2

bei ebay beschissen worden

Frage von bluewolve bluewolve

ich habe heute aben ein artikel ersteigert mit meine schwester ihr nich wie im link zu sehen steht auch drinne das es sich um zwei karten handelt

ich habe den verkäufer nochmals zu vor (vor gebots abgabe ) gefragt ob es sich um zwei karten handelt auch bei einen gebot start von 60 euro

anwort ja

nach gewonne auktion zahlung nehme ich in kürze vor gesendet darauf hin schreibt er mir nene nu handelt es sich nur um eine karte im sei ein fehler unterlaufen und habe eine karte schon an ein andere bieter verkauft wie sollte das gehen und stehen mir beide karten zu

da ich dieses ja auch gewonnen habe ?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=260396888088

danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 8
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Beschwere Dich direkt bei Ebay.

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    ob das was bringt

    Kommentar von lulululukas lulululukaslulululukas

    nee

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    denk ich mir auch das das nix bringt

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Warum probierst Du es nicht einfach aus?

  • 3
    Antwort von Saudade77 Saudade77

    Ihm kann ja tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein. Auf jeden Fall bist du nicht mehr an den Deal gebunden, da er ja die ersteigerte Dienstleistung offenbar nicht mehr erbringen kann. Ich würde auf jeden Fall Ebay anschreiben und mir eine Meinung schicken lassen.

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    danke danke halt hoffen das ich noch karten bekomme meine schwester tötet mich wenn ich keine bekomme

  • 2
    Antwort von experte2009 experte2009

    ebay interessiert das einen Dreck. Ebay ist nur eine Plattform, die Geld verdienen will, wie eine Zeitung mit Kleinanzeigenmarkt, nix anderes.

    Also, 2 Karten stehen drin, du hast gefragt, er kann nur eine schicken.

    Also trittst du vom Vertrag zurück, zahlst nix, bewertest auch nicht. BASTA. Wenn eine Verwarnung von ebay kommt, kannst du ganz locker bleiben.

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    merci okay

    Kommentar von Rouszi RousziRouszi

    Ich würde es vorher bei Ebay melden.

  • 2
    Antwort von ColaLibre ColaLibre

    Wenn in der artikelbescjreibung stand, das man für 2 karten bietet dann muss der verkäufer nach erhalt des geldes auch das zuschicken was in der artikelbeschreibung steht. Melde den verkäufer bei ebay und wenn nach einer woche immer noch keine antwort von ihm kommt dann droh ihm mit nem anwalt, das reicht meistens schon aus.

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    artikel nummer : 260396888088

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    artikel nummer : 260396888088 er meinte er könne sich ja die zweite karte nicht aus dem ärmel schneiden

    Kommentar von denjo2 denjo2denjo2

    er hat ja noch nicht bezahlt, der verkäufer hat ihn ja zuvor darauf hingewiesen bevor er das geld überwiesen hat...

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    wat heißt hier nicht bezahlt ich habe das sofort via onlinebanking raus gesand und dann wieder stonieren müßen weil ich ja keine zwei karte bekomme von ihm sondern nur eine

    Kommentar von Rouszi RousziRouszi

    Wie hast Du denn storniert ? bei der Postbank, steht bei mir ,das Storno nicht möglich ist. Mir ist mal eine Vase die ich eingestellt habe nach der Versteigerung runtergefallen.Ich habe es dem Verkäufer u.Ebay gemeldet.Ist alles gut gegangen.

  • 2
    Antwort von lulululukas lulululukas

    Vielleicht hast Du so vorsichtig gefragt und ihn damit auf falsche Ideen gebracht? Du hast definitiv zwei Karten ersteigert!

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    also stehen mir die zwei karten auch rechtlich zu wenn ich den anzeige würde das was bringen

    Kommentar von lulululukas lulululukaslulululukas

    ja aneigen kannst du auf jeden fall. so hab ich mal einen artikel doch noch gekriegt... du musst aber nachweisen dass du ihn aufgefordert hast und besser noch ne frist (in 7 tagen oder so) gesetzt hast und er dem nicht nachgekommen ist.

    du musst nachweisen, dass er entweder die lieferung verweigert, oder etwas verspricht, und das dann nicht hält.

    zusätzlich bei ebay melden und natürlich sagen dass du negativ bewertest (aber noch nicht machen)

    Kommentar von lulululukas lulululukaslulululukas

    ich seh grad, dass er ja auch beide verkauft hat und nur falsch beschrieben... ich würde das geld zurück verlangen. ob es dir was bringt, auf der zweiten karte zu beharren, glaube ich nicht...

