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Bei Ebay etwas verkauft und Käufer behauptet es wäre defekt!

Frage von lachmuetze lachmuetze

Hallo ich habe mal eine Frage:

Ich habe vor 2 Wochen ein Handy für 70,00€ bei Ebay versteigert! Als ich es los geschickt hatte, fuktionierte es, ein paar Tage später hat sich der Käufer gemeldet und behauptet das die Beleuchtung und ein paar Tasten nicht gehn! Ich kann mir das absolut nicht erklären. Und ich weiß jetzt auch nicht wirklich was ich machen soll, weil ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst. Und wenn ich mir das Handy jetzt zurück schicken lasse, dann bleibe ich auf den doppelten Versandkosten sitzen und das will ich ja auch nicht! Und außerdem könnte es ja sein das der Käufer iwas damit gemacht hat, nur das er das Geld zurück bekommt weil er das Handy aufeinmal nicht mehr haben will!

Bitte helft mir was ich da machen kann...

Danke

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von jobo22 jobo22

    Ganz einfach.

    Nichts. Privatverkauf - Haftungsausschluss! Du riskierst nur eine schlechte Bewertung. Sonst nichts!

    Lass dich nicht erpressen..

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    öhm ? Selbst mit dem Lustigen satz "Privatauktion ohne Garantie" bist du da nicht raus ;) Es wurde wohl ein funktions tüchtiges Handy angeboten das muss auch von einem Privatmann sogeliefert werden!!!! Es ist was anderes wenn es dann nach einem Monat z.b nicht mehr geht dann hat der Käufer pech.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Das ist verkehrt. Wer etwas ersteigert oder kauft und Mängel hat, die nicht aufgeführt waren hat natürlich das Recht den Gegenstand zurück zu geben.

    Der Verkäufer muss also zwangsweise diesen Artikel zurücknehmen.

    Ansonsten könnte ich meine defekten Sachen ja immer schön verkaufen und nicht dazu sagen, dass die Sachen defekt sind.

    Kommentar von lachmuetze lachmuetze

    Aber als faier Verkäufer verkauft man ein wirklich funtionstüchtiges Handy und dann kommt eine Mail von wegen ist defekt, ich bin mir keiner Schuld bewusst. Und ich weiß auch nicht wie ich darauf reagieren soll.

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979
    • Entweder läßt das so wie es ist und bekommst ne Rote und vlt Post.
    • Du gibst den Käufer einen Preisnachlass
    • Oder er soll es zur Überpfüfung zu dir schicken wenn alles Ok ist dann soll er auch die Portokosten dafür tragen

    kannst dich auch an Ebay Forum wenden und da nachfragen was die meinen wird aber wohl das selbe raus kommen

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Falsch

    Ja das denkt man nicht wahr?!?!

    Die Beweiskraft liegt beim Käufer!!

    Und der hat keine Chance zu beweisen, dass das Gerät nicht durch ihn kaputt gegangen ist!

    Fragt mal einen Anwalt!!

    Kommentar von NinaLinaMina NinaLinaMinaNinaLinaMina

    Hm, da es doch so unterschiedliche Meinungen gibt, würde ich einfach mal den Ebay-Support anschreiben. Die merken ja allein daran, dass Du Dich an sie wendest, dass Du seriös bist. Und bei der Post würde ich auch mal nachfragen, ob die Versicherung des versicherten Versands auch bei Transportschäden eintritt.

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    Antwort von norbert6858 norbert6858

    wann genau wurde der angebliche Fehler gemeldet ? nach wieviel Tagen ? Gigt es zeugen, daß das Handy genau bei Versand intakt war ?

  • 0
    Antwort von ibicks ibicks

    wenn es wirklich o.k. war, würde ich das schreiben und nicht zurücknehmen. du bist doch privatverkäufer? und hast hoffentlich im angebotstext geschrieben: privatverkauf, keine gewährleistung (o.ä), mache ich immer.

    Kommentar von lachmuetze lachmuetze

    ja klar das habe ich gemacht...

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    Antwort von NinaLinaMina NinaLinaMina

    Du hast in der Auktion hoffentlich angegeben, dass es eine "Privatauktion ohne Garantie" ist? Da kann Dir der Kunde nichts anhaben, selbst wenn das, was er behauptet, stimmt. Falls Du das Handy versichert geschickt hast, könntest Du möglicherweise bei der Post nachfragen... aber eigentlich wird soweit ich weiß kein Transportschaden dadurch abgesichert, sondern nur der Verlust...

    Kommentar von lachmuetze lachmuetze

    ja klar habe ich das mit Privatauktion angeben!

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    öhm ? Selbst mit dem Lustigen satz "Privatauktion ohne Garantie" bist du da nicht raus ;) Es wurde wohl ein funktions tüchtiges Handy angeboten das muss auch von einem Privatmann sogeliefert werden!!!! Es ist was anderes wenn es dann nach einem Monat z.b nicht mehr geht dann hat der Käufer pech.

    Kommentar von lachmuetze lachmuetze

    es ist/ war ja funktionstüchtig als ich es rausgeschickt hatte, und nach 2 Tagen hat sich der Käufer gemeldet das wie oben beschrieben diese Sachen angeblich nicht funktionieren würden...

  • 0
    Antwort von etmundi etmundi

    Teil das, was du hier geschrieben hast, dem Käufer mit. Rechte hat er eh nicht. Musst das Handy nicht zurücknehmen.

    Kommentar von lachmuetze lachmuetze

    Habe ich schon er besteht darauf, das ich ihm das Geld wieder geben soll! Und das sehe ich iwie auch nicht ein, ich bin mir 100ig sicher das es vor der Abschickung einwandfrei funktionierte!

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    Antwort von Sharkan Sharkan

    Kann ja auch sein, dass durch den Versand das Handy beschädigt wurde. Ich würde das auf jedenfall mal prüfen.

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