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Bei der Lieferung ist etwas zu Bruch gegangen, wer ist dafür verantwortlich?

gefragt von rotesfugseug am 10.10.2008 um 17:20 Uhr

................der Transporteur oder der Verpacker?

Nun will ich beide anschreiben, und mir fällt einfach kein passendes Wort ein. Ich möchte dem Verkäufer sagen, das seine Verpackung nachlässig war. Kennt Ihr noch ein besseres und passendes Wort für nachlässig?

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versand x 1.304 Verpackung x 239

Anca237
beantwortet von Anca237 am 10. Oktober 2008 17:24
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Mangelhaft verpackt oder mangelhafte Verpackung


wim50
beantwortet von wim50 am 10. Oktober 2008 17:26
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Du hättest den Zustand beim Erhalt kontrollieren und die Annahme verweigern müssen. Dann hätte der "Transporteur" die Sache begutachtet und den Schaden entweder übernommen (Transportschaden) oder die Ware an den Versender zurück gesandt. In diesem Fall hätte der Verkäufer Schadenersatz leisten müssen.

Kommentar von 32f85a55d93898ee819e0c3f5ffdfc3dsmallsikas am 10. Oktober 2008 18:10

Danke Wim50, da sind wir wenigstens Zwei die die Rechtslage kennen.

Gruß Sikas


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Oktober 2008 17:22
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aufgrund mangelhafter Verpackung entstand ein offener oder verdeckter Transportschaden, der zu IHREN Lasten geht..


sikas
beantwortet von sikas am 10. Oktober 2008 17:25
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Hast du bei erhalt der ware beim Lieferanten reklamiert ?Wenn nicht wirst Du Kaum was machen Können. Gruß Sikas

Kommentar von Karli123 am 10. Oktober 2008 17:31

so ein quatsch. man macht doch ein paket nicht auf, während der lieferant noch da steht und wartet... das ist nicht üblich. es kann ja auch sein, dass es beim nachbarn abgegeben wird oder man es einen tag später bei der post abholen muss...

Kommentar von ManfredP am 10. Oktober 2008 17:33

Die Beschädigung muß ja äußerlich nicht erkennbar gewesen sein. Was nun?

Kommentar von 32f85a55d93898ee819e0c3f5ffdfc3dsmallsikas am 10. Oktober 2008 18:07

Das ist ja das Problem, indem Augenblick wo man den erhalt des Paketes per Unterschrift bestätigt erlicht die Haftung des Lieferanten. Man kann versuchen den Versender haftbar zu machen, Da steht aber Aussage gegen Aussage. Da kann man nur auf die fairnes des Versenders hoffen


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 10. Oktober 2008 17:23
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unzureichende Verpackung


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 10. Oktober 2008 17:21
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Die Verpackung war dem Inhalt nicht schutzgerecht.

Kommentar von 978de173e16cd0b2875476c76577b3afsmallsaftschubse am 10. Oktober 2008 17:22

seltsame Konstruktion. "Schutzgerecht" - nie gehört, und es ist ein Adjektiv. Klein geschrieben.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 10. Oktober 2008 17:23

lol, entspicht aber den Tatsachen


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