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bei der polizei bewerben trotz jugendstrafrecht ?!?!?!?

Frage von beobachter11 beobachter11

eine frage ! habe vor mich bei der polizei zu bewerben, fülle meine online bewerbung aus und dann werde ich gefragt ob ich bereits strafrechtlich verurteilt wurde! muss jetzt mit JA/NEIN antworten...weis aber nicht was ich auswählen darf !

als ich 15 war (bin jetzt 18/fast 19) wurde ich mit 5 anderen Personen verurteilt(gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung) haben als strafe je 80 sozialstunden absolviert und je 500 € strafe gezahlt !

so...jedenfalls habe ich kein führungszeugnis bekommen und soweit ich mich erinnern kann hies es....."wenn ihr 18 seit wird der eintrag gelöscht"

was meint ihr JA/NEIN ?

was kann passieren wenn ich NEIN wähle...aber sich dann heruasstellt das ich JA auswählen müsste ?......ach fragen über fragen !

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Du kannst es mal probieren in Führungszeugnis ( BZR ) steht mit Sicherheit nichts drin, aber im Erziehungregister und das wird erst an Dienen 23. Geburtstag gelöscht. Aber ob die Polizei aus diesem Register ien Auskunft einholt ist fraglich, ggf. sieht man es als Jugendsünde. Schreibe NEIN rein und dann im Klammer dahinder kein ( Eintrag im BZR ). Das ist dann nicht gelogen.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Diese Strafe wird später in einem normalen Führungszeugnis nicht auftauchen, sie wird aber nicht aus dem Register gelöscht. In einem Behöredenführungszeugnis wird diese Strafe erwähnt, und wenn Polizei oder Gerichte anfragen, erfahren sie's auch. Also solltest Du hier wahrheitsgemäß antworten.

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    Antwort von santolina santolina

    Bei einer Bewerbung zum Polizisten wissentlich die Unwahrheit schreiben disqualifiziert Dich auf ganzer Linie...

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    Antwort von siller siller

    Sowas wird niemals gelöscht! Macht doch keinen Sinn! Und nein, so kann man sich sicher nicht bei der Polizei bewerben, wenn man so früh schon so abgebrüht ist wie du und mit 15 schon wegen gefährlicher Körperverletzung angzeigt wurde. Gehts eigentlich noch?

    Kommentar von Schafschaf SchafschafSchafschaf

    Dieses übertriebe homo-'gehts noch' ist hier an vollkommen falscher Stelle. Man kann sich bessern jeder hat ma nen Fehler gemacht sag nicht du hast noch nie einem auf die Kasse gehaun als du ma in Rage warst....

    Kommentar von Marvello MarvelloMarvello

    Ich nicht. Und i hab nix verpaßt!

    Kommentar von assimueller assimuellerassimueller

    als nächstes machen wir alle Hooligans zu Rechtshütern? Fehler gehen ja, aber hier war Gewalt im Spiel (gem. schwere Körperverletzung). Selbst wenn ein Kämpfer gefragt sein sollte, er kommt nicht in Betracht, kann ja nur im Rudel mit anderen zusammen. Deine Meinung kann ich nicht teilen.

    Kommentar von Marvello MarvelloMarvello

    Ja genau! Wir brauchen zu allem noch prügelnde Polizisten.

    Kommentar von beobachter11 beobachter11

    es war ja nicht so das ich zugeschlagen habe...stand nur daneben und wurde halt mitbeschuldigt...kann nichts dafür, wenn nicht eine person von den 6 die wahreit sagt werden alle mitgezogen so einfach ist das leider !

    Kommentar von beobachter11 beobachter11

    sorry meinte natürlich wenn die jenige person hauptschuld an der verletzung hat und nicht die warheit sagt dann werden alle mitbeschuldigt !

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Sehr dubios , ein 15 jähriger ohne Einkommen , wird zu einer Geldstrafe verurteilt ! Es wird sich herausstellen ! PS: Woher der Sinneswandel vom Saulus zum Paulus ? Ist das Abitur schon fertig !?

    Kommentar von beobachter11 beobachter11

    schliesse meine asubildung im sommer 2012 ab (das heisst habe dann die volle fachholschulreife)

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    Antwort von assimueller assimueller

    Vergiss es einfach, keine Chance. Einem NEIN kommen die auf die Schliche, dann bist erst recht dran. Wer will schon einen Bullen, mit gewalttätiger Vergangenheit?

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    Antwort von Rhapsodyoffire Rhapsodyoffire

    Informier dich zuerst darüber. (Deine kollegen fragen ob es das wirklich hiess)

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    Antwort von ShortArse ShortArse

    Klick jetzt gar nichts an. Geh morgen mit Perso zur Wache und stelle Antrag auf Akteneinsicht. Wenn sie da ist auf Ja. Wenn nicht, Mail den Kontakt an, und frag nach, ob sies trotzdem wissen wollen. Verurteil wurdest du ja nun mal.

    Kommentar von Marvello MarvelloMarvello

    Auf der Wache schau´n se di bled an. Meinst du, die haben die Akten von jedem Einwohner, Mann, wo bist du denn daheim?

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Die Polizei führt keine Akten . Akteneinsicht nur durch RA bei der Staatsanwaltschaft !

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    Antwort von quasselstripper quasselstripper

    Schreib hin: Ja - wurde aber bereits gelöscht.
    Auf keinen Fall: Nein - denn das wäre ja gelogen.

    Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient!

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    Antwort von jimmini jimmini

    Es gibt immer zwei Führungszeugnisse. In dem (bei Dir) schlechteren wird sicher DAS hinterliegen, und darauf haben sie intern Zugriff..Probier's! Aber sauberere Bewerber könnten Vorteile haben. Alles Gute.

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