hey zusammen , wollte mal nachfragen wer sich genau mit diesem gesetzt auskennt - man sieht ja immer in diesen gericht shows - dass wenn man sich selber belastet keine aussage machen muss ... nunja ich muss nachher zur polizei ne aussage machen , wenn ich dieses gesetz anwenden will muss ich dann zu dem ganzen tag also wer dabei war alles undso keine aussage machen oder erzähl ich alles und bei der tat sag ich dazu sag ich nix , oder kann ich diese gesamten 2 stunden um die es geht die aussage verweigern?
Antworten (3)
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tedharris123tedharris123
Niemand kann dich zwingen eine Aussage zu machen. Du hast eine Vorladung erhalten, also mußt du hin gehen. Dort kannst du sagen daß du keine Aussage machen möchtest. Das mußt du halt dann unterschreiben und bist in 5 Minuten entlassen. Ob du eine Aussage machen willst oder nicht ist alleine deine Entscheidung. Ich persönlich würde bei der Polizei keine Aussage machen weil die Polizei dir nicht genau sagt welche Vorwürfe vielleicht auch gegen dich im Raum stehen. Dann hättest du noch Zeit bis zur Verhandlung. Vielleicht mußt du ja gar nicht zur Gerichtsverhandlung weil sich die Sache bis dahin erledigt hat.
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1Antwort von
altermann58altermann58
Wenn du nicht aussagst, gibt es (bei Gericht) die Beugehaft... Dann bleibst du so lange in einer kleinen Zelle, bis du aussagst. Du musst dich aber nicht selbst belasten, also zugeben, du hättest im gerade besprochenen Fall eine Straftat begangen. Du musst aber sagen, was die anderen Beteiligten gemacht haben.
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tedharris123tedharris123 Er ist jetzt erst mal zur Vernehmung aufs Revier geladen. Da muß er gar nichts sagen. Erst nach den Vorermittlungen entscheidet der Staatsanwalt ob es überhaupt eine Gerichtsverhandlung geben wird.
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0Antwort von
kaesefusskaesefuss
Diese Sendungen sind Volksverdummung, da ist alle gespielt, auch die Abläufe, so läuft das nicht in echten Verhandlungen.
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altermann58altermann58 Im Prinzip hast du recht, aber entscheidend ist, dass hier potentiellen jugendlichen Tätern auch die mögliche Höhe der Strafe für scheinbar "geringe Vergehen" vor Augen geführt wird.
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Aussage als Beschuldigter - oder Aussage als Zeuge... Das ist ein Unterschied!
beschuldigter
Als Beschuldigter solltest du dir einen Anwalt nehmen. Rufe bei dem Polizeirevier an und teile mit daß du einen Anwalt einschalten wirst. Dann brauchst du nicht hin zu gehen. Laß dich erst mal beraten. Es sei denn du bist unschuldig.