Hallo,
Nehm wir an eine Person kauft bei Ebay einen World of Warcraft Account für 70€. Der Verkauf ist gut abgelaufen und jeder hat seine Bewertung abgegeben in der nichts zu bemängeln war. Nach 1-2 Monaten holt sich der Verkäufer seinen Account über Blizzard zurück. Jeder weiß das dies kein Problem ist wenn man als Accountinhaber einfach eine Kopie seines Personalausweises bei Blizzard vorlegt. Also der Verkäufer holt sich seinen Account zurück und überweist aber gleichzeitig den Käufer seine 70€ wieder zurück ohne ihn von seinem Vorgehen in Kenntnis zu setzen oder den Käufer zu fragen ob er den Account überhaupt wieder hergeben möchte.
Wie verhält es sich nun mit der Rechtslage? Kann der Käufer den Verkäufer anzeigen obwohl er sein Geld zurück bekommen hat? Dies ist ja auch nachweisbar auf den Kontoauszug.
Bei diesen Fall spielt glaub ich auch keine Rolle, dass WoW Accounts sowieso nicht verkauft werden dürfen und deshalb eine Anzeige sowieso nichts bringen würde.
Ich würde mich auf gute Antworten freuen =)
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