Du handelst seit dem ersten Verkauf an mit dem Hintergrund, für etwas Geld einzunehmen und damit gewerblich. Insbesondere wenn es alles NEUARTIKEL sind! Daher ist das Internetgewerbe für Privatleute mehr als fraglich und gefährlich und jeder kann dir böses. Ebay gibt nur als Richtlinie an, dass man sich nach 10 Artikeln solangsam um einen Gewerbeschein kümmern sollte, genauso wie um Widerrufsrecht, Impressum und sonstige Rechtlichkeiten, Ebay übernimmt keinerlei Haftung wenn ein Konkurrent schon ab dem ersten Verkauf auf dich aufmerksam wird und abmahnt.
Nebenbei, vergiss das mit den 12 läppischen Artikeln. Wenn du deinen Shop nicht mit ein paar Hundert Artikeln füllen kannst, hast du keine Chance am Verkäufermarkt.
eben, aber interressiert sich das finanzamt auch für leute die nur 10 sachen im monat verkaufen?
Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Gewinnerzielungsabsicht.
Also - grundsätzlich JA.