Ja sicher kannst Du den anzeigen, hier liegt der Verdacht des Betruges nun wirklich sehr nahe.
Du musst jedoch ganz klar abgrenzen zwischen der Ausermittlung eines Straftatbestandes mit dem Ziel, einen Täter, so er überführt wird, zu bestrafen und dem angerichteten Schaden, das sind zwei völlig verschiedene Rechtswege, der eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zu allererst hast Du mal eine privatrechtliche Forderung gegen die Person, die 65 Euronen beschafft Dir die Polizei jedoch nicht wieder. Die Polizei interessiert hierbei lediglich die strafrechtliche Seite.
Das bedeutet, die Polizei treibt nicht Dein Geld ein und selbst wenn der letztlich überführt und bestraft wird, hat der immer noch Deine 65 Euro in der Tasche und keiner hat ihm gesagt, dass er die rausrücken soll.
Wenn Du Dein Geld wieder haben möchtest, wirst Du den Betrag zunächst Mahnen und hernach selbst einklagen müssen, und wenn er dann immer noch nicht bezahlt, in Vollstreckung gehen müssen, mit dem Risiko behaftet, dass der gar nichts hat und Du auf allen Kosten selbst sitzen bleibst.
Ob Du das Risiko eingehen möchtest, denn dazu brauchst Du einen Rechtsanwalt und der kostet erst einmal Geld, musst Du selbst prüfen.
Genau auf diese Masche laufen diese Leute aber, Kleinbeträge abzocken, bei denen es sich nicht lohnt, zu klagen, da die Kosten höher sind als der Betrag.
Entschuldige bitte, ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber ein bischen bist Du auch selbst schuld.
Niemand verkauft Dir was, mit dem Du Gewinn machen kannst Niemals, zu keinem Zeitpunkt und unter gar keinen Umständen und auch aus gar keinem noch so toll klingenden Grund.
Gutscheine für 65 Euro kaufen, die ich dann gegen 90 Euro irgendwo tauschen kann, und sei es nur als Ware, kein Mensch auf dieser Welt verkauft sowas, ein solches Angebot ist darum immer nur eines, ein Lockvogel für Leichtgläubige, ohne dass ich Dich jetzt beleidigen möchte, um diese abzuzocken und zu verschwinden.
Erste Regel im Internet, trau keinem, nicht einmal Dir selbst!
Und genau aus diesem Grund kannst Du den auch getrost anzeigen gehen, dieses Angebot kann nur Betrug sein und Du wirst vermutlich nicht einmal der einzige sein, der hier als Anzeigeerstatter auftritt.
adresse, name, e-mail hab ich alles ... und auch die internet seite wo er stehen hatte, dass er die gutscheine verkauft und bei paypal hab ich vom betreff des geldes geschrieben, für die "amazon gutscheine" reicht das??