Moin Leute ich habe bei Ebay einen Artikel gesehen wo in der Atrikelbeschriebung steht: "Da der Artikel auch an anderer Stelle angeoten wird, behalte ich mir vor den Artikel vor Auktionsende zu verkaufen." Jetz hat der Verkäufer Nachträglich hinzugefügt, dass der Artikel verkauft ist und daher nicht mehr ersteigert werden kann. Wenn ich den Artikel ganz normal ersteigere gehört der doch mir oder ??? Ich freue mich auf eure Antworten Mit freunglichen Grüßen und Vielen Dank im Vorraus Jan-Hendrik
Bei Ebay ein Artikel einstellen und dazu schrieben das der Artikel nicht ersteigert werden kann??
Antworten (8)
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bengel sowie ein angebot abgegeben ist, ist ein kaufvertrag zustande gekommen , der nur durch ein höheres angebot geändert werden kann. nach einem gebot einfach herausnehmen geht nicht mehr, der verkäuf muß gegebenfalls nachweisen dass artikel geklaut, vernichtet oder sonst was ist. doppelverkauf kann teuer werden undist nicht zulässig, da ist die rechtsprechung gültig und NICHT EBAY
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pepe33pepe33
Diesen Zusatz gibt es häufig bei Autoverkäufen und ist in Ebay oft die Regel. Deswegen nehme ich an, dass Ebay dazu verpflichtet ist oder sich selbst entschlossen hast, diese Zusätze zu genehmigen.
Verständlich ist das natürrlich bei höherwertigen Artikeln. Wenn auf ein Auto z.B. 2 Tage vor Auktionsende nur 2000,- Euro geboten wurde, die Preisvorstellung des Verkäufers bei 5000,- Euro lag und nun ein Ebayer per Emailangebot oder jemand anderes diese 5000,- Euro oder sogar 6000,- Euro sofort bietet, dann ist der Deal doch gelaufen. Wenn dieser Zusatz im Angebot war kann er es sicher ofiziell so machen. Ansonsten nehmen die Verkäufer das Angebot mit anderen Gründen aus der Liste. In Ebay noch einen richtigen, guten Deal zu machen ist sehr selten geworden, da fast alle immer abgebrühter werden. Leider!
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Saarland60Saarland60
Angebote bei eBay sind grundsätzlich verbindlich und nicht widerrufbar. Die wenigen Ausnahmen, die die Rechtssprechung zulässt, werden in den eBay-AGBs nicht einmal korrekt erfasst. Ein Verkäufer, der eine Auktion vorzeitig beendet (warum auch immer), bewegt sich tatsächlich in den allermeisten Fällen auf sehr dünnem Eis, allzumal es vor allem bei bereits abgegebenen Geboten juristisch nicht genügt, über die eBay-Systemautomatik das Angebot zu beenden.
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kochmurmele Hallo! in dem Moment wo der Verkäufer den Zusatz; ich behalte mir vor den Artikel auch anderweitig zu veräßern oder ähnlich stehen hat, ist es durchaus rechtens und du musst damit leben, wenn der Artikel auserhalb von Ebay verkauft wird. Das ist leider eine Lücke bei Ebay in die sich leider immer mehr Verkäufer flüchten.
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Saarland60Saarland60 Es ist nicht rechtens.
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zwergenmamazwergenmama
Wenn der Anbieter den Artikel aber vor Auktionsende herausgeholt hat ist das wohl ok!
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ungererbadungererbad Sehe ich auch so. Sonst würde Ebay eine vorzeitige Auktionsbeendigung nicht zulassen. Ich kann mein Eigentum auch anderweitig privat verkaufen und dann die Auktion abbrechen; das ist nicht illegitim.
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janni154janni154 das angebot existiert ja noch
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ungererbadungererbad Das ist dann schon etwas seltsam und (möglicherweise) mit den Ebay-Grundsätzen nicht vereinbar. Wenn ein Verkäufer eine Auktion OHNE Gebote abbricht, so ist das durchaus in Ordnung. Aber eine Auktion MIT Geboten...da bin ich mir nicht sicher, ob sich der Verkäufer da gewaltig in die Nesseln setzt...
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Klaus68Klaus68
Es gibt Gerichtsurteile, dass der Verkäufer den ersteigerten Artikel rausrücken muss oder Schadenersatz zahlen muss. Außerdem ist diese Praxis bei eBay und generell bei Auktionen nicht erlaubt. Also auf jedenfall eBay melden.
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janni154janni154 gibt es nicht ein punkt in den ebay grundsätzten die das verbietet
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Klaus68Klaus68 Das wird in der eBay-Hilfe an etlichen Stellen ausführlich beschrieben. Was ist das denn für eine Artikelnummer???
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Saarland60Saarland60 Ob eBay das verbietet oder nicht, ist juristisch belanglos. Ein Vertragsverhältnis (oder auch nicht) kommt zustande zwischen Käufer und Verkäufer. eBay ist hier nicht Vertragspartei.
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Saarland60Saarland60 Ob eBay das verbietet oder nicht, ist juristisch belanglos. Ein Vertragsverhältnis (oder auch nicht) kommt zustande zwischen Käufer und Verkäufer. eBay ist hier nicht Vertragspartei.
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seregwenseregwen
man kann als verkäufer eine auktion vorzeitig beenden, wenn der artikel z.b. zerstört wurde. in diesem fall sollte der verkäufer das wohl lieber tun, als das ganze so stehen zu lassen... aber du wirst den artikel sicher nicht bekommen, wenn du mitbietest.
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ungererbadungererbad
Wenn er den Artikel "anderweitig" verkauft hat, kannst Du ihn nicht mehr ersteigern.
gibt es nicht ein punkt in den ebay grundsätzten die das verbietet
weil wenn man ein artikel auf ebay kauft is das ja eigentlich ein kauffertrag den man eingeht wenn man sein gebot abgiebt
@janni154: Die Abgabe eines Gebots allein bedeutet noch nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Du kannst immer noch überboten werden. Erst wenn die Auktion mit Dir als Höchstbietenden endet, dann ist ein Vertrag zustande gekommen.
Natürlich ist es schon ein kaufvertrag, aber dieser kann durch überbieten aufgehoben werden. Ich sehe das soh, das dies auch von Seiten des Verkäufers geht, solange er dies in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt. Wenn nicht, ist dies net rechtens.