Letzte Woche ist eine Bekannte meiner Oma verstorben, sie wohnte 50 Jahre in dem Haus, wie sind dort die Kündigungszeiten, 1 Monat oder wie üblich 3 Monate. Wer kann helfen.
Bei einem 50jährigen Mietvertrag, wie sind da die Kündigungszeiten
Antworten (8)
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auchmamaauchmama
Wenn die verstorbene keine Angehörigen hat, wer sollte denn dann die Miete für die Kündigungszeit zahlen??? Ich denke, der Vertrag erlischt mit dem Tod. Wer weis schon, wann es soweit ist und kündigt vorher fristgerecht seine Wohnung grübel
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Kristall08Kristall08 Das hab ich auch mal gehört. Tod ist schließlich kein normaler Auszug.
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anjannianjanni Nee, nee - guck mal in den Mietvertrag, da steht was darüber drin. Normalerweise gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Erben treten in den Mietvertrag ein.
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auchmamaauchmama ....ja, aber wenn keine da sind??? LG
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ObelhicksObelhicks das steht in der regel nicht im vordruck eines mietvertrages.
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VolvoliebhaberVolvoliebhaber
Frag mal den Vermieter, ob er dich aus Kulanz eher aus dem Mietvertrag rausläßt. Ansonsten besorg einen Nachmieter
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zunächst ist ja wohl erst mal in den mietvertrag zu schauen, was diesbezüglich vereinbart wurde. hier, in der ehem. ddr, waren im mv als regel 14 tage kündigungsfrist. diese mietverträge gelten so weiter! nun kommt es drauf an, ob die oma sich zwischenzeitlich einen neuen mietvertrag hat aufschwatzen lassen, was sie nicht bräuchte. der erste mv von vor 50 jahren hätte unbefristet gültigkeit und damit auch die kurze kündigungsfrist. nun kommt es definitiv drauf an, was passiert ist. danach richtet sich die tatsächliche kündigungsfrist.
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ObelhicksObelhicks
die kündigungsfrist für den vermieter war 1 jahr, hat sich nach neuem mietrecht auf 9 monate reduziert. der mieter kann jederzeit mit 3-monatsfrist kündigen
hier kommt aber ein besonderes Kündigungsrecht zum zug. das mietverhältnis kann von beiden seiten zum nächstmöglichen termin gekündigt werden. da auch hier die 3-monatsfrist für den erben des mieters gilt, kommt es sich gleich nach welchem recht man kündigt. ausnahme ist der überlebende ehegatte, aber das kommt hier wohl nicht zum tragen.
für die restliche laufzeit muß der erbe die miete tragen. ist das erbe also klein, sollte man sich überlegen, es auszuschlagen.
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Maximus40Maximus40
Drei Monate Kündigungsfrist für den Mieter. Alternativ versuch doch einen Mietaufhebungsvertrag zu bewirken oder vereinbare mit dem Vermieter 3 Nachmieter zu besorgen.
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djfreiflugdjfreiflug
Hmm, also ich glaub nicht drei Monate. Frag den Vermieter oder gugg in den Mietvertrag, wir wohnen bei uns nun 5 Jahre und haben etz schon eine Frist von 6 Monaten.
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firstguardianfirstguardian Das ist falsch! Für Mieter gilt eine Frist von 3 Monaten.
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Maximus40Maximus40 Eine längere Kündigungsfrist gilt nur für den Vermieter. 3 Monate bis 5 Jahre, 6 Monate zw. 5 und 8 J. und 9 Monate über 8 Jahre Mietdauer.
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djfreiflugdjfreiflug Taaaaatsächlich, ich entschuldige mich.
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donpuffidonpuffi
Hatte das gleiche problem in der Familie. Uns wurde gesagt diese 3 Monate müssen eingehalten werden oder man findet/hat einen Nachmieter bzw der Vermieter hat hohe Nachfrage.
stimmt.
genau!!