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Bei der Beichte...

gefragt von Eleana88Eleana88 am 23.08.2009 um 21:38 Uhr

Ich war grad essen und da kam mir diese frage in den sinn. Angenommen ein mann (oder eine frau) kommt zu einem pfarrer und lässt sich die beichte abnehmen. Dabei beichtet er, dass er am nächsten tag einen mord begehen möchte. Darf der pfarrer in diesem fall sein schweigegelübde brechen und zu polizei gehen oder muss er schweigen und darf nicths unternehmen?


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 23. August 2009 21:56
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Hilfreichste Antwort

Der Geistliche hat zwar das Recht zu schweigen - d. h. die geplante Straftat nicht anzuzeigen, aber er ist selbstverständlich berechtigt die Straftat anzuzeigen. Leider wird die Ausnahmeregelung beim Zeugnisverweigerungsrecht oft missverstanden. Der Geistliche,der das Geheimnis aus dem Beichtstuhl der Staatsanwaltschaft mitteilt, verstößt gegen kein Gesetz sondern rettet ein Menschenleben. Die Geistlichen, die das nicht tun sind nicht moralisch höherstehend als andere Mitwisser von Verbrechen.

Kommentar von newcomer am 23. August 2009 22:03

der Geistliche kann wenn ihm der Name dessen, der ermordet werden soll, gesagt wurde, diesen warnen. Dabei braucht er von dem, der ihn ermorden will, nicht den Namen nennen. So hat er sein Beichtgeheimnis nicht verletzt und denjenigen gerettet

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 23. August 2009 22:20

Das wäre ein konstruktiver Vorschlag für den aktuellen Fall, ein Menschenleben wäre zumindest gerettet. Aber wer sagt, dass der beichtende Möchtegernmörder nicht weitere Mordpläne verfolgt, die der Geistliche nicht mehr vereiteln kann? Es gibt keine Gewissheit, dass der Beichtende soooo katholisch ist, dass er zukünftig vor seinen Taten immer im Beichtstuhl erscheint. Darum fände ich es besser wenn Staatsanwaltschaft und Polizei sich des labilen Menschen annähmen.

Kommentar von newcomer am 23. August 2009 22:49

in der Realität sieht es so aus, dass der jenige, der ermordet werden sollte, sofort die Polizei einschaltet. Diese werden seinen Bekanntenkreis genauestens untersuchen und fündig werden


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anonym
beantwortet von FuzziMC am 23. August 2009 21:39
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Wenn er den Mord an dem Pfarrer beichtet, sollte der Pfarrer das Weite suchen

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 23. August 2009 21:41

nein, nicht an dem pfarrer ^^ das wäre ja noch härter. einfach allgemein.


Matt1261994
beantwortet von Matt1261994 am 23. August 2009 21:39
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Muss Schweigen. Aber er sollte ihn überreden es nicht zu tun.

Kommentar von Simple_avatar8smallvani571 am 23. August 2009 21:40

das stimmt vollkommen^^

Kommentar von Cb3e39b5a0fd18076255662f3900ea1dsmallpuresteel am 23. August 2009 21:41

blödsinn

Kommentar von A98efbac1106256c50d71303294771d5smallMatt1261994 am 25. August 2009 18:25

was blödsinn?


anonym
beantwortet von chaoskinder am 23. August 2009 21:40
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Beichtgeheimnis!


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 23. August 2009 21:40
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Bei einer geplanten Straftat darf der Pfarrer das. Nur wird er in der Praxis auf den Mann einwirken, das dieser sein vorhaben aufgibt.



darkgabber19
beantwortet von darkgabber19 am 23. August 2009 21:40
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ja er darf zur polizei


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 23. August 2009 21:40
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Nicht begangene Verbrechen kann man nicht anzeigen.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 23. August 2009 21:51

Wegen "Nichtanzeige geplanter Straftaten" kann man im Knast landen - Ausnahme von der Regel sind Geistliche.


anonym
beantwortet von GWIFACH am 23. August 2009 21:41
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Der katholische Pfarrer MUSS das Beichtgeheimnis wahren, darf also auch einen Mörder, der bei ihm die Beichte abgelegt hat, nicht verraten. Vernünftigerweise wird ein Pfarrer bei einem Mordgeständnis den Täter auffordern, sich der Polizei zu stellen und ihm erst dann die Absolution erteilen- schließlich hat der Täter mit dem Geständnis bei der Polizei seine Schuld vor der Welt eingestanden und wird sie auch dort büßen. Sollte der beichtende Mörder sich nicht selbst bei der Polizei anzeigen, kann der Priester ihm die Absolution verweigern, denn offensichtlich bereut er seine Tat nicht- eine Vorraussetzung für eine gültige Beichte.

