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Bei Ebay Artikel gekauft. Brauche Hilfe

Frage von TanteJutta TanteJutta

Guten Tag, Habe bei Ebay einen Auspuff für mein Motorrad ersteigert. Nach hinzuziehen eines Fachmanns kam heraus das der Auspuff nicht zu meinem Motorrad passt, daran herumgebastelt und geflext wurde, wodurch die Funktion stark beeinträchtigt wurde. Desweiteren wurden vom Verkäufer falsche Tatsachen behauptet. Es wäre ein DB-Killer verbaut, der zur Schalldämmung dient. Dieser war aber nach genauerem hinsehen nicht vorhanden. Bin ich jetzt selber Schuld an meinem Dilemma oder kann ich mir in irgendeiner Form rechtliche oder sonstige Schritte vorbehalten?? Wäre dankbar für eine zügige Antwort, da ich dem Verkäufer schon gesagt habe das ich versuchen werde massiv gegen ihn vorzugehen wenn wir uns nicht gütlich einigen und er den Artikel nicht zurücknimmt. Meiner Rechtsauffassung nach müsste er dies doch tun oder?

MfG

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Gerade bei Rechtsfragen zu eBay machen es sich viele Ratgeber hier etwas zu leicht. Da wird dann eine Portion Halbwissen mit "gefühltem Recht" gemischt, und was dabei rauskommt - nun, das sieht man hier.

    Um das ganze beurteilen zu können, solltest du einmal die Artikelnummer posten. Dann kann ich dir ausführlich dazu schreiben.

    Kommentar von TanteJutta TanteJutta

    Artikelnummer: 320414431013

    Wie gesagt, von der Innenseite sind starke Bearbeitungsspuren sichtbar. Nur leider nicht auf dem Bild. Und das angebliche Bild vom DB-Killer ist keiner, nur ein Blick in den inneren Auspuff, nur für den FAll das du auf diesem Gebiet Laie sein solltest. Er weist auch nochmal ausdrücklich darauf hin in den Kommentaren unten das es ein DB-Killer sein soll. Hierzu reicht ein einfaches Googeln und man kann sich mal Einen anschauen. MfG und Danke im vorraus

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Der Verkäufer ist Privatverkäufer. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen - der bloße Hinweis darauf, dass er Privatverkäufer sei, reicht hierfür meines Erachtens nicht aus, da der Gewährleistungsausschluß explizit erklärt werden muss. Der Verkäufer ist dafür für alle Mängel, die bei Übergabe des Artikels bestanden. Dies trifft insbesondere auf die in der Artikelbeschreibung genannten Eigenschaften zu. Der Artikel muss sich auch für die "übliche" Verwendung eignen, hier also an einem Motorad betreibbar sein. Im Streitfall müsstest du nachweisen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Du solltest den Verkäufer NACHWEISBAR und unter Fristsetzung dazu auffordern, die Mängel zubeseitigen oder den Kauf rückabzuwickeln. Lässt er sich darauf nicht ein, würde ich die Angelgenheit einem Anwalt übergeben.

  • 3
    Antwort von nicki165 nicki165

    Wenn der auspuff nicht passt,ist es eigentlich dein Problem,das solltest du vorher prüfen.Anders ist es aber,wenn der Verkäufer falsche Angaben macht.Dann hast du eigentlich auch das Recht,den artikel zurückzugeben.Was sagt denn Der Verkäufer dazu?

    Kommentar von TanteJutta TanteJutta

    Der hätte passen sollen, war die Modellbeschreibung von meinem Motorrad.Verkäufer hat noch nichts gesagt

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Der Verkäufer ist Privatverkäufer. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen - der bloße Hinweis darauf, dass er Privatverkäufer sei, reicht hierfür meines Erachtens nicht aus, da der Gewährleistungsausschluß explizit erklärt werden muss. Der Verkäufer ist dafür für alle Mängel, die bei Übergabe des Artikels bestanden. Dies trifft insbesondere auf die in der Artikelbeschreibung genannten Eigenschaften zu. Der Artikel muss sich auch für die "übliche" Verwendung eignen, hier also an einem Motorad betreibbar sein. Im Streitfall müsstest du nachweisen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Du solltest den Verkäufer NACHWEISBAR und unter Fristsetzung dazu auffordern, die Mängel zubeseitigen oder den Kauf rückabzuwickeln. Lässt er sich darauf nicht ein, würde ich die Angelgenheit einem Anwalt übergeben.

    Kommentar von TanteJutta TanteJutta

    Erst einmal Besten Dank. Werd mal versuchen es so an den Verkäufer weiter zu geben und hoffen das es nicht ein so abgebrühter Verkäufer ist, der es drauf anlegt und mich morgen gleich mit meiner Rechtsschutz in Verbindung setzen. Dies war mit Abstand die hilfreichste Antwort. MfG

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    Antwort von marijanna marijanna

    wenn die beschreibung nicht stimmt, dann kannst du dagegen vorgehen! egal, ob privat oder gewerblich!

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Marijanna hat Recht.Aus diesem Grund würde ich dir empfehlen die Seite zu kopieren und zu speichern um festzustellen ob stark abweichende Merkmale vorkommen.

  • 1
    Antwort von parisien parisien

    ja. er muss weil die beschreibung nicht richtig war.

  • 1
    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Sorry, Missverständnis! Natürlich muss der Verläufer das Teil zurücknehmen! Das Verkaufsangebot scheint ja vor falschen Behauptungen nur so gestrotzt zu haben...

  • 0
    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Was stand denn, außer der Sache mit dem DB-Killer, im Angebot? Wenn da nicht klar draus hervorging, dass da schon gebastelt wurde etc., dann könntest du ggf. gegen ihn etwas erreichen. Hat er aber im Angebot jegliche Haftung usw. ausgeschlossen, dann stehen die Chancen eher schlecht.

    Kommentar von TanteJutta TanteJutta

    Das schöne ist, er hat zu der Haftung jeinerlei Angaben gemacht. Es ging nicht daraus hervor das geflext,geschweisst und Schrauben vernichtet wurden. Das Bild sah schon top aus. Immer die Schokoladenseite hat der fotografiert. Also müsste er eigentlich umtauschen, oder?

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Auf JEDEN Fall bei Ebay melden !!! Solche Betrüger MÜSSEN aus dem Verkehr gezogen weden.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Nein, Privatverkäufe sind davon ausgeschlossen, darauf weisen die Verkäufer bei ebay immer wieder hin.

    Kommentar von parisien parisienparisien

    selbst wenn der verkäufer das schreibt muss er eine artikel zurück nehmen wenn wesentlich angeben fehlen oder falsch sind. das kann ausserdem auch betrug sein. z.b. wenn ein verkäufer schreibt der ring ist aus gold und ist in wirklichkeit nur vergoldet oder aus einem anderen material.

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    Recht hast Du, aber das gilt NUR wenn die Angaben im der Beschreibung wahrheitsgemäß waren. SO ist das BETRUG !!

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