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bei ebay gekauft, zu klein, wieder angeboten, nu hab ich den salat

Frage von Leys87 Leys87

ich hab mir letztes jahr im august ein oberteil von ed hardy für 120 euro bei ebay gekauft. da das ding allerdings mit amerikanischen größen ausgezeichnet war, war es zu klein.

ich hab es ganz normal bei ebay wieder reingestellt und ebay sperrte es mit der begrüngung: zum eigenen schutz, da ich keine lizenz habe...

feindachte ich und verkaufte es dann einer freundin.

jetzt im mai bekam ich nen schreiben von den anwälten winterstein & schiessmichtot ich hätte urheberrechts und markenrechtsverletzung begangen und solle innerhalb von 3 tagen nach eingang des schreiben 1800 euro überweisen.

mit welcher begründung denn? ich hab im angebot des pullis geschrieben: selbst bei ebay ersteigert, jedoch ist es leider zu klein.

was kann ich nu machen?

ich war schon bei einem anwalt der will ein schreiben aufsetzen, das ich nichts rechtswidriges getan hab und ich als privatverkäufer nicht zu so einer summe abgemahnt werden kann usw....

jemand erfahrung damit?

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Hier schreiben Anwälte, die sich damit auskennen:

    http://tinyurl.com/r529n6

  • 2
    Antwort von DerTroll DerTroll

    hast es schon richtig gemacht. Das Schreiben vom Anwalt (was hoffentlich weniger als 1800 Euro kostet, sonst lohnt es sich ja nicht). Wirst damit schon durchkommen. Wenn ich mir die jüngsten Urteile so ansehe, wird es wohl darauf hinauslaufen, daß man feststellt, daß die Strafe an sich rechtens ist, aber die Höhe übermäßig ist. Fakt ist. Ebay hat zwar an sich einen Flohmarktcharakter, aber der Markenschutz garantiert ausländischen Marken, daß sie nur über lizensierte Verkäufer vertrieben werden und diese Regelung gibt es schon länger als ebay. Und es gibt halt Anwälte, die darin ihre "Marktlücke" erkannt haben und ebay nach solchen Angeboten durchsuchen, nur um dann die Klage in die Wege leiten zu können. Ist leider traurig, aber so sind die Gesetze nun einmal.
    Aber viele Firmen spekulieren auch einfach darauf, daß du Kunden vor Schreck überweisen. Kann auch sein, daß der Brief vom Anwalt reicht, daß sie auf alle sowieso sehr fraglichen Ansprüche verzichten.

    Aber bleib einfach ruhig. Überlaß den Schriftwechsel einfach mal deinen Anwalt. Und wenn dir in Zukunft so etwas wieder passiert, dann weißt du, daß du lieber von deinem 14tägigem Rückgaberecht Gebrauch machst, anstatt es einfach weiterzuverkaufen.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    bin noch in der ausbildung und hab so einen rechtsberatungsschein vom amtsgericht, da ich mir nen anwalt eigentlich nicht leisten könnte Oo

    Kommentar von neomatt neomattneomatt

    Dann achte unbedingt darauf, dass der Anwalt sich auch kümmert. Hast Du den Pulli von einem ausländischen Händler gekauft? Dann kann ein markenrechtlicher Schutz tatsächlich auch für Gebrauchtwaren bestehen.
    Lass den Anwalt erst mal machen, DerTroll hat schon recht: sehr oft rechnen diese Abmahner mit der Angst der Leute und wollen nur ohne Aufwand abkassieren. Da reicht das anwaltliche Schreiben oft schon und die geben Ruhe.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    hab den pulli von eine händler aus beglien

  • 1
    Antwort von Simmi821 Simmi821

    hast Du nach dieser Anwaltskanzlei schon mal gegoogelt? Es gibt seriöse und unseriöse Markenrechtsanwälte. Die unseriösen dürften schnell ausfindig gemacht sein. Komisch find ich auch, dass sie DICH abmahnen. Oder bist Du gewerblicher Verkäufer? Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Artikel da und da gekauft hast, müsste es denen eigentlich reichen. Die Rechnung hast Du doch noch?

