Ich verkaufe bei Ebay Ware und deklariere es als Privatverkauf. Somit schliesse ich Garantie und Rücknahme aus. Bei einem Mainboard wurde nun beanstandet, das das Blech nicht dabei ist, welches bei den Ausgängen angebracht wird. Heisst wohl Slot Shield oder so. Da ich das Mainboard selbst gebracuht gekauft habe und so ein Blech nicht dabei war, kann ich dem Käufer das natürlich auch nicht geben. Er meint nun ich hätte arglistig getäuscht.
Was sind also meine Pflichten und meine Rechte bei den Angaben die ich gemacht habe?
Stimmt nicht. Man muss auf den Verzicht des Rückgaberechts ausdrücklich hinweisen!
Nein, guck mal hier: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm