Leys87 am 17.05.2009 um 9:04 Uhr
ich hab mir letztes jahr im august ein oberteil von ed hardy für 120 euro bei ebay gekauft. da das ding allerdings mit amerikanischen größen ausgezeichnet war, war es zu klein.
ich hab es ganz normal bei ebay wieder reingestellt und ebay sperrte es mit der begrüngung: zum eigenen schutz, da ich keine lizenz habe...
feindachte ich und verkaufte es dann einer freundin.
jetzt im mai bekam ich nen schreiben von den anwälten winterstein & schiessmichtot ich hätte urheberrechts und markenrechtsverletzung begangen und solle innerhalb von 3 tagen nach eingang des schreiben 1800 euro überweisen.
mit welcher begründung denn? ich hab im angebot des pullis geschrieben: selbst bei ebay ersteigert, jedoch ist es leider zu klein.
was kann ich nu machen?
ich war schon bei einem anwalt der will ein schreiben aufsetzen, das ich nichts rechtswidriges getan hab und ich als privatverkäufer nicht zu so einer summe abgemahnt werden kann usw....
jemand erfahrung damit?

hast es schon richtig gemacht. Das Schreiben vom Anwalt (was hoffentlich weniger als 1800 Euro kostet, sonst lohnt es sich ja nicht). Wirst damit schon durchkommen. Wenn ich mir die jüngsten Urteile so ansehe, wird es wohl darauf hinauslaufen, daß man feststellt, daß die Strafe an sich rechtens ist, aber die Höhe übermäßig ist. Fakt ist. Ebay hat zwar an sich einen Flohmarktcharakter, aber der Markenschutz garantiert ausländischen Marken, daß sie nur über lizensierte Verkäufer vertrieben werden und diese Regelung gibt es schon länger als ebay. Und es gibt halt Anwälte, die darin ihre "Marktlücke" erkannt haben und ebay nach solchen Angeboten durchsuchen, nur um dann die Klage in die Wege leiten zu können. Ist leider traurig, aber so sind die Gesetze nun einmal.
Aber viele Firmen spekulieren auch einfach darauf, daß du Kunden vor Schreck überweisen. Kann auch sein, daß der Brief vom Anwalt reicht, daß sie auf alle sowieso sehr fraglichen Ansprüche verzichten.
Aber bleib einfach ruhig. Überlaß den Schriftwechsel einfach mal deinen Anwalt. Und wenn dir in Zukunft so etwas wieder passiert, dann weißt du, daß du lieber von deinem 14tägigem Rückgaberecht Gebrauch machst, anstatt es einfach weiterzuverkaufen.
Leys87 am 17. Mai 2009 09:22 bin noch in der ausbildung und hab so einen rechtsberatungsschein vom amtsgericht, da ich mir nen anwalt eigentlich nicht leisten könnte Oo
neomatt am 17. Mai 2009 09:44 Dann achte unbedingt darauf, dass der Anwalt sich auch kümmert. Hast Du den Pulli von einem ausländischen Händler gekauft? Dann kann ein markenrechtlicher Schutz tatsächlich auch für Gebrauchtwaren bestehen.
Lass den Anwalt erst mal machen, DerTroll hat schon recht: sehr oft rechnen diese Abmahner mit der Angst der Leute und wollen nur ohne Aufwand abkassieren. Da reicht das anwaltliche Schreiben oft schon und die geben Ruhe.
Leys87 am 17. Mai 2009 11:36 hab den pulli von eine händler aus beglien

hast Du nach dieser Anwaltskanzlei schon mal gegoogelt? Es gibt seriöse und unseriöse Markenrechtsanwälte. Die unseriösen dürften schnell ausfindig gemacht sein. Komisch find ich auch, dass sie DICH abmahnen. Oder bist Du gewerblicher Verkäufer? Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Artikel da und da gekauft hast, müsste es denen eigentlich reichen. Die Rechnung hast Du doch noch?
Leys87 am 18. Mai 2009 22:57 hab keine rechnung bekommen O.o
nur ne versandbestätigung.
ne, bin privatverkäufer.
bin seit 6 jahren bei ebay und hab erst 30 teile verkauft

Hast Du den Artikel aus Amerika ersteigert ?
Leys87 am 17. Mai 2009 20:58 nein, aus belgien
Phunkydata am 17. Mai 2009 21:46 aus Belgien, bist Dudir sicher das es dann ein Original war ?

