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Bei Ebay etwas gekauft, is aber nich angekommen ...

gefragt von MissSunshine20MissSunshine20 am 14.07.2009 um 23:14 Uhr

Ich hab vor ca. 2 Monaten bei Ebay etwas gekauft, der gesamtpreis plus Porto waren knappe 7 Euro, aber naja, darum gehts ja nich... Ich habe bezahlt und der Verkäufer hat gesagt er hat das verschickt, bis heut is aber noch nichts angekommen un ich denke da wird a nix mehr kommen... Ich hab den Verkäufer angeschrieben, un er meinte er hat es verschickt... Was kann ich tun? Wie bekomme ich mein Geld wieder? Auch wenn es nur um sieben Euro geht, mir kommts aufs Prinzip an, wenn er das bei 100 Leuten abzieht hat er schnell ne menge Geld zusammen...

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Geld x 22.713 Ebay x 5.825

DonBrush
beantwortet von DonBrush am 14. Juli 2009 23:19
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Bei unversichtertm Versand trägst du das Risiko. Gib eine neutrale Bewertung ab, wo du den Sachverhalt schilderst. Wenn es nämlich eine eventuelle Masche des Verkäufers ist, fliegt er so schnell auf.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 23:22

das ist eine korrekte Massnahme


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Juli 2009 23:16
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Bei ebay melden...

Wenn Du nicht für versicherten Versand bezahlt hast, hat der Verkäufer keinen Einlieferungsbeleg. Aber wer will da über was urteilen?

Fazit: nicht besonders gute Karten für Dich...


anonym
beantwortet von ProfDrZotlov am 14. Juli 2009 23:23
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Sie werden sich an ebay wenden. ebay wird den Verkäufer kontaktieren. Der Verkäufer meldet ebay, dass er die Ware verschickt hat und der Fall wird geschlossen. Da es sich um einen Warenwert von 7 euro handelt denke ich nicht, dass eine versandversicherung abgeschlossen wurde, also sehe ich hier kein Problem, ob er die Ware nun abgesendet hat oder nicht ist irrelevant, da der tatsächliche Versand nicht nachweisbar ist. Einfach nicht mehr bei ebay sondern in Läden um die Ecke kaufen, das sichert nicht nur Arbeitsplätze sondern auch Qualität . gez Prof.dr.Zotlov

Kommentar von 218dd278ca55b83c0dbdb50333f0c674smallHarryBo0815 am 14. Juli 2009 23:25

pff und das ist dann allet oder wie?


rree3346
beantwortet von rree3346 am 14. Juli 2009 23:16
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Wende Dich mit einer email an ebay.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. Juli 2009 23:16
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ebay melden


anonym
beantwortet von derdumme am 14. Juli 2009 23:15
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hast du es schon bei ebay gemeldet? denk aber das du das geld nicht mehr bekommst


Silmoo
beantwortet von Silmoo am 14. Juli 2009 23:22
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Wenn es unversichert im Versand ging,geht nichts zu machen. Schau mal in seine Bewertungen, wenn oft negativ, dann dein Auktionsfall eBay melden.


mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 14. Juli 2009 23:17
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Wie hat es der Verkäufer verschickt: Warensendung, Paket ? ebay Käuferschutz greift erst ab 25,00 Euro Warenwert,außer du hast per Paypal gezahlt.
Unbedingt ebay melden. Nicht erhaltener Artikel

Kommentar von Simple_avatar3smallMissSunshine20 am 14. Juli 2009 23:18

Warensendung... Nee hab das nich per Paypal bezahlt =(

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 14. Juli 2009 23:20

Warensendungen sind nicht nachvollziehbar, schade.


kati30
beantwortet von kati30 am 14. Juli 2009 23:16
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Es kommt auf die Versandart an. Wenn es ein Privatverkäufer siehts schlecht für dich aus. Bei Ebay melden würde ich es aber trotzdem.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 15. Juli 2009 09:05
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Das Geld ist wahrscheinlich weg bzw. unter dem Posten "Lehrgeld" zu verbuchen....Der Verkäufer kann einen Nachforschungsantrag stellen, führt manchmal zu Erfolg,aber bringt Deine 7 €uro natürlich nicht zurück! Hast Du schon einen "nicht erhaltenen Artikel" bei eBay gemeldet?


HarryBo0815
beantwortet von HarryBo0815 am 14. Juli 2009 23:21
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I really don´t like eBay. Soviel Rotz was da verticket wird. Echt. Kostet dich zwar ein Paar Stunden das rückgängig zu machen. Aber wenn du nicht dä(h)mlich bist schaffst du das. ES gibt genug Optionen diesen Pen ner zu melden. Nur ob du ´die paar Markfuffzich wiedersehen wirst ist wiederum was anderes

und ja du könntest dein Geld wiederbekommen!!


anonym
beantwortet von penthesileia am 14. Juli 2009 23:21
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Bei einem Privatverkäufer liegt das Versandrisiko ab Übergabe an das Versandunternehmen beim Käufer - keine Chance für dich. Anders sieht es bei einem gewerblichen Verkäufer aus. Der haftet dafür, dass die Ware auch bei dir ankommt.


Bubumann66
beantwortet von Bubumann66 am 14. Juli 2009 23:18
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Anzeige erstatten, der Verkäufer muss nachweisen können, dass er den Artikel verschickt hat.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 14. Juli 2009 23:19

Nein, muss er nicht.

Kommentar von 3eb32d8bf3f851ab9102b6776539c0d6smallBubumann66 am 15. Juli 2009 02:40

Doch muss er. Der Verkaufer ist in diesem Fall in der Beweispflicht. Habe selber eine Anzeige wegen einem aehnlichen Fall laufe allerdings nicht bei eBay

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 15. Juli 2009 09:02

als Privatverkäufer muss er das nicht....und sofern er per warensendung verschickt hat, kann er das auch gar nicht!


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