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Bei der Ex Freundin ausgezogen! Mein Sofa ist noch da, sie möchte es nicht rausrücken! Was tun??

gefragt von alexlooo am 27.03.2009 um 11:48 Uhr

Bin vor einiger Zeit bei meiner Ex-Freundin ausgezogen, da ich noch keine eigene Wohnung gefunden hatte habe ich ihr das Sofa solange ausgeliehen! Jetzt muss ich es wieder haben aber sie will es nicht hergeben, geht nicht ans Telefon und wenn ich sie treffe wimmelt sie mich ab! Was kann ich da machen? Ich meine kann man da zur Polizei gehen oder zum Anwalt? Hört sich komisch an aber das Sofa war nicht billig und ich sehe nicht ein mir ein neues zu kaufen!

Danke im Voraus!!!

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Hilfe x 6.490 Rechtsfragen x 92

anonym
beantwortet von tomtom83 am 27. März 2009 11:49
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  1. Du solltest lernen dich durchzusetzen
  2. Sag ihr, du holst es ab oder gehe zur Polizei.

Fertig und lass dich nicht verarschen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. März 2009 11:52
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versuchs noch mal im Guten, ansonsten bleibt dir nur der Weg der Klage, aber ich denke soweit wird sie es nich kommen lassen,es sei denn sie hat noch Ansprüche an dich die sie geltend machen kann...

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 27. März 2009 11:53

DH.


Suflaki
beantwortet von Suflaki am 27. März 2009 11:53
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Damit will sie Dich ärgern. Vergiss das Sofa, kaufe Dir ein anderes und sie soll sich Deines irgendwo hinschieben ... ;-) - Alles andere bedeutet für Dich nur Stress!!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 27. März 2009 11:51
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Hast Du noch einen Schlüssel zur Wohnung? Dann hol es Dir einfach!


anonym
beantwortet von alexlooo am 27. März 2009 12:32
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Vielen Dank euch allen ich werds erst nochmal auf die nette Tour versuchen aber das mit der Unterschlagung auch erwähnen!!

Danke danke!!


anonym
beantwortet von Emrede am 27. März 2009 12:11
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Erst im guten, schreib einen objektiven sachlichen und sehr höflichen Brief , beende Ihn mit einem emotionalen Ende z.b. Anekdote zu zweit , früher auf dem Sofa... ! das Du das in guter Erinnerung behalten willst, usw... Aber , dass Du auch konsequent sein wirst falls sie nicht rausrückt. z.b. mit Plizei und Anwalt! vIEL gLÜCK !


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 27. März 2009 12:01
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Sprich deine Freunsin nochmal an und versuche im Guten, einen Termin zur Abohlung klarzumachen. Sag ihr aber auch, dass du, falls es im Guten nix wird, zur Polizei gehen wirst und Strafantrag wegen Unterschlagung stellst.


Cotteneyejo
beantwortet von Cotteneyejo am 27. März 2009 11:50
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Hingehen abholen und en Zeugen mitnehmen


ohmandy
beantwortet von ohmandy am 27. März 2009 11:50
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sie muss es rausgeben,im schlimmsten fall ge zu polizei,und zeig sie an wegen unterschlagung.


Seltsam
beantwortet von Seltsam am 27. März 2009 11:50
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Du kannst sie wegen Unterschlagung anzeigen.


belmondo
beantwortet von belmondo am 27. März 2009 11:49
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Würde ihr ein Ultimatum stellen und wenn das nicht hilft eine Anzeige.


Pinje
beantwortet von Pinje am 27. März 2009 11:49
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tjaaa mit einem Freund hin gehen und es einfach mit nehmen

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 27. März 2009 11:59

DAS wäre Hausfriedensbruch.


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