Aber NIEMALS darf der Pfarrer ihn verraten, der Täter könnte ihn nicht mal vor Gericht von diesem Verbot befreien.

Dazu heißt es im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) im Canon 983 (die Paragraphen dort heißen Canones):

"Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." (Mit dem Pönitenten ist der Beichtende gemeint- dies zur Erklärung)

Bricht der Pfarrer oder Priester dieses Geheimnis, wird er mit dem Ausschluss aus der Kirche bestraft. Quelle(n): www.codex-iuris-canonici.de

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 23. August 2009 21:44

Ganz richtig, in diesem Zusammenhang hier aber völlig falsch. Bei der Frage ging es um einen zukünftigen Mord, nicht einen begangenen. Für zukünftige Verbrechen existiert kein Beichtgeheimnis.

Kommentar von 8b0d24aaf4d9f607d5667d4a7912de7dsmallsalzundlicht am 24. August 2009 00:22

Der gleichen Meinung bin ich auch. Das Beichtgeheimnis gilt nur für begangene Taten.

Wenn aber jemand einen Mord Plant, dann ist der Pfarrer, also der Beichtvater gerade zu verpflichtet diese zukünftige Tat zu verhindern.

Kommentar von GWIFACH am 24. August 2009 18:38

bei Wikipedia steht in diesem Zusammenhang noch folgendes: Nichtanzeige geplanter Straftaten [Bearbeiten]

Für Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.

Kommentar von A2193664c79c301f6e778ba1d652c135smallShogHDMA am 23. August 2009 21:45

DH!


sugarbabe
beantwortet von sugarbabe am 23. August 2009 21:39
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Soweit ich weiß,muss er schweigen!


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 23. August 2009 21:40
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Nein darf er nicht brechen auch nicht bei sowas


anonym
beantwortet von HellYeah am 23. August 2009 21:40
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Er darf eigentlich nichts sagen. Aber bei sowas kann man eigentlich eine Ausnahme machen


Hiasi1
beantwortet von Hiasi1 am 23. August 2009 21:40
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ich mein wenn man jemanden ermorden will dann sag ich das doch keinem also dumme frage!!

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 23. August 2009 21:42

mein gott es handelt sich um eine theoretische frage. von mir aus kann er den mord auch schon einen tag vorher begangen haben und es dann beichten.

Kommentar von newcomer am 23. August 2009 21:44

dann darf er sein Gelübte nicht brechen, ihn aber auch nicht von seinen Sünden lossprechen, da eine Widergutmachung unmöglich ist


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 23. August 2009 21:40
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Gute Frage,ob er es darf weiß ich nicht, bin mir aber sicher dass Er nichts unternehmen wird und sich auf das Schweigegelübte berufen wird.


baer1
beantwortet von baer1 am 23. August 2009 21:40
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Mal davon abgesehen,dass man nur etwas beichten kann,was man bereits getan hat,wäre es seine moralische pflicht zur Polizei zu gehen,aber die können auch nix machen,da ja noch nix passiert ist.


puresteel
beantwortet von puresteel am 23. August 2009 21:40
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er ist sogar verpflichtet das zu melden.. staatsinteresse geht vor beichtgeheimnis


Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 23. August 2009 21:53

Auch das Interesse des zukünftigen Mordopfers sollte man nicht ganz aus den Augen verlieren...

Kommentar von Cb3e39b5a0fd18076255662f3900ea1dsmallpuresteel am 23. August 2009 21:57

genau deswegen


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. August 2009 21:41
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er muß zur polizei

(Du sollst nicht töten)


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 23. August 2009 21:42
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Er wird versuchen den Mann davon abzubringen und ihm in allen "Farben"ausmalen,welche Göttliche Strafe ihn erwartet,aber er dürfte schon reden,das muss er dann mit Seinem Gewissen ausmachen!


