Thoko am 07.05.2008 um 18:41 Uhr
Habe am 20.April bei Ebay.ch etwas ersteigert und gleich via onlinebanking bezahlt. Der Verkäufer hat mich am 23.April bewertet, das Geld erhalten zu haben. Habe aber bis heute nichts bekommen! E-Mails werden nicht beanwortet, telefonisch nicht erreichbar. Es war eine mehrfach-Auktion, ein anderes Mitglied hat die Ware bekommen.
Der Verkäufer war seriös, laut seinen Bewertungen. Vor ein paar Tagen hat er seine Mitgliedschaft beendet. Kann ich nun rechtliche Schritte gegen ihn einleiten (Schweiz)?
Wenn der Versand unversichert erfolgte und du auch nichts anderes bezahlt hast, sieht es ganz schlecht aus. Das Risiko liegt bei diesen Sendungen immer beim Käufer.

das hört sich ganz und garnicht gut an, insbesondere nicht da er jetzt bei Ebay auch nicht mehr gemeldet ist.Setze Dich mal mit Ebay in Verbindung, vielleicht wissen die in so einem Fall Rat, ansonsten bleibt Dir nur der privat-rechtliche Weg....Und hier ist die Frage lohnt sich das, wie hoch war Dein Einsatz....
Thoko am 7. Mai 2008 18:52 Bin schon lange bei ricardo.ch, auch ein Online-Auktionshaus, da hatte ich nie Probleme! Nun bei meiner ersten Auktion bei Ebay solche Probleme!
Habe mich eben via Mail bei Ebay gemeldet. Hatte umgerechnet ca. 50€ bezahlt.
Joschy0907 am 7. Mai 2008 18:57 50 Euro, das ist natürlich ärgerlich, mal abwarten was Ebay Dir dazu zu sagen hat, wenn Du Glück hast bekommste von denen etwas zurück....

Wenn du per Paypal bezahlt hast, kannst du das Geld zurückbuchen lassen. Kontaktire Paypal wahre nicht erhalten und sie buchen das Geld zurück.
Thoko am 7. Mai 2008 18:54 Habe via Online-Banking bezahlt....

einfach ausgedrückt, können kannst du immer entsprechend dem schweizer Recht, ob es von Erfolg ist, sei dahin gestellt und außerdem hast du noch eine Unmenge an Kosten für den dich vertretenden Anwalt zu zahlen..und da sollte man das Pro und Contra ganz stark abwägen
Seit wann denn so `was?! Der Verkäufer hat eine Bringeschuld und er hat sicher zu stellen, dass die Ware ankommt. Ist er dazu nicht in der Lage, hat er das Problem am Hals, nicht der Käufer!
Der Verkäufer kommt seiner , wie du sagst, Bringeschuld nach, wenn er z.B. ein Buch als Postbrief verschickt. Falls der Käufer mit dieser Versandart einverstanden ist und nicht gegen Verlust versicherten Versand wünscht, trägt er das Risiko, falls der Brief abhanden kommt.
Das gilt in Deutschland für Privatverkäufer. Aber schon die Mehrfachauktion kann aussagen das es sich nicht um einen Privatverkauf handelt, egal was der Verkäufer schreibt. Die Beendigung einer Mitgliedschaft bedeutet oft, daß es Zahlungsprobleme mit Ebay gibt. Diese deuten entweder auf einen Streit mit Ebay hin oder auf eine Insolvenz. In dem Fall wärst du mit 90%tiger Sicherheit "Näse".
Ciao Wolfgang