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Bei Ebay ein Artikel einstellen und dazu schrieben das der Artikel nicht ersteigert werden kann??

Frage von janni154 janni154

Moin Leute ich habe bei Ebay einen Artikel gesehen wo in der Atrikelbeschriebung steht: "Da der Artikel auch an anderer Stelle angeoten wird, behalte ich mir vor den Artikel vor Auktionsende zu verkaufen." Jetz hat der Verkäufer Nachträglich hinzugefügt, dass der Artikel verkauft ist und daher nicht mehr ersteigert werden kann. Wenn ich den Artikel ganz normal ersteigere gehört der doch mir oder ??? Ich freue mich auf eure Antworten Mit freunglichen Grüßen und Vielen Dank im Vorraus Jan-Hendrik

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Antworten (8)

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    Antwort von bengel bengel

    sowie ein angebot abgegeben ist, ist ein kaufvertrag zustande gekommen , der nur durch ein höheres angebot geändert werden kann. nach einem gebot einfach herausnehmen geht nicht mehr, der verkäuf muß gegebenfalls nachweisen dass artikel geklaut, vernichtet oder sonst was ist. doppelverkauf kann teuer werden undist nicht zulässig, da ist die rechtsprechung gültig und NICHT EBAY

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    Antwort von pepe33 pepe33

    Diesen Zusatz gibt es häufig bei Autoverkäufen und ist in Ebay oft die Regel. Deswegen nehme ich an, dass Ebay dazu verpflichtet ist oder sich selbst entschlossen hast, diese Zusätze zu genehmigen.

    Verständlich ist das natürrlich bei höherwertigen Artikeln. Wenn auf ein Auto z.B. 2 Tage vor Auktionsende nur 2000,- Euro geboten wurde, die Preisvorstellung des Verkäufers bei 5000,- Euro lag und nun ein Ebayer per Emailangebot oder jemand anderes diese 5000,- Euro oder sogar 6000,- Euro sofort bietet, dann ist der Deal doch gelaufen. Wenn dieser Zusatz im Angebot war kann er es sicher ofiziell so machen. Ansonsten nehmen die Verkäufer das Angebot mit anderen Gründen aus der Liste. In Ebay noch einen richtigen, guten Deal zu machen ist sehr selten geworden, da fast alle immer abgebrühter werden. Leider!

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Angebote bei eBay sind grundsätzlich verbindlich und nicht widerrufbar. Die wenigen Ausnahmen, die die Rechtssprechung zulässt, werden in den eBay-AGBs nicht einmal korrekt erfasst. Ein Verkäufer, der eine Auktion vorzeitig beendet (warum auch immer), bewegt sich tatsächlich in den allermeisten Fällen auf sehr dünnem Eis, allzumal es vor allem bei bereits abgegebenen Geboten juristisch nicht genügt, über die eBay-Systemautomatik das Angebot zu beenden.

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    Antwort von kochmurmele kochmurmele

    Hallo! in dem Moment wo der Verkäufer den Zusatz; ich behalte mir vor den Artikel auch anderweitig zu veräßern oder ähnlich stehen hat, ist es durchaus rechtens und du musst damit leben, wenn der Artikel auserhalb von Ebay verkauft wird. Das ist leider eine Lücke bei Ebay in die sich leider immer mehr Verkäufer flüchten.

    Kommentar von janni154 janni154janni154

    gibt es nicht ein punkt in den ebay grundsätzten die das verbietet

    Kommentar von janni154 janni154janni154

    weil wenn man ein artikel auf ebay kauft is das ja eigentlich ein kauffertrag den man eingeht wenn man sein gebot abgiebt

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    @janni154: Die Abgabe eines Gebots allein bedeutet noch nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Du kannst immer noch überboten werden. Erst wenn die Auktion mit Dir als Höchstbietenden endet, dann ist ein Vertrag zustande gekommen.

    Kommentar von nortwood nortwood

    Natürlich ist es schon ein kaufvertrag, aber dieser kann durch überbieten aufgehoben werden. Ich sehe das soh, das dies auch von Seiten des Verkäufers geht, solange er dies in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt. Wenn nicht, ist dies net rechtens.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Es ist nicht rechtens.

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    Antwort von zwergenmama zwergenmama

    Wenn der Anbieter den Artikel aber vor Auktionsende herausgeholt hat ist das wohl ok!

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Sehe ich auch so. Sonst würde Ebay eine vorzeitige Auktionsbeendigung nicht zulassen. Ich kann mein Eigentum auch anderweitig privat verkaufen und dann die Auktion abbrechen; das ist nicht illegitim.

    Kommentar von janni154 janni154janni154

    das angebot existiert ja noch

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Das ist dann schon etwas seltsam und (möglicherweise) mit den Ebay-Grundsätzen nicht vereinbar. Wenn ein Verkäufer eine Auktion OHNE Gebote abbricht, so ist das durchaus in Ordnung. Aber eine Auktion MIT Geboten...da bin ich mir nicht sicher, ob sich der Verkäufer da gewaltig in die Nesseln setzt...

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    Antwort von Klaus68 Klaus68

    Es gibt Gerichtsurteile, dass der Verkäufer den ersteigerten Artikel rausrücken muss oder Schadenersatz zahlen muss. Außerdem ist diese Praxis bei eBay und generell bei Auktionen nicht erlaubt. Also auf jedenfall eBay melden.

    Kommentar von janni154 janni154janni154

    gibt es nicht ein punkt in den ebay grundsätzten die das verbietet

    Kommentar von Klaus68 Klaus68Klaus68

    Das wird in der eBay-Hilfe an etlichen Stellen ausführlich beschrieben. Was ist das denn für eine Artikelnummer???

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ob eBay das verbietet oder nicht, ist juristisch belanglos. Ein Vertragsverhältnis (oder auch nicht) kommt zustande zwischen Käufer und Verkäufer. eBay ist hier nicht Vertragspartei.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ob eBay das verbietet oder nicht, ist juristisch belanglos. Ein Vertragsverhältnis (oder auch nicht) kommt zustande zwischen Käufer und Verkäufer. eBay ist hier nicht Vertragspartei.

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    Antwort von seregwen seregwen

    man kann als verkäufer eine auktion vorzeitig beenden, wenn der artikel z.b. zerstört wurde. in diesem fall sollte der verkäufer das wohl lieber tun, als das ganze so stehen zu lassen... aber du wirst den artikel sicher nicht bekommen, wenn du mitbietest.

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    Antwort von ungererbad ungererbad

    Wenn er den Artikel "anderweitig" verkauft hat, kannst Du ihn nicht mehr ersteigern.

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