Ich verkaufe bei Ebay Ware und deklariere es als Privatverkauf. Somit schliesse ich Garantie und Rücknahme aus. Bei einem Mainboard wurde nun beanstandet, das das Blech nicht dabei ist, welches bei den Ausgängen angebracht wird. Heisst wohl Slot Shield oder so. Da ich das Mainboard selbst gebracuht gekauft habe und so ein Blech nicht dabei war, kann ich dem Käufer das natürlich auch nicht geben. Er meint nun ich hätte arglistig getäuscht.
Was sind also meine Pflichten und meine Rechte bei den Angaben die ich gemacht habe?

wenn du von Privat gebrauchte Sachen verkaufst, bist du 100%ig nicht verpflichtet, Garantie oder Rücknahme zu gewährleisten. Du hast den Artikel ja nicht produziert bzw. gewerblich verkauft.
Wenn du nicht angegeben hast, dass du das Blech mitlieferst und das Blech auch nicht zum original Lieferumfang gehört, hat der Käufer keine Chance. edit: "Somit schliesse ich Garantie und Rücknahme aus" Das stimmt nicht. Mit dem Verkauf als Privat schließt du die Rücknahme nicht aus, das musst du extra deklarieren. Deshalb kann der Käufer sich wohl evtl. auf das Fernabsatzrecht berufen und eine Rückgabe verlangen... Aber sicher kann das nur ein Anwalt sagen.
Bist du denn wirklich Privatverkäufer oder reitest du auf diesem Namen rum und hast in Wahrheit ein Gewerbe.
Also, wenn cih ein gewerblicher wäre und mich nur als privater ausgeben würde, meinst du wirklich ich würde es nun hier sagen?
Aber nein ich bin ein Privater. Es geht hierbei um ein Mainboard das ich ausgebaut habe, weil ich ein anderes habe einbauen lassen!
Stimmt nicht. Man muss auf den Verzicht des Rückgaberechts ausdrücklich hinweisen!
Nein, guck mal hier: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm