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bei eigenverschulden aussage machen

Frage von 73061maskulin 73061maskulin

hey zusammen , wollte mal nachfragen wer sich genau mit diesem gesetzt auskennt - man sieht ja immer in diesen gericht shows - dass wenn man sich selber belastet keine aussage machen muss ... nunja ich muss nachher zur polizei ne aussage machen , wenn ich dieses gesetz anwenden will muss ich dann zu dem ganzen tag also wer dabei war alles undso keine aussage machen oder erzähl ich alles und bei der tat sag ich dazu sag ich nix , oder kann ich diese gesamten 2 stunden um die es geht die aussage verweigern?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tedharris123 tedharris123

    Niemand kann dich zwingen eine Aussage zu machen. Du hast eine Vorladung erhalten, also mußt du hin gehen. Dort kannst du sagen daß du keine Aussage machen möchtest. Das mußt du halt dann unterschreiben und bist in 5 Minuten entlassen. Ob du eine Aussage machen willst oder nicht ist alleine deine Entscheidung. Ich persönlich würde bei der Polizei keine Aussage machen weil die Polizei dir nicht genau sagt welche Vorwürfe vielleicht auch gegen dich im Raum stehen. Dann hättest du noch Zeit bis zur Verhandlung. Vielleicht mußt du ja gar nicht zur Gerichtsverhandlung weil sich die Sache bis dahin erledigt hat.

    Kommentar von altermann58 altermann58altermann58

    Aussage als Beschuldigter - oder Aussage als Zeuge... Das ist ein Unterschied!

    Kommentar von 73061maskulin 73061maskulin73061maskulin

    beschuldigter

    Kommentar von tedharris123 tedharris123tedharris123

    Als Beschuldigter solltest du dir einen Anwalt nehmen. Rufe bei dem Polizeirevier an und teile mit daß du einen Anwalt einschalten wirst. Dann brauchst du nicht hin zu gehen. Laß dich erst mal beraten. Es sei denn du bist unschuldig.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Wenn du nicht aussagst, gibt es (bei Gericht) die Beugehaft... Dann bleibst du so lange in einer kleinen Zelle, bis du aussagst. Du musst dich aber nicht selbst belasten, also zugeben, du hättest im gerade besprochenen Fall eine Straftat begangen. Du musst aber sagen, was die anderen Beteiligten gemacht haben.

    Kommentar von tedharris123 tedharris123tedharris123

    Er ist jetzt erst mal zur Vernehmung aufs Revier geladen. Da muß er gar nichts sagen. Erst nach den Vorermittlungen entscheidet der Staatsanwalt ob es überhaupt eine Gerichtsverhandlung geben wird.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Diese Sendungen sind Volksverdummung, da ist alle gespielt, auch die Abläufe, so läuft das nicht in echten Verhandlungen.

    Kommentar von altermann58 altermann58altermann58

    Im Prinzip hast du recht, aber entscheidend ist, dass hier potentiellen jugendlichen Tätern auch die mögliche Höhe der Strafe für scheinbar "geringe Vergehen" vor Augen geführt wird.

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