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Bei der Gewerkschaft kündigen - Per E-Mail oder Brief?

Frage von flb89 flb89

Hallo,

ich bin derzeit arbeitslos und will jetzt wieder zur Schule gehn.

Wie kündige ich bei der Gewerkschaft? Muss es schriftlich per Brief sein oder genügt auch eine Kündigung per E-Mail?

Danke schonmal!

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von zierfisch1 zierfisch1

    Überlege Dir das genau in der heutigen Zeit. Du bekommst, wenn Du Arbeitslos oder z.B. Rentner bist, Sondertarife bei der Gewerkschaft. Auch wenn Du in eine andere Branche wechseln solltest ist es kein Problem innerhalb des DGB sich dieser Branche anzuschliessen.

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    Antwort von quopiam quopiam

    Kündigungen immer schriftlich machen. Aber warum willst Du überhaupt aus der Gewerkschaft raus. Arbeitslosigkeit ist kein Grund, im Gegenteil, die Gewerkschaften haben meistens Gruppen oder Kreise, die arbeitslosen Kollegen helfen können. Das solltest Du nutzen. Gruß, q.

    Kommentar von flb89 flb89flb89

    weil ich nach der Schule in eine andere Branche gehe. Trotzdem danke ;)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ich würde dir empfehelen, die Gewerkschaft nicht zu kündigen. Wer weiß, ob du noch den Beistand brauchen kannst. Für Arbeitslose ist der Beitrag doch eigentlich nur symbolisch. Ansonsten kannst du nur schriftlich kündigen.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Ohne Gewerkschaft geht es eigentlich nicht. Kündigen mit E-Mail würde ich nicht machen, per Brief ist besser. Wenn Du derzeit nicht arbeitest, würdest Du aber nur einen ganz kleinen Beitrag zahlen.

    Kommentar von flb89 flb89flb89

    nein, sind leider immernoch 15 Euro monatlich :-(

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    Antwort von SoldatSchwejk SoldatSchwejk

    Kündigungen immer per Brief.

    Kommentar von stricki strickistricki

    Definitiv: Sie verlangen es von Dir! Habe in Meschede, Stiftsplatz die Kündigung PERSÖNLICH vorbei gebracht, hat aber auch nichts genutzt. Da Du Dich auf deine sogenannten Kollegen NICHT verlassen kannst: Einschreiben mit Rückschreiben!! Ich bin sehr wütend!

    Kommentar von flb89 flb89flb89

    sowas ist ärgerlich. Danke für die Antwort!

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    Antwort von helrich helrich

    würde ich Dir per Brief empfehlen. Und auch reinformulieren, daß sie Dir die Annahme der Kündigung bestätigen sollen.

    Kommentar von stricki strickistricki

    Genau: In Meschede hat mir die Kollegin versprochen (nach der Kündigung): Ich bekäme eine Bestätigung. In Meschede funktioniert das nicht!

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Das müßtest Du aus deinen Vertrag oder den AGB´s entnehmen können.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    machs schriftlich per Brief. Das paßt formell auf jeden Fall.

    Kommentar von stricki strickistricki

    siehe oben! Es ist traurig, nach meiner Meinung!

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