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Bei einem gerichtlichen vor Ort Termin inkl. aller Zeugen, muss ich da was zu trinken geben?

Frage von turtledumbo turtledumbo

Bei uns findet demnächst im Haus ein gerichtstermin mit Gutachter statt. Muss ich die Personen die nicht verhört werden auch ins Haus in einem Zimmer lassen, oder kann ich die auch nach draußen schicken und nur zu der Vernehmung ins Haus rein lassen. Sollte man Getränke geben? Bei Gericht bekommt man nämlich keine Getränke. Auch möchte ich nicht unbedingt dem Kläger noch Getränke geben. Bin froh wenn ich Ihn nicht mehr sehe...

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Antworten (9)

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    Antwort von turtledumbo turtledumbo

    das heißt ich kann sie vor der Tür stehen lassen. Dann stelle ich auch keine Bänke oder Stühle hin.

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Genau.. auch keinen Toilettengang genehmigen! ..und eventuell bitten.. die Schuhe auszuziehen ;-))) und bestell Regen.. dann verziehen sie sich schneller ;-)

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    Antwort von vincero vincero

    der richter entscheidet wer zum termin geladen ist und dabei sein muss. bewirtung ist völlig unangebracht.

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    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Nichts anbieten und durch -eventuell- deinen Anwalt die Bitte aussprechen lassen, nur wenn es unbedingt nötig ist, mit denjenigen - (wichtigen)Personen die Befragung ins Haus zu verlegen. Denn du hast nicht Tag der offenen Türe. Direkt versperren würd ich mich nicht, könnte negativ bewertet werden.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Du bist dazu nicht verpflichtet. mehr als Waser könnte außerdem als Beeinflussungsversuch verstanden werden.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Nein das macht man nicht, ist doch keine Party...

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    Antwort von scarpia1965 scarpia1965

    Natürlich bietet man etwas an, um nicht ungastlich zu erschienen.

    Mein Plan:

    • Am Abend vorher Frikadellen braten
    • Am gleichen Tag einen Käseigel bereiten
    • Käsewürfel mit Trauben auf einen Stiel stecken
    • Für genügend gekühlte Getränke sorgen
    • Als Hintergrundmusik nur Heavy Metal wählen

    So werden alle Parteien friedlich und zufrieden der Verhandlung folgen können.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Es kommt wohl darauf an, um was es sich bei dem Ortstermin dreht. Wenn das Gericht / der Gutachter es für erforderlich (für das Urteil) halten, das Haus zu betreten, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als sie hineinzulassen. Es soll ja schließlich objektiv zugehen.

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    Antwort von LeoIV LeoIV

    Du brauchst niemanden in dein Haus lassen, sofern kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt und das scheint nicht der Fall zu sein. Wasser brauchst du auch nicht reichen ;) Machs dem KLäger so ungemütlich wie möglich.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Hallo! Hier geht es um einen Ortstermin des Gerichts, da bestimmt der Richter, wer ins Haus darf und niemand anderes.

    Du liest wohl zu viele Krimis, stimmt es?

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    Antwort von newcomer newcomer

    da würde ich mich Quer stellen und keinem was geben!

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