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    menno neija nach neuen auschau halte danke

  • 1
    Antwort von hundini hundini

    In dem Moment, als die Auktion beendet ist, ist ein Vertrag geschlossen worden. Dieser Vertrag kann jetzt nicht ganz vom Verkäufer erfüllt werden. Also bist du am Recht. Auf jeden Fall bei EBAY melden und versuchen eine Klärung zu erreichen. Auch mit dem Verkäufer noch mal in Verbindung setzen. Manchmal hilft schon mit einem Anwalt zu drohen. Problem ist aber, wenn er die 2,Karte nicht hat, kann ersie dir auch nicht verkaufen. Also, entweder ihr einigt euch auf einen geringern Betrag (die Hälfte)und du versuchst noch eine 2.Karte irgenwo anders zu kriegen oder du tritts komplett vom Vertrag zurück.

    Kommentar von Rouszi RousziRouszi

    Bravo,das würde ich auch so machen.

  • 1
    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Der will nur noch eine Rausrücken weil der Preis für ihn sonst zu niedrig ist. Einem Fehler ist dem nicht unterlaufen. 1) Ist von 2 Karten in der Überschrift die Rede 2) es steht in der AB und 3 ) da sind 2 Karten auf dem Bild.

    Du hast 2 Karten ersteigert ist nur die frage wie du sie bekommst. Ich würde es auf jedenFall Ebay mal melden. Ob du nun rechtliche Schritte gegen den einleiten willst ist deine Entscheidung

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    danke also bin ich doch im recht fehler von ihm hin oder her gelle

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    ja du bist im Recht. Nur die Frage ist lohnt sich der Aufwand das Recht auch zu bekommen. Mir wäre das zu nervig ;) Aber das ja deine Entscheidung

  • 0
    Antwort von Jaunty Jaunty

    Ich habe mir die Auktion gerade mal angesehen. Du hast definitiv auf 2 Eintrittskarten für Depeche Mode geboten und die Auktion mit 71,-Euro für Dich entschieden. Der Verkäufer schreibt in der Artikelbeschreibung ja auch daß es sich um 2 Karten handelt also muss er Dir auch 2 Karten schicken. Ich denke mal dem war der Preis von 71,-Euro für 2 Karte zu wenig weil er ja auch in der Artikelbeschreibung weiter schreibt: Der sofort Kaufen Preis von 129,-Euro gilt für 2 Karten. Ich würde Ebay davon in Kenntnis setzen denn das ist eindeutig Betrug. Du hast ein Recht auf 2 Karten oder Du bezahlst eben nicht. Eine Überweisung per Online-Banking kann man nicht stornieren das geht nur bei Abbuchungen. Vielleicht findest Du ja noch mal ein Angebot mit 2 Karten. Ich wünsche Dir viel Glück.

  • 0
    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Rein rechtlich stehen Dir wahrscheinlich schon 2 Karten zu, die Frage ist ja nur, ob sich der Aufwand dafür lohnt; ich würde vom Kauf zurücktreten oder, sofern möglich, mich auf einen deutlich geringeren Preis mit dem Verkäufer einigen - Viel Erfolg!

  • 0
    Antwort von realsky realsky

    naja bei der auktion wurden zwei stehplätze angeboten, und beim versteigern stand ja auch 2 verfügbar und nicht 2x2, also alles korrekt vom verkäufer vielleicht nicht ganz eindeutig für jedermann formuliert, aber da wirst du wohl nicht recht kriegen

  • 0
    Antwort von denjo2 denjo2

    naja ihm ist halt ein fehler unterlaufen von beschiss kann keine rede sein du hast ja noch nicht bezahlt also bezahl einfach nicht was du ersteigert hast und schau dich weiter um. was willste machen wenn er sie nicht hat dann hat er sie halt nicht auf dich kommen ja keine kosten zu, irtum ist irtum rechtlich kanste da auch nichts machen also wozu die aufregung

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.