Das darf ja irgendwo nicht wahr sein was du da schilderst, dann frage ich wo zu Ebay überhaupt noch gut ist, den im Grunde besteht ja bei jedem Artikel irgentwo ein Urheberrecht...
Nö, das stimmt so nicht. Z.B. kannst du Sony, Nokia u.ä. in jedem Laden um die Ecke kaufen. Da besteht nur das Markenrecht für den Hersteller.
Bei Ed Hardy z.B. gibt es nur wenige Lizenznehmer, die diese Ware verkaufen dürfen. Man sollte sich also schon im Vorfeld schlau machen, was man auf eBay anbieten darf.
Joschy0907 am 17. Mai 2009 09:32 aha, man Dankt für die Aufklärung... finde es aber trotzdem vollkommen bescheuert das man seine Sachen die man mal erworben hat nicht wieder als gebraucht verkaufen darf, das ist eigentlich gängige Praxis auf jedem Trödelmarkt... Bei Neuware würde ich es ja noch verstehen...
DerTroll am 17. Mai 2009 09:33 Hast du ja an sich recht. Nur wenn man jetzt aus seinem privaten Besitz etwas findet, für das man selbst keine Verwendung hat. Dann kommt man doch garnicht auf die Idee, daß man es nicht einfach bei ebay einstellen kann. Klar wenn es sich um Waffen oder ähnliches handelt schon. Aber alltägliche Gebrauchsgegenstände, die man einmalig nicht einmal gewerbsmäßig verkauft... Hat vor ein paar Jahren auch keinen gestört. Erst seit man entdeckt hat, daß man mit gezielten Suchen nach Verstößen durch Einreichen von Klagen gut Geld machen kann. Allein wenn von 50 angemahnten einer das Geld ohne aufzumucken einfach überweist, hat sich das für die schon gelohnt.
Joschy0907 am 17. Mai 2009 09:38 ich finde diese Machenschaften aber wesentlich krimineller den Leuten so das Geld aus der Tasche zu ziehen, als wie wenn da jemand seine nicht mehr gebrauchten Klamotten verkauft...
DerTroll am 17. Mai 2009 09:55 Stimme dir ja eigentlich zu. Aber dazu bedarf es einer Gesetzesänderung. Und solange Politiker sich eher um Gesetze kümmern wie Paintball zu verbieten, weil dies ja zu Amokläufen führen könnte usw. haben die halt keine Zeit, sich mit solchen Regelungen auseinander zu setzen.

Meine Schwester hatte ähnliches erlebt und sie rief ganz einfach bei diesem Anwalt an, von dem der Brief kam und erklärte die Situation.
Du wirst es nicht für möglich halten, aber das genügte denen. Sie mußte nichts bezahlen.
Leys87 am 17. Mai 2009 09:21 das wird denen nicht reichen. eine fristverlängerung wollten die nicht zustimmen (gaben sie schriftlich bekannt) und wenn ich nicht zahle, wollten die den steitwert auf 50.000 euro festlegen
wildcat53 am 18. Mai 2009 07:11 Das tut mir leid für dich!
Meine Schwester hatte da wohl Glück gehabt.

Ich habe schon einige ähnliche Sachen gehört, da gibt`s nur eins: diese Verrückten endlich boykottieren, die leiden unter irgendwas.
Leys87 am 17. Mai 2009 09:10 mein anwalt meinte, die stellen ne 400 euro kraft ein, die nichts besseres zu tun hat, als dauernd nen screen von bei ebay angebotenen ed hardy sachen zu machen und dann schicken die nen im internet vorgefertigten brief raus.....
abwarten? einen Anwalt haste ja schon eingeschaltet und ich hoff für dich der haut dich da raus
Ebay wird viel Schrott verkauft und Fakes daher mahnen die dort alles ab.
Immer Rechnung aufheben nur so hat man den Beweiß und ist meist aus dem Schneider.
Weil es haftet immer der wo die Ware einem verkauft.