Wenn ich bei ebay einen Artikel öfters Gebrauchtverkaufe. Z.B. Computerbild 07/2009 08/2009, 09/2009 usw. Kann es passieren das ich dann als gewerblicher Verkäufer eingestuft werde und irgendwie Ärger bekomme? Ich kaufe mir Zeitschriften lese sie einmal durch und finde es zu schade um sie dann wegzuwerfen, sind ja fast wie neu.
Antworten (8)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
mum45kidsmum45kids
Wenn ich diesen ganzen Mist hier lese krieg ich die Kriese wenn das so wäre würde kein Ebayer noch privater Verkäufer sein sondern alle wären Gewerblich
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2Antwort von
mum45kidsmum45kids
Habe nachgesehen du bist solange Nicht gewerblich so lange du bei Ebay Sachen aus Deinem Besitz versteigerst die du nicht mehr benötigst!!! darfst aber keine Sachen extra zum verkauf einkaufen
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1Antwort von
mum45kidsmum45kids
Wohin verschwinden den hier Bitte die ganzen Antworten und Kommentare??? Und wohin ist mein neuer Freund Thommy den hin??? Haste aufgegeben
Kommentar von
Gerd2Gerd2 der Schwachsinn von Freund Tommi wurde wohl aus verständlichen Gründen gelöscht. Die Meinung stand wohl 1 zu einer Million
Kommentar von
mum45kidsmum45kids Hah und mir Kompliment schicken das ich nur Müll schreibe... Siehste wohl Tommi ;o)
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1Antwort von
GegenDenStrom25GegenDenStrom25
wenn du regelmäßig verkaufst bist du per def ein gewerblicher Verkäufer, weil du ein Gewerbe daraus machst. Aber da dein Gewinn vermutlich lächerlich gering ist, fällst du nicht unter die Gewerbetreibenden im Sinne des HGB. Kannst also weiterhin verkaufen. Wenn sich jemand bei dir meldet (was unwahrscheinlich ist), dann kannst immernoch aufhören.
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1Antwort von
SturmwolkeSturmwolke
Ja! Weil:
"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt..." UStG § 2 (1)
Das Finanzamt hat schon mal gemotzt, weil jemand regelmäßig Geschenke von Verwandten auf eBay angeboten hat - also lieber vorsichtig sein. -
1Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Wenn Du nicht gleich riesige Mengen davon verkaufen willst, musst Du keine Bedenken haben.
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1Antwort von
LazarusRisingLazarusRising
nein du wirst nicht wegen sowas als gewerblicher verkäufer eingestuft
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Wenn Du Zeitschriften für weniger anbietest als Du selber bezahlt hast wird dir keine eine Gewerbliche Tätigkeit unterstellen.
Etwas anderes wäre es wenn Du die Zeitschrift 07/2009 mehrmals zum Kauf anbietest. Denn keiner würde sich eine Zeitschrift mehrmals kaufen.