Moin, habe kürzlich auf ein Motorrad bei ebay geboten. Das Angebot war mit Mindestpreis versehen. Bei einem gewissen Betrag war mir das Moped eigentlich zu teuer und ich habe nicht weiter geboten. Die Auktion lief aus, der Mindestpreis wurde NICHT erreicht aber ich war der höchstbietende. Der Verkäufer schrieb mich daraufhin an und er wolle zu dem erzielten Preis an mich verkaufen. Zunächst war ich interessiert und schrieb zurück, daß ich mich telefonisch melde. Gleichzeitig schickte er mir ein "Angebot an unterlegene Bieter" als sofort-kauf Angebot. Ich bot NICHT darauf, das Angebot endete nach 24 Stunden. Danach rief ich ihn an, um mir das gute Stück anzusehen und evtl zu kaufen. Bei dem Gespräch stellte sich heraus, daß wesentliche Angaben im Angebot einfach falsch waren (Austauschmotor ohne Belege, km Angabe falsch). Trotzdem war das gute Stück noch interessant. Am nächsten Tag hatte ich jedoch kein Interesse mehr und teilte ihm das per Mail mit. Nun will er mich verklagen, da ich aufgrund des Höchstgebotes zur Abnahme verpflichtet sei usw. Stimmt das???? Ausserdem ist er als gewerblicher Händler gemeldet, hat auch unter dem Gerwerbeaccount verkauft. Den Artikel bot er allerdings als Privatmann an in der Artikelbeschreibung. Darf er das? Bin eigentlich davon überzeugt, daß er mir garnix kann, aber vorsichtshalber frage ich hier mal in die Runde.
bye Pulli
Das ist wohl mal wieder reiner Unsinn. Ein Blick in § 10 Abs. 3 der eBay-AGB dürfte hier wohl Klarheit bringen. Es liegen auch keine für den Vertragsschluss wesentliche übereinstimmende Willenserklärungen vor. Wenn die Willenserklärung des Verkäufers lautet: "Ich verkaufe XY zu einem Preis ab mindestens 1000 Euro" und ein Bieter bietet daraufhin 500 Euro liegt keine Annahme des Verkaufsangebots vor.
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.
Es geht hier darum, daß der VK von seinen 1000 EUR abrückt und es für 500 EUR verkäufen will.
Aber dazu benötigt man Hirn und nicht einen tollen Nick.