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    hab keine rechnung bekommen O.o

    nur ne versandbestätigung.

    ne, bin privatverkäufer.

    bin seit 6 jahren bei ebay und hab erst 30 teile verkauft

  • 1
    Antwort von Phunkydata Phunkydata

    Hast Du den Artikel aus Amerika ersteigert ?

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    nein, aus belgien

    Kommentar von Phunkydata PhunkydataPhunkydata

    aus Belgien, bist Dudir sicher das es dann ein Original war ?

  • 1
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Das darf ja irgendwo nicht wahr sein was du da schilderst, dann frage ich wo zu Ebay überhaupt noch gut ist, den im Grunde besteht ja bei jedem Artikel irgentwo ein Urheberrecht...

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Nö, das stimmt so nicht. Z.B. kannst du Sony, Nokia u.ä. in jedem Laden um die Ecke kaufen. Da besteht nur das Markenrecht für den Hersteller.

    Bei Ed Hardy z.B. gibt es nur wenige Lizenznehmer, die diese Ware verkaufen dürfen. Man sollte sich also schon im Vorfeld schlau machen, was man auf eBay anbieten darf.

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    aha, man Dankt für die Aufklärung... finde es aber trotzdem vollkommen bescheuert das man seine Sachen die man mal erworben hat nicht wieder als gebraucht verkaufen darf, das ist eigentlich gängige Praxis auf jedem Trödelmarkt... Bei Neuware würde ich es ja noch verstehen...

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    Hast du ja an sich recht. Nur wenn man jetzt aus seinem privaten Besitz etwas findet, für das man selbst keine Verwendung hat. Dann kommt man doch garnicht auf die Idee, daß man es nicht einfach bei ebay einstellen kann. Klar wenn es sich um Waffen oder ähnliches handelt schon. Aber alltägliche Gebrauchsgegenstände, die man einmalig nicht einmal gewerbsmäßig verkauft... Hat vor ein paar Jahren auch keinen gestört. Erst seit man entdeckt hat, daß man mit gezielten Suchen nach Verstößen durch Einreichen von Klagen gut Geld machen kann. Allein wenn von 50 angemahnten einer das Geld ohne aufzumucken einfach überweist, hat sich das für die schon gelohnt.

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    ich finde diese Machenschaften aber wesentlich krimineller den Leuten so das Geld aus der Tasche zu ziehen, als wie wenn da jemand seine nicht mehr gebrauchten Klamotten verkauft...

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    Stimme dir ja eigentlich zu. Aber dazu bedarf es einer Gesetzesänderung. Und solange Politiker sich eher um Gesetze kümmern wie Paintball zu verbieten, weil dies ja zu Amokläufen führen könnte usw. haben die halt keine Zeit, sich mit solchen Regelungen auseinander zu setzen.

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    Antwort von wildcat53 wildcat53

    Meine Schwester hatte ähnliches erlebt und sie rief ganz einfach bei diesem Anwalt an, von dem der Brief kam und erklärte die Situation.

    Du wirst es nicht für möglich halten, aber das genügte denen. Sie mußte nichts bezahlen.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    das wird denen nicht reichen. eine fristverlängerung wollten die nicht zustimmen (gaben sie schriftlich bekannt) und wenn ich nicht zahle, wollten die den steitwert auf 50.000 euro festlegen

    Kommentar von wildcat53 wildcat53wildcat53

    Das tut mir leid für dich!

    Meine Schwester hatte da wohl Glück gehabt.

  • 1
    Antwort von Questor Questor

    Ich habe schon einige ähnliche Sachen gehört, da gibt`s nur eins: diese Verrückten endlich boykottieren, die leiden unter irgendwas.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    mein anwalt meinte, die stellen ne 400 euro kraft ein, die nichts besseres zu tun hat, als dauernd nen screen von bei ebay angebotenen ed hardy sachen zu machen und dann schicken die nen im internet vorgefertigten brief raus.....

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    Antwort von BoeseFee BoeseFee

    abwarten? einen Anwalt haste ja schon eingeschaltet und ich hoff für dich der haut dich da raus

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    Antwort von modelogistics modelogistics

    Ebay wird viel Schrott verkauft und Fakes daher mahnen die dort alles ab.

    Immer Rechnung aufheben nur so hat man den Beweiß und ist meist aus dem Schneider.

    Weil es haftet immer der wo die Ware einem verkauft.

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