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Bei ebay kaufen und dann weiterverkaufen legal?

Frage von Futuresss Futuresss

Hey ich hätte da mal eine Frage: Bei eBay darf man ja als PrivatKunde max 10 Dinge im Monat verkaufen nun: Ich kaufe 12 verschiedene! Dinge be eBay und verkaufe sie in dem selben Mona wieder.

Handle ich dann gewerblich?

Es sind ja nur Dinge in geringer Stückzahl und es wir nur wenig verkauft?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Geochelone Geochelone

    Es ist völlig egal, ob man neue oder gebrauchte Waren kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. Sobald man das wiederholt macht, ist das Gewerbe ! Da gibt es auch keine Freimengen (zB 10 Stück im Monat) oder Umsatzmengen. ein Gebrauchtwagenhändler verkauft auch nicht jeden Monat ein Auto, trotzdem ist er Gewerbetreibender. Auch wenn du Sachen anbietest und nix verkauftst, bist du gewerblicher Händler, weil du die Sachen zum Weiterverkauf erworben und eine Gewinnerzielungsabsicht hast.

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    Antwort von Reling Reling

    Du besuchst zur Zeit die 10. Klasse, bist also aller Wahrscheinlichkeit nach minderjährig.

    Ebay ist ab 18, du hast also bei Ebay gar nichts zu suchen.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Die gewerbliche Tätigkeit kann hier vor allem darin begründet sein, dass du Dinge kaufst und mit Gewinn weiterverkaufst. Das hat mit eBay allerdings nichts zu tun.

    Kommentar von Futuresss FuturesssFuturesss

    eben, aber interressiert sich das finanzamt auch für leute die nur 10 sachen im monat verkaufen?

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Gewinnerzielungsabsicht.

    Also - grundsätzlich JA.

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    Antwort von 0Colonel0 0Colonel0

    ich denke das ist egal und es merkt niemand ;D

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    aber rechtswidrig !

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    Antwort von Neymar123 Neymar123

    JA :D

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    Antwort von siller siller

    Du handelst seit dem ersten Verkauf an mit dem Hintergrund, für etwas Geld einzunehmen und damit gewerblich. Insbesondere wenn es alles NEUARTIKEL sind! Daher ist das Internetgewerbe für Privatleute mehr als fraglich und gefährlich und jeder kann dir böses. Ebay gibt nur als Richtlinie an, dass man sich nach 10 Artikeln solangsam um einen Gewerbeschein kümmern sollte, genauso wie um Widerrufsrecht, Impressum und sonstige Rechtlichkeiten, Ebay übernimmt keinerlei Haftung wenn ein Konkurrent schon ab dem ersten Verkauf auf dich aufmerksam wird und abmahnt.

    Nebenbei, vergiss das mit den 12 läppischen Artikeln. Wenn du deinen Shop nicht mit ein paar Hundert Artikeln füllen kannst, hast du keine Chance am Verkäufermarkt.

    Kommentar von Futuresss FuturesssFuturesss

    es geht ja darum sachen zu verkaufen die andere billig verkauft haben, da sie schlecht über den artikel informiert sind bsp 5€ wert für 1€ gekauft

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    Antwort von Lily76 Lily76

    Warum solltest du nicht weiterverkaufen dürfen? Wenn du es kaufst, ist es deins und du kannst es selbstverständlich auch wieder verkaufen. Sonst könntest du zB dein gebrauchtes Auto ja auch nicht weiterverkaufen, oder?

    Kommentar von Futuresss FuturesssFuturesss

    es könnte illegal sein weil ich etwas kaufe mit dem hintergedanken es sofort wieder zu verkaufen und das macht ja eigentlich ein händler/gewerbe.

    Kommentar von siller sillersiller

    Ja, du solltest als Privatverkäufer auch keine Neuwaren verkaufen! Neuwaren = Gewerbe!

    Kommentar von Futuresss FuturesssFuturesss

    und bei gebrauchten waren?

    Kommentar von Lily76 Lily76Lily76

    Weiß doch keiner was du denkst, oder? Und um beim Bsp Auto zu bleiben: Viele kaufen das Auto mit der Absicht es in zB 3 Jahren weiterzuverkaufen und sich ein neues Zuzulegen. Außerdem sind das ja ganz andere Mengen und Umsätze als bei einem Händler.

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    Antwort von FauleSau33 FauleSau33

    warum sollte das nicht legal sein?!

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