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Bei eBay mehrere Artikel bei einem Verkäufer ersteigert, Recht auf Bündelung der Versandkosten?

gefragt von Ewarsu am 07.07.2009 um 8:39 Uhr

Moin,

ich habe bei eBay mehrer Kleinteile bei einem Verkäufer gekauft. Habe ich das Recht nur einmal Versankosten zu zahlen, statt drei- oder viermal? Es passt ohne probleme in ein 6,90 Paket. Muss der Verkäufer die Bündelung vornehmen, oder ist es seine freie Entscheidung?


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anonym
beantwortet von LostinIreland am 7. Juli 2009 08:40
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ich glaube nicht, oft wollen die verkäufer nämlich auch noch am porto verdienen


moin390
beantwortet von moin390 am 7. Juli 2009 08:40
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Hast Du Kontakt zum Verkäufer aufgenommen? Meistens wird das doch ohne Probleme gemacht.


maxih4
beantwortet von maxih4 am 7. Juli 2009 08:40
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du darfst es entscheiden

Kommentar von LostinIreland am 7. Juli 2009 08:41

glaube ich nicht, weil wenn ich das als verkäufer so vorgebe, muss der käufer es so akzeptieren, ansonsten braucht er nicht zu bieten. er weiß es ja von vornherein.


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 7. Juli 2009 08:41
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das recht hast du nur wenn versandkostenrabatt angeboten wurde. und das porto entscheidet dann der verkäufer. zumindest muss er es so verschicken- wie du es bezahlst. alos nicht in einem packchen wenn du einelne portobeträge bezahlen musst. lg


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 7. Juli 2009 08:41
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Kommt darauf an, wie der Händler das mit seiner Logistik handhabt. Ich habe schon Angebieter gesehen, die von vornherein eine Bündelung aus logistischen Gründen ausschlossen, weil die Pakete bereits gepackt sind - und zwar nach Angebot. Ich habe dann meistens darauf verzichtet, dort ein Gebot abzugeben. Schau in der Angebotsbeschreibung bei "Versandrabatt" nach, ob er eine Bündelung zulässt.


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 7. Juli 2009 08:41
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Bei Verkäufer nach Reduzierung der Versankosten fragen.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 7. Juli 2009 08:42
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ich habe oft vom verkäufer eine mail bekommenb oder ihn kontaktiert und meist eine positive einigung für beide seiten bekommen


EGon42
beantwortet von EGon42 am 7. Juli 2009 08:42
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Ein guter Shop erkennt so etwas automatisch; oder bietet es auf Nachfrage zumindest an.

Aber einen Anspruch darauf hast Du natürlich nicht - außer vielleicht, wenn das vorher so abgesprochen wurde.


anonym
beantwortet von sturmhoehe am 7. Juli 2009 08:42
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Die Versandbedingungen werden vom Verkäufer in der Artikelbeschreibung festgelegt. Wenn nicht ausdrücklich von Bündelung der Versandkosten die Rede ist, hast Du nicht unbedingt ein Recht dazu. Aber Du solltest einfach freundlich anfragen, in der Regel kommt Dir jeder Verkäufer entgegen, da er ja keine schlechte Bewertung riskieren will.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 7. Juli 2009 08:44
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das gibt der Verkäufer vor. Die meisten bieten Versandrabatte an. Wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird, ich aber auf mehrere Sachen eines Anbieters bieten möchte, frage ich meist vorher, wie das mit den Versandkosten ist, wenn ich mehrere Sachen ersteigere...hinterher siehts evtl. schlecht aus, wenn er sich nicht drauf einlässt (wobei ich das noch nie erlebt habe...die wollen ja auch gute Bewertungen usw. haben)


anonym
beantwortet von stpr1 am 7. Juli 2009 08:45
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Generell nein, da Du anscheinend alle Artikel einzeln ersteigert hast. Somit hast du für jede Ersteigerung einen Kaufvertrag mit den festgesetzten Versandkosten abegeschlossen. Wenn der Verkäufer nicht mit sich handeln lässt so ist er im Recht und du musst du vorher festgesetzten kosten tragen.


anonym
beantwortet von Scheveninger am 7. Juli 2009 09:20
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Nun bei so vielen Antworten werde ich mich da auch mal einreihen :-) Generell hast Du nicht das Recht dem Verkäufer die Versandkosten / Bedingungen vorzuschreiben. Ich packe meine Pakete zu beginn der Auktion fertig und versende dann.Bei diversen Artikeln sehe ich dann zu das alles in ein größeres Paket passt,geht es nicht hat der Käufer "Pech" gehabt. Rechtlich hast du einen Kaufvertrag über den Auktionsbetrag geschlossen,zu den in der Auktion bekannten Bedingungen.Versandkosten sind darin eingeschlossen da sie ja i.d.S. zum Kaufvertrag gehören. Sicherlich kannst Du es so handeln wie die meißten Käufer und den VK unter Druck setzen mit Negativen Bewertungen,ergo Erpressen:-) Was natürlich Kaufmännisch ok ist,aber Menschlich nicht sehr. Zum anderen ist es ja immer die Art und Weise wie man an den anderen herantritt mit der Frage der Versandkosten! Wenn du also das ganze "falsch" formulierst stellt der VK auf Stur,fragst du freundlich an gibt er mit Sicherheit Rabatt. Auch wenn du der Auffassung bist das ein Paket 6,90 kostet liegst du in Sachen Porto zwar richtig,aber bedenke das Versand nicht gleich Porto ist!


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 7. Juli 2009 08:52
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Mail ihn doch einfach an. Die meisten sind einverstanden, zumal sie auch nur einmal verpacken müssen. Manche bieten es sogar von sich auch an. Schreib einfach: xxx habe folgende Artikel bei Ihnen ersteigert. Ich würde €xxx (Gesamtkosten der Artikel) + 6,90 Paketporto überweisen. Ist das o.K. so? Gruß


anonym
beantwortet von FreeEagle am 7. Juli 2009 09:00
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Du hast die Möglichkeit, vor dem Bieten solche Fragen mit dem Verkäufer abzuklären. Nachträgliche Verhandlungen über geschlossene Kaufverträge gibt es nicht.


britel
beantwortet von britel am 7. Juli 2009 09:05
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Wenn der Verkäufer korrekt ist kann er Dir einen Versandrabatt geben,brauch er aber nicht.Du hättest vorher nachfragen sollen.


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 7. Juli 2009 18:27
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Was steht denn genau in der Artikelbeschreibung unter Versankosten ?


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 8. Juli 2009 06:48
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Hast du den verkäufer schon kontaktiert? ich würde mal höflich(!!!) nachfragen...im Normalfall ist es seine persönliche Enntscheidung- was steht denn genau in der Artikelbeschreibung????


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