Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verkäufer einer Sache, die ich unbedingt ersteigern möchte, den Preis künstlich in die Höhe treibt. Es sit jedesmal der gleiche Endpreis und die Namen kenne ich mittlerwele auch! Wie kann man dagegen vorgehen? Ist es nicht sogar strafbar?
den Verdacht bei ebay melden - ob strafbar weiß ich nicht, aber jedenfalls, wenn dein Verdacht stimmt, wird die Person gesperrt

Strafbar ist das eher nicht.
Der Gedanke an Betrug liegt zwar nahe, aber Täuschung bzw. Irrtum müßte sich auf die Beschaffenheit der Ware und nicht auf das Zustandekommen des Preises beziehen. Analogien zum Nachteil des Täters sind im Strafrecht indessen nicht zulässig. (Ich spreche hier vom Strafrecht. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche habe ich nicht geprüft.)
Unanständig ist es allemahl und verstößt wohl auch gegen die Ebay-Richtlinien.
ebay melden, am besten denen die arbeit abnehmen und die einzelnen artikelnr, bei denen du das künstliche pushen vermutest, mit angeben. kann nicht sagen, ob es strafbar ist, aber für einen ausschluss aus ebay reicht es, wenn sich der verdacht bestätigt. ich denke, da solltest du dich mal bei einem anwalt schlau machen, wenn dir ein schaden dadurch entstand. lg

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das tatsächlich strafbar ist, da der Verkäufer den Artikel möglicherweise zu einem höheren Preis "losbringt" als wenn er nicht mitgeboten hätte.
Ich kann mir nicht vorstellen das soetwas strafbar ist, schließlich kann man bei normalen Auktionen auch bei seinen Artikeln mitbieten. Allerdings ist dies laut Ebay AGB nicht erlaubt und führt zum Auschluß.

Das ist sicher schwer nachzuweisen, da er dann ja von Freunden mitbieten lassen würde. Aber es kann natürlich auch sein, dass einfach immer dieselben Leute mitbieten, gerade wenn der gleiche Atikel mehrfach eingestellt ist. Wenn ich was haben möchte, was kein Einzelstück ist, biete ich auch mit der Automatik, d.h. mein Name würde auch bis zu einem gewissen Betrag immer auftauchen, bis ich es eben mal zu dem von mir vorgestellten Betrag ersteigert habe.

das beweist zunächst mal nur, dass da immer einer mit einer bestimmten endsumme geboten hat. dadurch erscheint sein name immer wieder, wenn bis zum erreichen seines gebots andere bieter gering gesteigert haben. wenn die einzelfälle zusammengenommen verdachterregend sind, einfach bei ebay melden.

