Guten Tag, Habe bei Ebay einen Auspuff für mein Motorrad ersteigert. Nach hinzuziehen eines Fachmanns kam heraus das der Auspuff nicht zu meinem Motorrad passt, daran herumgebastelt und geflext wurde, wodurch die Funktion stark beeinträchtigt wurde. Desweiteren wurden vom Verkäufer falsche Tatsachen behauptet. Es wäre ein DB-Killer verbaut, der zur Schalldämmung dient. Dieser war aber nach genauerem hinsehen nicht vorhanden. Bin ich jetzt selber Schuld an meinem Dilemma oder kann ich mir in irgendeiner Form rechtliche oder sonstige Schritte vorbehalten?? Wäre dankbar für eine zügige Antwort, da ich dem Verkäufer schon gesagt habe das ich versuchen werde massiv gegen ihn vorzugehen wenn wir uns nicht gütlich einigen und er den Artikel nicht zurücknimmt. Meiner Rechtsauffassung nach müsste er dies doch tun oder?
MfG
Artikelnummer: 320414431013
Wie gesagt, von der Innenseite sind starke Bearbeitungsspuren sichtbar. Nur leider nicht auf dem Bild. Und das angebliche Bild vom DB-Killer ist keiner, nur ein Blick in den inneren Auspuff, nur für den FAll das du auf diesem Gebiet Laie sein solltest. Er weist auch nochmal ausdrücklich darauf hin in den Kommentaren unten das es ein DB-Killer sein soll. Hierzu reicht ein einfaches Googeln und man kann sich mal Einen anschauen. MfG und Danke im vorraus
Der Verkäufer ist Privatverkäufer. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen - der bloße Hinweis darauf, dass er Privatverkäufer sei, reicht hierfür meines Erachtens nicht aus, da der Gewährleistungsausschluß explizit erklärt werden muss. Der Verkäufer ist dafür für alle Mängel, die bei Übergabe des Artikels bestanden. Dies trifft insbesondere auf die in der Artikelbeschreibung genannten Eigenschaften zu. Der Artikel muss sich auch für die "übliche" Verwendung eignen, hier also an einem Motorad betreibbar sein. Im Streitfall müsstest du nachweisen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Du solltest den Verkäufer NACHWEISBAR und unter Fristsetzung dazu auffordern, die Mängel zubeseitigen oder den Kauf rückabzuwickeln. Lässt er sich darauf nicht ein, würde ich die Angelgenheit einem Anwalt übergeben.