Moin, habe kürzlich auf ein Motorrad bei ebay geboten. Das Angebot war mit Mindestpreis versehen. Bei einem gewissen Betrag war mir das Moped eigentlich zu teuer und ich habe nicht weiter geboten. Die Auktion lief aus, der Mindestpreis wurde NICHT erreicht aber ich war der höchstbietende. Der Verkäufer schrieb mich daraufhin an und er wolle zu dem erzielten Preis an mich verkaufen. Zunächst war ich interessiert und schrieb zurück, daß ich mich telefonisch melde. Gleichzeitig schickte er mir ein "Angebot an unterlegene Bieter" als sofort-kauf Angebot. Ich bot NICHT darauf, das Angebot endete nach 24 Stunden. Danach rief ich ihn an, um mir das gute Stück anzusehen und evtl zu kaufen. Bei dem Gespräch stellte sich heraus, daß wesentliche Angaben im Angebot einfach falsch waren (Austauschmotor ohne Belege, km Angabe falsch). Trotzdem war das gute Stück noch interessant. Am nächsten Tag hatte ich jedoch kein Interesse mehr und teilte ihm das per Mail mit. Nun will er mich verklagen, da ich aufgrund des Höchstgebotes zur Abnahme verpflichtet sei usw. Stimmt das???? Ausserdem ist er als gewerblicher Händler gemeldet, hat auch unter dem Gerwerbeaccount verkauft. Den Artikel bot er allerdings als Privatmann an in der Artikelbeschreibung. Darf er das? Bin eigentlich davon überzeugt, daß er mir garnix kann, aber vorsichtshalber frage ich hier mal in die Runde.
bye Pulli

Das Mindestgebot ist nur eine Sicherheit für den Verkäufer, um nicht draufzahlen zu müssen.
Wenn er sich später aber anders entscheidet, kann er das an den Höchstbietenden verkaufen. Und das bist nun mal Du.
Mit Deinem Gebot hast Du eine Willenserklärung abgegeben, dieses Teil zu kaufen. Du bist nur davon befreit, wenn Dich jemand überboten hat.
Wenn Du aber sagst, daß wesentliche Teile in dem Angebot falsch sind, dann würde ich es auch nicht annehmen. Sollte der Verkäufer Dich unter Druck setzen, dann frage ihn, ob er sich auf eine Widerruf einlassen möchte. Dieses kostet ihn nämlich außerdem noch 2x Versandkosten.
Du kannst ihm auch mal sagen, daß Du bei der Wettbewerbszentrale eine Meldung machst, daß er privat unter seinem Firmenaccount verkaufen will. Dadurch versucht er die Gewährleistung zu umgehen. Gleichzeitig kündige ihm eine Meldung bei seinem Finanzamt an wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung. Sage ihm, Dein Anwalt hätte Dir zu diesen Schritten geraten, sollte er Dich weiter unter Druck setzen.

also so weit ich weiß ist man sowieso nicht zum kauf verpflichtet, wenn die angaben falsch waren

Netter Verkäufer, macht erst falsche Angaben und versucht dann, Dich einzuschüchtern... Solltest Du vielleicht mal dem Service bei ebay melden, die lieben solche Verkäufer nicht... Und nein, Du musst es nicht abnehmen.

du bist im recht..nicht geboten und falsche angaben...

du kannst als unterlegener bieter das angebot annehmen...musst du aber nicht... melde das procedere bei ebay...

nein bist du nicht. Frag nocheinmal eBay
eBay KANN und DARF keine Rechtsberatung erteilen. Sich an eBay zu wenden ist daher vollkommen unnütz.
So, heute gabs in der Tat Post von seinem Anwalt... Sowas lächerliches hab ich selten gelesen: Er beruft sich nicht auf die Willenserklärung bei ebay, da wohl dort keine hinreichende Absichtserklärung nachgewiesen könne, sondern vielmehr auf das Telefonat welches ich mit dem Verkäufer führte. Klar hab ich Kaufinteresse geäussert, sonst würde ich mir die Karre wohl kaum ansehen wollen, aber nie einen mündlichen Kaufvertrag a la "jawoll die Kiste is mir, mach den Vertrag ferdich" abgeschlossen. Genau das wird mir vorgeworfen, da ich ja auch Bankdaten angefordert hätte und meine Kaufabsicht eindeutig geäussert hätte.
Bevor der Herr Anwalt Strafanzeige stellt, wolle er mir nochmal die Gelegenheit geben die Angelegenheit gütlich zu regeln und fordert mich auf 30% des Verkaufspreises bei ebay zu zahlen. Wären dann summasumarum knapp 2000.- euro.
Ich ärgere mich gerade, daß ich das Moped nicht gekauft habe und ihm dann Preisminderung, Schadensersatz oder Wandlung nebst Selbstkostenentschädigung um die Ohren haue....
...to be continued...:-)
Das deckt sich ja mit meiner Antwort. Der Anwalt begründet den Vertragsschluss gerade NICHT mit dem über eBay abgegebenen Gebot, sondern mit einer (angeblichen) mündlichen Annahme des (neuen) Verkaufsangebots. Der Anwalt weiss natürlich um die Beweislastverteilung: Der Verkäufer müsste BEWEISEN, dass du das Angebot angenommen hast. Das wird Ihm aber nicht gelingen. Die Drohung mit der Strafanzeige ist bloß heiße Luft um dich unsicher zu machen und zeigt viel mehr, dass der Anwalt selbst die Siegesaussichten seines Mandanten für gering hält. Die Drohung mit einer Strafanzeige ist sogar ziemlich skuril. Dem Anwalt kann es übrigens egal sein ob sein Mandant im Recht ist oder nicht. Bei einem Streitwert von knapp 6000 Euro (geschätzt) verdient er allein für die außergerichtliche Wahrnehmung fast 500 Euro. Du solltest bei weiterem Kontakt mit der Gegenseite sehr vorsichtig sein und dich nicht verplappern, beispielsweise begründen, weshalb du die Kontodaten angefordert hattest.
allein die falsche km-Angabe rechtfertigt einen Rücktritt vom Kauf wegen arglistiger Täuschung, er wird einen Teufel tun Dich zu verklagen und bei eBay rauszufliegen.
super.... 6 Antworten in 7 Minuten... Danke :-) @reinerunsinn: Ja so dachte ich auch erst von wegen Willenserklärung, aber dann las ich eben bei eba nach. Das steht da unter "Grundsätze":
Der Verkäufer gibt in der Artikelbeschreibung oder Artikelbezeichnung an, dass der Höchstbieter verpflichtet ist, den Artikel zu kaufen, auch wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde. Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde, kann der Verkäufer nachträglich ein „Angebot an unterlegene Bieter“ unterbreiten, er kann aber den Höchstbieter nicht zum Kauf zwingen.
hmmm... bei ebay is das immer so ne Sache was nun stimmt!!! Ich frag bei ebay auf jeden Fall mal nach.
Das ist wohl mal wieder reiner Unsinn. Ein Blick in § 10 Abs. 3 der eBay-AGB dürfte hier wohl Klarheit bringen. Es liegen auch keine für den Vertragsschluss wesentliche übereinstimmende Willenserklärungen vor. Wenn die Willenserklärung des Verkäufers lautet: "Ich verkaufe XY zu einem Preis ab mindestens 1000 Euro" und ein Bieter bietet daraufhin 500 Euro liegt keine Annahme des Verkaufsangebots vor.
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.
Es geht hier darum, daß der VK von seinen 1000 EUR abrückt und es für 500 EUR verkäufen will.
Aber dazu benötigt man Hirn und nicht einen tollen Nick.