Ich habe vor ein paar Tagen bei einem China Elektronikhändler von Ebay einen Karton mit "Elektrokram" ersteigert. Diesen habe ich für 10€ bekommen. In der Auktion steht, es sind aber Waren im Wert von 500€ in dem Karton.
Was sagt der Zoll dazu wenn ich das Packet abhole und es öffnen muss? Muss ich Steuern auf die 10€ Einkaufswert oder auf die 500€ Warenwert zahlen?
warte erst mal ab, glaubst du ernsthaft, dass du ware im wert von 500 euro von einem chinese für 10 euro bekommen wirst?
ich nicht!

Als ich einmal etwas vom Zoll abholte, wollten die wissen, was ich bezahlt habe. Da der Betrag unter der Freigrenze lag, mußte ich keinen Zoll darauf zahlen.

Es kann schon sein, dass auf diese Warensendung der Zoll und die deutsche Mehrwertsteuer drauf kommen. Allerdings dient der Rechnungsbetrag als Berecnungsgrundlage. Sollte der Zoll was anders behaupten, muss man sich damit nicht einverstanden erklären.

Zoll wird immer auf den Warenwert berechnet und nicht den Verkaufs/Einkaufspreis
JoGerman am 13. September 2007 20:42 Stimmt nicht. Ich habe vor 2 Jahren einen 1 Gigabyte-Stick für 10 EUR aus China gekauft. Da hat er bei uns noch 150 EUR gekostet. Ich habe die Rechnung für die Zollbehörden ausgedruckt und musste deshalb nichts bezahlen, weil es unter der Freigrenze von 22 EUR war.

mmhhh, bist Du sicher, dass sie da nicht einen alten Pentium 3 - Rechner reingelegt haben? Die hatten ja auch mal einen Wert von 1500 Euro...

Der Zoll kontrolliert auf jeden Fall Warensendungen aus Nicht-EG-Ländern. Der Warenwert wird anhand von Preislisten festgestellt, die dem Zoll vorliegen.
Eine beliebte Masche ist es, den Warenwert viel zu niedrig zu deklarieren, das haut aber in der Regel nicht hin.
Eben! Die sind ja auch nicht mehr neu im Geschäft! ;)