nach dem Datum auf der Kündigung noch arbeitete Aber das war für den Anwalt heut kein Beweis, warum auch immer. Er wollte das gar nicht sehen.
Kommentar von
Lavendel53Lavendel53 Du schreibst, dass du während der Kündigungszeit nicht arbeiten musstest,
aber einen Stundennachweis hast, auf dem steht, dass du gearbeitet hast.
????
Wie gesagt, das hat aber damit nichts zu tun, ob du gearbeitet hast oder nicht.
Du wusstest mindestens zwei Wochen vor dem Kündigungstermin, wann dein Abmeldedatum sein wird. Damit hättest du zum Arbeitsamt gehen müssen, damit du vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an auch wieder Geld bekommst.
Wenn du damit einverstanden warst, auf 14 Tage Kündigungszeit zu verzichen (Rückdatierung) war das deine Entscheidung.
Wärst du damit nicht einverstanden gewesen und der Arbeitgeber hätte nicht alles ausbezahlt, hättest du die zwei Wochen Lohn einklagen können.
Aber so !?!?!?!?
Kommentar von
bitmapbitmap Der Sachverhalt ist mehr als verwirrend geschildert. Hier http://www.gutefrage.net/frage/rueckwirkend-geschriebene-kuendigung-rechtsanwalt z.B. war noch nicht von einem Aufhebungsvertrag die Rede und plötzlich existiert einer. Warum?
Wenn tatsächlich ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, dann nützt auch der Gang zu einem anderen Anwalt nichts. Außer der Fragesteller wusste nicht, was er da unterschrieben hat.
Kommentar von
369874369874 Ich weiß schon, was ich hier gestern schrieb. Das Schreiben wurde nur als,, Vereinbarung " überreicht, und auch so bezeichnet. Aber ich werde auch hier nicht schlau. Trotzdem danke, und noch einen schönen Abend
Kommentar von
bitmapbitmap ''Das Schreiben wurde nur als,, Vereinbarung " überreicht, und auch so bezeichnet''
Und ich gehe3 mal davon aus, dass der Anwalt besagte Vereinbarung als Aufhebungsvertrag identifiziert hat. Wenn das zutrifft, dann kannst du dir tatsächlich den anderen Anwalt sparen, denn der wird dich da auch nicht mehr rausreißen.
Kommentar von
Lavendel53Lavendel53 Dir geht es doch darum, dass du wissen willst, wer dir die fehlenden Tage bezahlt. Die wird dir keiner bezahlen, weil du rechtzeitig hättest zum Arbeitsamt gehen können und mit der Vereinbarung auch einer Kündigung zugestimmt hast. Egal ob zurückdatiert oder nicht.
Kommentar von
bitmapbitmap Schade um den Anwaltsbesuch und die Kosten. Wenn der Fragesteller das mit der Vereinbarung (die in Wirklichkeit ein Aufhebungsvertrag ist) gestern schon erwähnt hätte, dann wäre evtl. mal einer drauf gekommen, zu erfragen, um was es darin geht. Dann hätte er/sie sich den Weg sparen können.
Kommentar von
Lavendel53Lavendel53 Habe die Frage von gestern auch gelesen und denke auch, dass ein anderer Anwalt nichts bringt.
Alsso es handelt sich um einen Aufhebungsvertrag. Aber ich sagte ihm, dass ich mein Geld wegen zu wenig Urlaubs,- und Zeitkontostunden nicht bekommen hätte, und das so nehmen musste. Weil di mich schon einmal eine Woche ohne Geld stehen ließen. Aber er meinte , wie gesagt, ich wäre selber Schuld
das meint ER aber auch nur. ich hatte damals auch unterschrieben. aber als ich vom arbeitsamt gesagt bekam das ich damit probleme mit dem al geld kriege habe ich wiederspruch eingelegt.
''das meint ER aber auch nur.''
Warum sollte er das nur meinen? Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird doch wohl einen Aufhebungsvertrag erkennen, wenn er einen vor der Nase hat.
''Alsso es handelt sich um einen Aufhebungsvertrag.''
Das hast du aber hier bei deiner vorigen Anfrage nicht erwähnt. Oder ich hab was übersehen.