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Bei ebay den selben Artikel verkaufen?

Frage von Dani007 Dani007

Wenn ich bei ebay einen Artikel öfters Gebrauchtverkaufe. Z.B. Computerbild 07/2009 08/2009, 09/2009 usw. Kann es passieren das ich dann als gewerblicher Verkäufer eingestuft werde und irgendwie Ärger bekomme? Ich kaufe mir Zeitschriften lese sie einmal durch und finde es zu schade um sie dann wegzuwerfen, sind ja fast wie neu.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mum45kids mum45kids

    Wenn ich diesen ganzen Mist hier lese krieg ich die Kriese wenn das so wäre würde kein Ebayer noch privater Verkäufer sein sondern alle wären Gewerblich

    Kommentar von drkuschel drkuscheldrkuschel

    Wenn Du Zeitschriften für weniger anbietest als Du selber bezahlt hast wird dir keine eine Gewerbliche Tätigkeit unterstellen.

    Etwas anderes wäre es wenn Du die Zeitschrift 07/2009 mehrmals zum Kauf anbietest. Denn keiner würde sich eine Zeitschrift mehrmals kaufen.

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    Antwort von mum45kids mum45kids

    Habe nachgesehen du bist solange Nicht gewerblich so lange du bei Ebay Sachen aus Deinem Besitz versteigerst die du nicht mehr benötigst!!! darfst aber keine Sachen extra zum verkauf einkaufen

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    Antwort von mum45kids mum45kids

    Wohin verschwinden den hier Bitte die ganzen Antworten und Kommentare??? Und wohin ist mein neuer Freund Thommy den hin??? Haste aufgegeben

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    der Schwachsinn von Freund Tommi wurde wohl aus verständlichen Gründen gelöscht. Die Meinung stand wohl 1 zu einer Million

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    Hah und mir Kompliment schicken das ich nur Müll schreibe... Siehste wohl Tommi ;o)

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    Antwort von GegenDenStrom25 GegenDenStrom25

    wenn du regelmäßig verkaufst bist du per def ein gewerblicher Verkäufer, weil du ein Gewerbe daraus machst. Aber da dein Gewinn vermutlich lächerlich gering ist, fällst du nicht unter die Gewerbetreibenden im Sinne des HGB. Kannst also weiterhin verkaufen. Wenn sich jemand bei dir meldet (was unwahrscheinlich ist), dann kannst immernoch aufhören.

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Ja! Weil:
    "Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt..." UStG § 2 (1)
    Das Finanzamt hat schon mal gemotzt, weil jemand regelmäßig Geschenke von Verwandten auf eBay angeboten hat - also lieber vorsichtig sein.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn Du nicht gleich riesige Mengen davon verkaufen willst, musst Du keine Bedenken haben.

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    Antwort von LazarusRising LazarusRising

    nein du wirst nicht wegen sowas als gewerblicher verkäufer eingestuft

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Ja!

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