Strafbar ist das nicht. Es verstösst aber gegen die Ebay-Grundsätze und kann an Ebay gemeldet werden. In 99 von hundert Fällen schreitet ebay nicht ein, sondern belässt es bei nichtssagenden Textbausteinen. Man sollte bei solchen Pushern auch prüfen, ob sie das als Privatverkäufer tun. Weisen die Bewertungen eine Anzahl über 500 aus, sollte man die Vorgabe von Ebay Privatverkäufer handelt gewerblich ebenfalls zur Meldung nutzen. Hier hat Ebay das Problem, das gehandelt werden muss, da sonst u.U. eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachweisbar wird. Ebay fordert, so unter Handlungsdruck gesetzt Privatverkäufer auf, Ihre Auktionen als gewerblich anzumelden, und zwar mit Fristsetzung von 14 Tagen. Clevere Privatverkäufer weichen dann auf andere oft neu eingerichtete Mitgliedsnamen aus, um als Privatverkäufer weiterhin auch Verbraucherschutzgesetze zu umgehen. Ebay sieht dann erst mal keinen Handlungsbedarf, weil nur wenige Transaktionen vorliegen. Der Hinweis und Nachweis, daß es sich um denselben Privatverkäufer handelt, verpufft regelrecht. So ist Ebay! Ebay ist deshalb nicht sicher! Wer nachvollziehen möchte, um was es geht, vergleiche die Ebay Mitgliedsnamen hebengro, bengrorot und wanderer200848, sowie bodo-carola und klaus-dieter1956.
nach der AGB von eBay ist das nicht erlaubt. Aber viele machen es mit Freunden die bei eBay was verkaufen. Ich selber verkaufe schon nichts mehr, weil mir der ganze Aufwand zu viel ist, für die paar Euros die man da bekommt. Und von den 000 - 50igern noch dazu freche und blöde Bewertungen erhält. Es reicht mir schon, wenn ich mich mit Verkäufern von billig ersteigerten Waren herum ärgern muss und die dann noch nett bewerten soll, damit ich bloß keinen Punkteabzug bekomme.........
Einen Straftatbestand nach dem StGB erfüllt dies nicht. Jeder hat das Recht bei Versteigerungen, auch im eigenen Preisinteresse, auf sein Eigentum zu bieten oder verdeckt bieten zu lassen. Er hat aber die Verpflichtung, auch bei Eigenerwerb, dem Auktionshaus die Kosten und Erlösforderung zu erstatten.
Es ist äußerst fraglich, ob die AGB's von eBay, welche in diesem Bestandteil, im Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber erlassenen Rechtsvorschriften aus dem BGB und Versteigerungsrecht stehen dürften, Rechtskraft haben. Denn schließlich dürfen AGB's, zumindest in Deutschland, nicht gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen.
Fazit: Ein Schnäppchen ist jedem gegönnt, doch sollte dies auch nicht zwingend zum Schaden des Verkäufers sein. Letztendlich entscheidest Du als Käufer, ob Dir die Ware das Gebot noch wert ist. Du wirst doch nicht gezwungen weiter mitzubieten. Oder bist Du vielleicht bietsüchtig bzw. vom Kaufzwang getrieben – dann solltest Du Dir schnellstens ärztliche Hilfe suchen, statt den Verkäufer mit einer falschen Verdächtigung, strafbar gemäß StGB §164, dazu zu nötigen, mit übler Nachrede strafbar gemäß StGB §186, unter Wert zu veräußern.
Leben und Leben lassen und nicht Schadenfreude oder Abzocke sollte auch Dein Motto sein. Auch Deine Bewertungen sollten nur von Fakten abhängig sein, denn vorab Bekanntes, rechtfertigt keine neutrale oder schlechte Bewertung. Mit Deinem Gebot hast Du alles, wie auch die Versandkosten, als unbemängelt positiv akzeptiert. Liebe Grüße von Jürgen an Dich und alle Auktionsfreunde.
Hallo bonus, ich wurde gestern von eBay unerwartet für 14 Tagen gesperrt. Grund: wir haben festgestellt, dass Sie gegen unseren Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote verstoßen haben. Folgende Angebote haben wir daher vorzeitig beendet: Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für Angebote, die wegen dieses Verstoßes vorzeitig beendet wurden, Ihrem Konto nicht wieder gutgeschrieben werden. Ich hatte überwiegenden soforkauf eingestellt. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen nicht bewusst war, durch Ihr Handeln gegen diesen Grundsatz zu verstoßen. Daher haben wir lediglich Ihre Nutzung des eBay-Marktplatzes für 14 Tage eingeschränkt. In dieser Zeit ist es Ihnen lediglich möglich, Artikel im Festpreisformat einzustellen. Außerdem können Sie ausschließlich Artikel erwerben, die im Festpreisformat angeboten werden. Das ist ein Widerspruch, wie gesagt überwiegend Festpreis und die Gebühren darf ich auch noch bezahlen. Ich persönlich besitze nur ein account, und würde nie auf meine eigene Sachen bieten, was hätte ich davon, was den zweite account betrifft sind zwei unterschiedliche Adressen und Personen LG.