................der Transporteur oder der Verpacker?
Nun will ich beide anschreiben, und mir fällt einfach kein passendes Wort ein. Ich möchte dem Verkäufer sagen, das seine Verpackung nachlässig war. Kennt Ihr noch ein besseres und passendes Wort für nachlässig?

Du hättest den Zustand beim Erhalt kontrollieren und die Annahme verweigern müssen. Dann hätte der "Transporteur" die Sache begutachtet und den Schaden entweder übernommen (Transportschaden) oder die Ware an den Versender zurück gesandt. In diesem Fall hätte der Verkäufer Schadenersatz leisten müssen.
sikas am 10. Oktober 2008 18:10 Danke Wim50, da sind wir wenigstens Zwei die die Rechtslage kennen.
Gruß Sikas

aufgrund mangelhafter Verpackung entstand ein offener oder verdeckter Transportschaden, der zu IHREN Lasten geht..

Hast du bei erhalt der ware beim Lieferanten reklamiert ?Wenn nicht wirst Du Kaum was machen Können. Gruß Sikas
so ein quatsch. man macht doch ein paket nicht auf, während der lieferant noch da steht und wartet... das ist nicht üblich. es kann ja auch sein, dass es beim nachbarn abgegeben wird oder man es einen tag später bei der post abholen muss...
Die Beschädigung muß ja äußerlich nicht erkennbar gewesen sein. Was nun?
sikas am 10. Oktober 2008 18:07 Das ist ja das Problem, indem Augenblick wo man den erhalt des Paketes per Unterschrift bestätigt erlicht die Haftung des Lieferanten. Man kann versuchen den Versender haftbar zu machen, Da steht aber Aussage gegen Aussage. Da kann man nur auf die fairnes des Versenders hoffen

Die Verpackung war dem Inhalt nicht schutzgerecht.
saftschubse am 10. Oktober 2008 17:22 seltsame Konstruktion. "Schutzgerecht" - nie gehört, und es ist ein Adjektiv. Klein geschrieben.
danimaus76 am 10. Oktober 2008 17:23 lol, entspicht aber den Tatsachen