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Bei Ebay was Verkauft, jetzt behauptet der Käufer 12 Jährige Tochter habe es ersteigert? Rechtsfrage

Frage von Kaiza Kaiza

Hallo Zusammen,

Ich habe bei Ebay mein Handy versteigert, jetzt eine Woche nach der Auktion, bekomme ich eine Mail das der Käufer das Handy nicht haben will, da angeblich seine kleine 12 Jahre alte Tochter das Handy bei Ebay ersteigert haben soll. Was kann ich tun ? habe das Handy schon verpackt und das Paket versandfertig gemacht ?

Danke

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Antworten (16)

  • 3
    Antwort von Chaosladysteffi Chaosladysteffi

    bei ebay melden...

    um mehr theater aus dem weg zu gehen, behalte es zurück. und setz es einfach nächste woche noch mal rein.

    ist doch nicht so schlimm. mach dich nicht verrückt deswegen. aber ich würde es bei ebay melden.

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Ich würde versuchen das Handy an den nächstunterlegenen Bieter zu verkaufen. Ansonsten noch mal neu einstellen. Die Tochter ist weder Rechts.-noch Geschäftsfähig also haften die Eltern. Aber wegen einem Handy vor Gericht ziehen lohnt sich auch nicht. Du hast nur Stress u. Ärger. Aber Ebay würde ich das trotzdem melden.

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    Antwort von wim50 wim50

    Das muss dich nicht interessieren. Der Käufer ist für seinen PC verantwortlich, nicht du.

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    Antwort von Phantomgeist Phantomgeist

    Also erstma könntest du eigendlich nix machen, da sie nicht Geschäftsfähig ist und du dich erkundigen müsstest, ob dein gegenüber wirklich volljährig ist. Da man bei E-bay aber erst sachen ersteigern kann, wenn man min. 18 ist (abgesichert durch perso usw.)nkannst du ja davon ausgehen, dass dein gegenüber volljährig ist um ihn dinge zu verkaufen. Hier hat ganz klar der Vater p wie pech, denn was lässt er ne 12 jährige tochter auch an sienen Account hier muss der Accountverwalter sorge tragen, dass damit kein humbug betrieben wird. aber nöheres sagt dir der rechtsanwalt^^

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    Antwort von talano talano

    Zeig Dich kulant. Lass es in der Verpackung und stell die Auktion einfach noch einmal ein.

    Kommentar von Kaiza KaizaKaiza

    es ist schon Versandfertig also als Paket.

    Kommentar von talano talanotalano

    also mit online-Porto - nehme ich mal an.

    Teile dies dem Vater des Kindes mit, schliesslich ist er für seinen Account verantwortlich (und den hat er offensichtlich nicht geschützt, sonst hätte sein Kind nichts kaufen können). Sag ihm, Du verzichtest auf die komplette Zahlung - er soll Dir halt die Unkosten/das Porto bezahlen und dann ist gut.

    Natürlich kannst du es auch ebay melden, aber im Endeffekt können die nichts machen ... ausser Käufer verwarnen etc. (das hilft Dir jetzt aber nicht weiter) und es deswegen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?! Das lohnt doch nicht. Versuch Dich mit dem Mann zu einigen. Viel Glück

    Kommentar von talano talanotalano

    Die ebay-Gebühren musst Du nicht zahlen, wenn Du Dich mit dem Vater geeinigt hast und dann (über die Funktion "Probleme Klären" die Transaktion abbrichst)

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    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Ich würde mich kulant zeigen und die Transaktion im gegenseitigem Einverständnis abbrechen...Der ganze Aufwand und Ärger bringt doch nichts....

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    Antwort von cherrymint cherrymint

    Also so einfach würde ich mich da nicht abspeisen lassen. Er darf das Passwort NICHT weitergeben!!!Das steht glaub ich sogar in den AGB. Von daher ist das sein Fehler. Könntest du also bei ebay melden. Aber kannst das Handy an einen unterlegenen Bieter abgeben. Außerdem würd ich n ernstes Wort mit dem Vater sprechen und ich würde mir die ebay-Gebühren erstatten lassen. Ansonsten muss er zahlen, ansonsten kriegt er bei ebay Ärger...ganz einfach.

