eine frage ! habe vor mich bei der polizei zu bewerben, fülle meine online bewerbung aus und dann werde ich gefragt ob ich bereits strafrechtlich verurteilt wurde! muss jetzt mit JA/NEIN antworten...weis aber nicht was ich auswählen darf !
als ich 15 war (bin jetzt 18/fast 19) wurde ich mit 5 anderen Personen verurteilt(gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung) haben als strafe je 80 sozialstunden absolviert und je 500 € strafe gezahlt !
so...jedenfalls habe ich kein führungszeugnis bekommen und soweit ich mich erinnern kann hies es....."wenn ihr 18 seit wird der eintrag gelöscht"
was meint ihr JA/NEIN ?
was kann passieren wenn ich NEIN wähle...aber sich dann heruasstellt das ich JA auswählen müsste ?......ach fragen über fragen !
Dieses übertriebe homo-'gehts noch' ist hier an vollkommen falscher Stelle. Man kann sich bessern jeder hat ma nen Fehler gemacht sag nicht du hast noch nie einem auf die Kasse gehaun als du ma in Rage warst....
Ich nicht. Und i hab nix verpaßt!
als nächstes machen wir alle Hooligans zu Rechtshütern? Fehler gehen ja, aber hier war Gewalt im Spiel (gem. schwere Körperverletzung). Selbst wenn ein Kämpfer gefragt sein sollte, er kommt nicht in Betracht, kann ja nur im Rudel mit anderen zusammen. Deine Meinung kann ich nicht teilen.