JeannineJumble
beantwortet von JeannineJumble am 23. August 2009 21:42
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Ob ich dürfte oder nicht ich würde zur Polizei gehen


anonym
beantwortet von fichie am 23. August 2009 21:42
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die schweigepflicht zählt immer


DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 23. August 2009 21:45
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Da das Beichtgeheimnis nur für zurückliegende Taten besteht, muss der Pfaffe dies sogar zur Anzeige bringen, sonst würde er sich strafbar machen.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 23. August 2009 21:39
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Schonmal vom Beichtgeheimnis gehört?

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 23. August 2009 21:41

Wenn du die frage richtig durchgelesen hättest, hättest du auch den satz "darf er in diesem fall sein schweigegelübde brechen" gelesen.

Kommentar von ThunderHawk am 23. August 2009 21:48

Wenn Du wüsstest was Beichtgeheimniss heißt hätte sich der blonde Kommentar erübrigt.

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 23. August 2009 21:58

es handelt sich aber um eine straftat, die noch nicht begangen ist...und dafür gilt das beichgeheimnis nicht. Außerdem weiß ich sehr genau was ein beichtgeheimnis ist, die frage war ja ob es in diesem speziellen fall überschritten werden darf!


Keckermann
beantwortet von Keckermann am 23. August 2009 21:40
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Erst wenn was passieren sollte, "darf" er sein Schweigen brechen - glaube ich ! Bin mir aber nicht sicher


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 23. August 2009 21:40
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um ehrlich zu sagen, ich gehe nicht zur beichte weil ich den pfarrern nicht traue :-D

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 23. August 2009 21:43

xD


anonym
beantwortet von newcomer am 23. August 2009 21:42
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ein Plan ist noch keine Sünde. Falls er ihn nicht davon abbringen kann, wird er ihm erklären, dass diese Totsünde nicht verziehen werden kann und er damit vom Himmel ausgeschlossen ist.

Kommentar von newcomer am 23. August 2009 22:05

der Geistliche kann wenn ihm der Name dessen, der ermordet werden soll, gesagt wurde, diesen warnen. Dabei braucht er von dem, der ihn ermorden will, nicht den Namen nennen. So hat er sein Beichtgeheimnis nicht verletzt und denjenigen gerettet


salzundlicht
beantwortet von salzundlicht am 24. August 2009 01:00
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Hallo?

Ich erkenne dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken.

Ich bereue meine Sünden, erkenne sie als Last für meine Seele und dass ich meine Nächsten und GOTT damit verletzt habe. Deshalb möchte ich meine Nächsten und GOTT um Vergebung bitten, und um eine Chance es wieder gut machen zu dürfen.

Die Zeit heilt Wunden.

In diesem spezielen Fall, dass du dir ausgedacht hast. Macht der Pfarrer sich strafbar und sündigt vor GOTT, wenn er diesen Mord nicht versucht mit allen Mitteln zu verhindern.

Wenn jemand einen Mord beichtet, dann wird ihn der Beichtvater auffordern sich zu stellen. Denn vielleicht wurde jemand unschuldig für diesen Mord verhaftet.

Wenn sich der Beichtende weigert sich zu stellen, dann bereut er auch nicht wirklich. Denn wer aufrichtig bereut, akzeptiert auch die Konsequenzen für seine Sünden.

Wenn ich gestohlen habe, dann gebe ich das Getohlene zurück. Wenn ich jemanden verletzt habe, dann entschuldige ich mich und versuche alles wieder Gut zu machen. Wenn man gemordet hat, dann muß man sich dafür vor GOTT und den Nächsten verantworten.

Sollte irgendwann ein Massenmörder sich in einem Beichtstuhl verirrt haben, dann wird ihn dieser Beichtvater bei der Polizei anzeigen müssen. Denn Massenmord ist keine menschliche Schwäche und Sünde, sondern das böse Treiben des Teufels.

Das Beichtgeheimnis gilt nur für Sünden, nicht für das böse Treiben des Teufels.

+++ GOTTES Segen und Liebe. JESUS liebt uns, geben wir uns nicht mit weniger zufrieden.


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