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    Antwort von darkesttester darkesttester

    Das ist davon abhängig zu welchem betrag das Handy ersteigert wurde, es ist durchaus möglich, dass dies unter den sogenannten Taschengeld-§ fällt???!!! Aber vielleicht solltest du ih einfach mal fragen, wie seine 12 jährige Tochter an seine Ebaydaten kommt!!!!!!!! Klingt für mich eher nach ner Ausrede aber bei einem Onlineverkauf hast du als Verkäufer generell erst mal die schlechteren Karten.

    Kommentar von Kaiza KaizaKaiza

    Es ist eine ganz billige ausrede, das Handy hat er für 35,50 € ersteigert !

    Kommentar von darkesttester darkesttesterdarkesttester

    Buuuuuh das ist denke ich hart an der Grenze aber wie die anderen schon geschrieben haben würde ich mir den Ärger und die Nerven sparen und eine Rückabwicklung machen. Aber wenn durch den Kauf des Handys keine Folgekosten entstehen (noch bestehender Vertrag etc) fällt das denke ich durchaus unter den sogenannten Taschengeld-§ und in diesem Bereich ist ein 12 jähriges Mädchen durchaus geschäftsfähig und ein abgeschlossener Vetrag rechtskräftig. Wenn du es drauf ankommen lassen willst sag mir bescheid, dann recherchiere ich mal welcher Betrag den Taschengeldparagraphen sprengt.

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    Antwort von SuzuFujibayashi SuzuFujibayashi

    Naja wenn er es ersteigert hat eBay benachrichtigen oder sonst wen, aber wenn es seine Tochter war soll die es bezahlen, die hat das doch ersteigert also muss sie das auch kaufen, außer du bist so nett und machst das rückgängig. Danach kannst du es wieder reinstellen und warten bis es verkauft wurde, wenn du das rüchgängig gemacht hast.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Entweder glaubst du ihm das und verlangst aber deine Einstellgebühren und die Provision von eBay zurück.

    Oder du bist richtig sauer und machst ihm Druck mit einem Anwalt.

    Ob du eBay informierst bleibt dir überlassen, die kümmern sich sowieso nicht drum.

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    Antwort von mineiro mineiro

    Dann muß die Tochter ja das Passwort des Vaters gekannt haben - sonst kann sie ja nichts ersteigern, ich glaube, so einfach kann der Vater sich jetzt nicht aus der Verantwortung ziehen!!

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    Antwort von Franticek Franticek

    Wenn es unter seinem Namen war, dann ist er verantwortlich und es ist so, als haette er selbst das ersteigert.
    Wenn es wirklich so war, dass die Tochter unerlaubterweise gesteigert hat, dann wuerde ich aus Kulanz auf das Geschaeft verzichten, wenn er dir deine Gebuehren ersetzt. Du musst das aber nicht tun.

    Kommentar von darkesttester darkesttesterdarkesttester

    Das ist so nicht ganz richtig, im Zweifelsfall bist du als Verkäufer beweispflichtig und musst beweisen, dass er die Ware ersteigert hat und nicht die Tochter. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall mit einem gehackten Ebayaccount wurden bei uns Waren bestellt, um auf die Abwicklung der Auktion zu bestehen hätten wir nachweisen müssen, dass der ursprüngliche Accountbesitzer die Ware bestellt hat.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Was ist das für ein dummes Zeug.

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    Antwort von seocasa seocasa

    Dann kannst du tatsächlich nichts machen. Habe einen ähnlichen Fall erfolglos vor Gericht beendet. Der Sohn war auch 12.

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    Antwort von bastifcb bastifcb

    du kannst ihm das natürlich glauben und das angebot beispielweise an einen unterlegenen bieter schicken. wenn du das geld aber willst könntest du auch darauf bestehen, da er für seine tochter verantwortlich ist. er hätte ihr ja nur nicht das passwort geben müssen.

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    Antwort von kiralee kiralee

    Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit - wenn die Tochter an den PC kann und auch noch das Login ihres Vaters hat, ist das so, als habe er gekauft.

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    Antwort von KariDerLustige KariDerLustige

    hasse pech gehabt

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