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Bei der letzten Nebenkostenabrechnung anderen Verteilerschlüssel angenommen. Was nun?

Frage von tadek tadek

hallo, wir haben neulich unsere nebenkostenabrechnung bekommen. dort sind die einzelnen kosten ordentlich aufgeführt und auch verteilerschlüssel (die mir sinnvoll erscheinen) angegeben. letztes jahr haben wir eine ebensolche abrechnung bekommen und die nachforderung beglichen. erst jetzt habe ich aber in unserem mietvertrag nachgelesen, und dort steht, dass die umlegung der kosten nach dem verhältnis der wohnfläche/grundfläche erfolgt. welcher verteilerschlüssel findet denn nun anwendung? habe ich durch die nachzahlung im letzten jahr den neuen verteilerschlüssel für alle zeiten akzeptiert?

vielen dank für die antworten

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Antworten (3)

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Offenbar habt Ihr erst insgesamt zwei Nebenkostenabrechnungen erhalten, im letzten Jahr und in diesem Jahr. Dabei wurde offenbar im letzten Jahr vom Verteilschlüssel, der im Mietvertrag vereinbart war, abgewichen; aber er wurde von Euch durch Zahlung der Nebenkosten(differenz) akzeptiert.

    Erst wenn über mehrere Jahre vom mietvertraglich vereinbarten Schlüssel stets in gleicher Form abweichend abgerechnet wird, bildet sich durch "Übung" ein neuer Umlageschlüssel.

    Da bei Euch diese mehrjährige Übung fehlt, kannst Du auf eine mietvertragskonforme Abrechnung pochen. Hierzu gibt es nur die Ausnahme, daß verbrauchsabhängige Abrechnungen stets Vorrang haben, wenn sie für alle Wohnungen durchgeführt werden.

    Kommentar von tadek tadek

    vielen dank für die antwort auf die frage!

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    Antwort von Mismid Mismid

    was heißt anderer Verteilerschlüssel? welchen?

    Kommentar von tadek tadek

    einige posten wurden nach personenzahl x monate und einige nach monate angerechnet. bei den erstgenannten handelt es sich um "verbrauchsposten" die heizung gehört hier nicht zu

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    nach Monate kann man nicht abrechnen! Man kann nach Personen, Quadratmeter, Wohneinheiten oder nach Verbrauch abrechnen. Natürlich gibt es Positionen die weder nach Personen noch nach Verbrauch umgelegt werden können. Das z.B Kabelgebühren. Die gehen alleine nach Wohneinheiten

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    Antwort von tommi36 tommi36

    Nein, der Verteilerschlüssel geht meist nach Anzahl Personen im Haushalt und Wohnfläche

    Kommentar von tadek tadek

    im mietvertag steht wortwörtlich "erfolgt die umlegung der kosten nach dem verhältnis wohn-/grundfläche"

    meine frage bleibt also: habe ich durch die nachzahlung im letzen jahr einen anderen verteilerschlüssel akzeptiert, als der der im mietvertrag steht?

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