ich hab mir letztes jahr im august ein oberteil von ed hardy für 120 euro bei ebay gekauft. da das ding allerdings mit amerikanischen größen ausgezeichnet war, war es zu klein.
ich hab es ganz normal bei ebay wieder reingestellt und ebay sperrte es mit der begrüngung: zum eigenen schutz, da ich keine lizenz habe...
feindachte ich und verkaufte es dann einer freundin.
jetzt im mai bekam ich nen schreiben von den anwälten winterstein & schiessmichtot ich hätte urheberrechts und markenrechtsverletzung begangen und solle innerhalb von 3 tagen nach eingang des schreiben 1800 euro überweisen.
mit welcher begründung denn? ich hab im angebot des pullis geschrieben: selbst bei ebay ersteigert, jedoch ist es leider zu klein.
was kann ich nu machen?
ich war schon bei einem anwalt der will ein schreiben aufsetzen, das ich nichts rechtswidriges getan hab und ich als privatverkäufer nicht zu so einer summe abgemahnt werden kann usw....
jemand erfahrung damit?
bin noch in der ausbildung und hab so einen rechtsberatungsschein vom amtsgericht, da ich mir nen anwalt eigentlich nicht leisten könnte Oo
Dann achte unbedingt darauf, dass der Anwalt sich auch kümmert. Hast Du den Pulli von einem ausländischen Händler gekauft? Dann kann ein markenrechtlicher Schutz tatsächlich auch für Gebrauchtwaren bestehen.
Lass den Anwalt erst mal machen, DerTroll hat schon recht: sehr oft rechnen diese Abmahner mit der Angst der Leute und wollen nur ohne Aufwand abkassieren. Da reicht das anwaltliche Schreiben oft schon und die geben Ruhe.
hab den pulli von eine händler aus beglien