Ein Freund von mir hat sich vor 2 Jahren ein 1400€ Fahrrad gekauft wo vorgestern beim Fahren auf eine Bordsteinkante der Rahmen gebrochen ist. Als er damit zum Fahrradladen ging, sagte der Verkäufer es sei öfter zu den Brüchen an dieser Stelle bekommen und das oft nach erlischen der Garantie - die Herstellen haben aber niemande gewarnt oder eine Rückrufaktion gestartet. Kann man jetzt noch irgendwie rechtlich gegen sie vorgehen?

Das Fahren auf eine Bordsteinkante ist wohl keine "normale" Fahrweise - allenfalls ein MTB dürfte das abkönnen.
Sich an den Verbraucherschutz wenden schlag ich vor. Wenn die Antwort wirklich so war, dann ist es Eingestaendnis eines Mangels und damit entsteht Ersatzpflicht.
Aus Gründen der Kulanz sollte das Fahrrad ersetzt bzw. der Schaden behoben werden. Vielleicht beim Verkäufer etwas Druck ausüben und/oder den Verbraucherschutz kontaktieren.
Hallo ducati9999, ich würde das nicht auf mir sitzen lassen, bezw. auf Deinem Bekannten. Falls Rechtschutz versichert sofort zum Anwalt, wenn nicht würde ich versuchen über den Verbraucherschutz etwas zu erreichen. Dann gibt es da noch so eine Vereinigung der Radfahrer ADFC oder so. Der ADAC kann da weiterhelfen, bei dem habe ich darüber gelesen. Also, der würde doch ein Vorgehen gegen den Hersteller wahrscheinlich unterstützen, könnte zumindest gut raten wie man vorgehen könnte. Viel Glück

Bei "Fahren auf eine Bordsteinkante" passiert so etwas, dafür gibt es keine Garantie!
Damit war gemeint, dass er eine Bordsteinkante z.B. an einer Ampel hochgefahren ist. Das sollte ein solches Fahrrad was für den Wald bzw Crossstrecken gedacht ist, aushalten!
pooky am 7. Juni 2007 09:44 Ein Rahmen muss das aushalten, denn beim Fahren auf eine Bordsteinkante entstehen keine höhere Belastungen als beim Ritt über Kopfsteinpflaster, ganz im Gegenteil.