Hallo, ich habe bei Ebay eine ganze Sammlung einer Bücherserie verkauft.Und habe sie nach besten erkennen und Gewissen beschrieben. Also in 3 Kategorien aufgeteilt:A= gut, B= welliges , blasiges Cover altersbedingt und C mehr oder weniger bestoßen . Als benutzt aus den 70ern und ohne Garantie verkauft. Nach anfrage einer Händlerin habe ich auch nioch die farbe der Coverinnenseite und die Nummernangaben von der Rückseite angegeben, so wie verlangt. Sie ersteigerte und bezahlte die Bücher , ich verschickte sie. Nun beklagte sie 3 Bücher, sie seien nicht nur bestoßen sondern auch "welloig" gewesen, was man noch hätte extra angeben müssen. Ich dachte die bestoßenen seien eh ausschuß und würden die leute aussortieren und daher kann es wirklich sein das dort auch einige wellige mit bar waren,Darüber regte sich die käuferin auf und wollte eine regulierung die ich verweigerte, da ich mich im recht fühle. Sie hätte doch noch mehr informationen einholen können vor dem Kauf, wenn sie nur 4 Bücher davon haben wollte. Ich hätte sie sogar noch extra fotografiert oder beschrieben. Muß ich die Bücher wirklich zurücknehmen?? Finde ich eigentlich unverschämt . wie schaut es rechtlich aus? Vielen Dank für eure Hilfe!
Antworten (14)
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6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Zauberhexe5Zauberhexe5
Wenn du ein Privatverkäufer bist, dann musst du es nicht. Sollte sie dich deshalb negativ bewerten, dann kannst du diese Bewertung entsprechend kommentieren.
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6Antwort von
WeVauWeVau
Wenn du das wahrheitsgemäß beschrieben hast, privater Verkäufer bist und eine Rücknahme ausgeschlossen hast brauchst du sie nicht zurücknehmen.
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4Antwort von
bibbi68bibbi68
musst du nicht zurücknehmen wenn du das foto so gemacht hast das mann auch die bestoßenen bücher sieht
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LuckyLooLuckyLoo fast 70 Bücher kann man nicht so auf ein Bild bekommen das man jedes einzelnde sieht, hätte ich sonst getan. habe 3 Stapel gemacht und auf jedes 1 Buch gestellt. Hätte aber noch Bilder machen können., wenn angefordert.
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bibbi68bibbi68 ja du hast recht aber keine sorge du musst die bücher nicht zurücknehmen für fragen hatte sie auch ne mail schicken können antworte einfach nicht ehr darauf
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3Antwort von
andreaskrieckandreaskrieck
lass dich nicht ins boxhorn jagen. die will nur selber damit noch geld machen und hat jetzt gemerkt dass die bücher wohl doch nicht mehr soooo gut aussehen. Du hast aber hoffentlich in den Beschreibungstext auch reingeschrieben das du nix zurück nimmst. Und wenn sie negativ bewertet, dann steh da drüber
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LuckyLooLuckyLoo Ich hatte geschrieben: keine Garantie...keine Rücknahme habe ich bei dieser Auktion leider vergessen mit reinzuschreiben!
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1Antwort von
PottkiekerPottkieker
Eine von vielen dummen Ausreden, Ware nicht anzunehmen. Eher möglich, dass ihr die Bücher doch nicht ganz zusagen.
Ob als Händler (bin ich auch) oder Privat, bei Versteigerung keine Rücknahmepflicht. Bei Verkauf nur innerhalb 1 Woche, an dem sie die Bücher erhielt.
Kannst in den eBay AGB auch nachlesen.
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PottkiekerPottkieker ...bei Händler, Verkauf...
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LuckyLooLuckyLoo Vielen Dank für die Antwort, aber ich bin Privatverkäufer, da zählt das doch nicht oder?
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1Antwort von
Breslauer1Breslauer1
Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Wie teuer waren alle Bücher zusammen? 70 Bücher, mal angenommen unter 10 Euro, da würde ich nicht mehr verhandeln, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (Garantie ist nicht Gewährleistung). Sonst einen Teilbetrag anbieten, nämlich für die drei Bücher, also 3 / 70. Das ist dann ja eine Maximumregelung. Mehr kann sie nicht verlangen als den vollen Preis zurück::: Für die drei Bücher. Ist doch toll. Habe so einen Kandidaten auch mal gehabt bei rund 100 Sachen.
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LuckyLooLuckyLoo Vielen Dank. das finde ich sehr interessant mit der Maximumregelung, das ich da nicht selbst drauf kam. Ich würde da aber nur drauf eingehen oder es vorschlagen wenn ich rechtlich gesehen im Unrecht wäre!
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1Antwort von
flirtheavenflirtheaven
wenn deine angaben richtig und vollständig waren, musst du nichts zurücknehemen. selbst wenn du gewerblicher händler wärest, müsstest du ihr kein widerrufsrecht einräumen, wenn sie selbst gewerblich handelt.
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1Antwort von
MondlachenMondlachen
Wenn du alles in der Artikelbeschreibung aufgeführt hast, bist du aus dem Schneider. Wie gesehen so gekauft. Sie hätte vor dem Kauf noch mal nachfragen können. Dieses Recht hat jeder Käufer. Du könntest ihr höchstens entgegen kommen in dem du die Bücher (die beanstandeten) zurück nimmst und den Kaufpreis erstattest. Der Versand hat dann allerdings auf Kosten des Käufers zu erfolgen. Oder du wendest dich an Ebay und erlärst ihnen den Sachverhalt. Es gibt auch ein Fragen-Antwortenforum bei Ebay-da einfach mal nachschauen. Es riecht jedenfalls nach vera....vom Käufer.
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1Antwort von
Phoenix29Phoenix29
Kommt auch auf den Preis an. Wenn sie nicht sehr viel dafür bezahlt hat, würde ich sie auf keinen Fall zurücknehmen, da das ja auch wieder mit Kosten verbunden ist.
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LuckyLooLuckyLoo 60e plus 14€ Versandkosten, da 28kg und ca 70 Bücher
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sternchen1906sternchen1906
sowas ähnliches hatten wir auch schon mal jedoch hatten die käufer kein rücknahmerecht des geldes da wir ja auch privat und nicht gewerblich verkauft hatten und somit keine garantie vorliegt
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0Antwort von
LuckyLooLuckyLoo
Ich habe meine Frage/Anliegen nun erst mal den Ebay-Kundenservice angetragen und bin gespannt was die mir raten!
ja, genauso sehe ich das auch.DH