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Bei Ebay.ch Ware gekauft, bezahlt und nicht bekommen. Was kann ich tun?

gefragt von ThokoThoko am 07.05.2008 um 18:41 Uhr

Habe am 20.April bei Ebay.ch etwas ersteigert und gleich via onlinebanking bezahlt. Der Verkäufer hat mich am 23.April bewertet, das Geld erhalten zu haben. Habe aber bis heute nichts bekommen! E-Mails werden nicht beanwortet, telefonisch nicht erreichbar. Es war eine mehrfach-Auktion, ein anderes Mitglied hat die Ware bekommen.

Der Verkäufer war seriös, laut seinen Bewertungen. Vor ein paar Tagen hat er seine Mitgliedschaft beendet. Kann ich nun rechtliche Schritte gegen ihn einleiten (Schweiz)?

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Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 7. Mai 2008 19:53
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Wenn der Versand unversichert erfolgte und du auch nichts anderes bezahlt hast, sieht es ganz schlecht aus. Das Risiko liegt bei diesen Sendungen immer beim Käufer.

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 7. Mai 2008 22:50

Seit wann denn so `was?! Der Verkäufer hat eine Bringeschuld und er hat sicher zu stellen, dass die Ware ankommt. Ist er dazu nicht in der Lage, hat er das Problem am Hals, nicht der Käufer!

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 7. Mai 2008 23:03

Der Verkäufer kommt seiner , wie du sagst, Bringeschuld nach, wenn er z.B. ein Buch als Postbrief verschickt. Falls der Käufer mit dieser Versandart einverstanden ist und nicht gegen Verlust versicherten Versand wünscht, trägt er das Risiko, falls der Brief abhanden kommt.

Kommentar von 4a33d7888796861bd56bfde059eeb4dbsmallwildsurfer am 6. August 2008 22:24

Das gilt in Deutschland für Privatverkäufer. Aber schon die Mehrfachauktion kann aussagen das es sich nicht um einen Privatverkauf handelt, egal was der Verkäufer schreibt. Die Beendigung einer Mitgliedschaft bedeutet oft, daß es Zahlungsprobleme mit Ebay gibt. Diese deuten entweder auf einen Streit mit Ebay hin oder auf eine Insolvenz. In dem Fall wärst du mit 90%tiger Sicherheit "Näse".

Ciao Wolfgang


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 7. Mai 2008 18:47
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das hört sich ganz und garnicht gut an, insbesondere nicht da er jetzt bei Ebay auch nicht mehr gemeldet ist.Setze Dich mal mit Ebay in Verbindung, vielleicht wissen die in so einem Fall Rat, ansonsten bleibt Dir nur der privat-rechtliche Weg....Und hier ist die Frage lohnt sich das, wie hoch war Dein Einsatz....

Kommentar von 0a9649bbcae6ff985fabcc9444c20771smallThoko am 7. Mai 2008 18:52

Bin schon lange bei ricardo.ch, auch ein Online-Auktionshaus, da hatte ich nie Probleme! Nun bei meiner ersten Auktion bei Ebay solche Probleme!

Habe mich eben via Mail bei Ebay gemeldet. Hatte umgerechnet ca. 50€ bezahlt.

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 7. Mai 2008 18:57

50 Euro, das ist natürlich ärgerlich, mal abwarten was Ebay Dir dazu zu sagen hat, wenn Du Glück hast bekommste von denen etwas zurück....


astrid9773
beantwortet von astrid9773 am 7. Mai 2008 18:46
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Wenn du per Paypal bezahlt hast, kannst du das Geld zurückbuchen lassen. Kontaktire Paypal wahre nicht erhalten und sie buchen das Geld zurück.

Kommentar von 0a9649bbcae6ff985fabcc9444c20771smallThoko am 7. Mai 2008 18:54

Habe via Online-Banking bezahlt....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Mai 2008 18:43
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einfach ausgedrückt, können kannst du immer entsprechend dem schweizer Recht, ob es von Erfolg ist, sei dahin gestellt und außerdem hast du noch eine Unmenge an Kosten für den dich vertretenden Anwalt zu zahlen..und da sollte man das Pro und Contra ganz stark abwägen


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