Eleana88 am 23.08.2009 um 21:38 Uhr
Ich war grad essen und da kam mir diese frage in den sinn. Angenommen ein mann (oder eine frau) kommt zu einem pfarrer und lässt sich die beichte abnehmen. Dabei beichtet er, dass er am nächsten tag einen mord begehen möchte. Darf der pfarrer in diesem fall sein schweigegelübde brechen und zu polizei gehen oder muss er schweigen und darf nicths unternehmen?

Der Geistliche hat zwar das Recht zu schweigen - d. h. die geplante Straftat nicht anzuzeigen, aber er ist selbstverständlich berechtigt die Straftat anzuzeigen. Leider wird die Ausnahmeregelung beim Zeugnisverweigerungsrecht oft missverstanden. Der Geistliche,der das Geheimnis aus dem Beichtstuhl der Staatsanwaltschaft mitteilt, verstößt gegen kein Gesetz sondern rettet ein Menschenleben. Die Geistlichen, die das nicht tun sind nicht moralisch höherstehend als andere Mitwisser von Verbrechen.
Wenn er den Mord an dem Pfarrer beichtet, sollte der Pfarrer das Weite suchen
Eleana88 am 23. August 2009 21:41 nein, nicht an dem pfarrer ^^ das wäre ja noch härter. einfach allgemein.

Muss Schweigen. Aber er sollte ihn überreden es nicht zu tun.
das stimmt vollkommen^^
puresteel am 23. August 2009 21:41 blödsinn
Matt1261994 am 25. August 2009 18:25 was blödsinn?

Bei einer geplanten Straftat darf der Pfarrer das. Nur wird er in der Praxis auf den Mann einwirken, das dieser sein vorhaben aufgibt.

Nicht begangene Verbrechen kann man nicht anzeigen.
heinmueck am 23. August 2009 21:51 Wegen "Nichtanzeige geplanter Straftaten" kann man im Knast landen - Ausnahme von der Regel sind Geistliche.
Der katholische Pfarrer MUSS das Beichtgeheimnis wahren, darf also auch einen Mörder, der bei ihm die Beichte abgelegt hat, nicht verraten. Vernünftigerweise wird ein Pfarrer bei einem Mordgeständnis den Täter auffordern, sich der Polizei zu stellen und ihm erst dann die Absolution erteilen- schließlich hat der Täter mit dem Geständnis bei der Polizei seine Schuld vor der Welt eingestanden und wird sie auch dort büßen. Sollte der beichtende Mörder sich nicht selbst bei der Polizei anzeigen, kann der Priester ihm die Absolution verweigern, denn offensichtlich bereut er seine Tat nicht- eine Vorraussetzung für eine gültige Beichte.
Aber NIEMALS darf der Pfarrer ihn verraten, der Täter könnte ihn nicht mal vor Gericht von diesem Verbot befreien.
Dazu heißt es im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) im Canon 983 (die Paragraphen dort heißen Canones):
"Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." (Mit dem Pönitenten ist der Beichtende gemeint- dies zur Erklärung)
Bricht der Pfarrer oder Priester dieses Geheimnis, wird er mit dem Ausschluss aus der Kirche bestraft. Quelle(n): www.codex-iuris-canonici.de
DickeBertha am 23. August 2009 21:44 Ganz richtig, in diesem Zusammenhang hier aber völlig falsch. Bei der Frage ging es um einen zukünftigen Mord, nicht einen begangenen. Für zukünftige Verbrechen existiert kein Beichtgeheimnis.
salzundlicht am 24. August 2009 00:22 Der gleichen Meinung bin ich auch. Das Beichtgeheimnis gilt nur für begangene Taten.
Wenn aber jemand einen Mord Plant, dann ist der Pfarrer, also der Beichtvater gerade zu verpflichtet diese zukünftige Tat zu verhindern.
bei Wikipedia steht in diesem Zusammenhang noch folgendes: Nichtanzeige geplanter Straftaten [Bearbeiten]
Für Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.
ShogHDMA am 23. August 2009 21:45 DH!

Nein darf er nicht brechen auch nicht bei sowas
Er darf eigentlich nichts sagen. Aber bei sowas kann man eigentlich eine Ausnahme machen

ich mein wenn man jemanden ermorden will dann sag ich das doch keinem also dumme frage!!
Eleana88 am 23. August 2009 21:42 mein gott es handelt sich um eine theoretische frage. von mir aus kann er den mord auch schon einen tag vorher begangen haben und es dann beichten.
dann darf er sein Gelübte nicht brechen, ihn aber auch nicht von seinen Sünden lossprechen, da eine Widergutmachung unmöglich ist

Gute Frage,ob er es darf weiß ich nicht, bin mir aber sicher dass Er nichts unternehmen wird und sich auf das Schweigegelübte berufen wird.

Mal davon abgesehen,dass man nur etwas beichten kann,was man bereits getan hat,wäre es seine moralische pflicht zur Polizei zu gehen,aber die können auch nix machen,da ja noch nix passiert ist.

er ist sogar verpflichtet das zu melden.. staatsinteresse geht vor beichtgeheimnis

Er wird versuchen den Mann davon abzubringen und ihm in allen "Farben"ausmalen,welche Göttliche Strafe ihn erwartet,aber er dürfte schon reden,das muss er dann mit Seinem Gewissen ausmachen!

Ob ich dürfte oder nicht ich würde zur Polizei gehen

Da das Beichtgeheimnis nur für zurückliegende Taten besteht, muss der Pfaffe dies sogar zur Anzeige bringen, sonst würde er sich strafbar machen.
Schonmal vom Beichtgeheimnis gehört?
Eleana88 am 23. August 2009 21:41 Wenn du die frage richtig durchgelesen hättest, hättest du auch den satz "darf er in diesem fall sein schweigegelübde brechen" gelesen.
Wenn Du wüsstest was Beichtgeheimniss heißt hätte sich der blonde Kommentar erübrigt.
Eleana88 am 23. August 2009 21:58 es handelt sich aber um eine straftat, die noch nicht begangen ist...und dafür gilt das beichgeheimnis nicht. Außerdem weiß ich sehr genau was ein beichtgeheimnis ist, die frage war ja ob es in diesem speziellen fall überschritten werden darf!

Erst wenn was passieren sollte, "darf" er sein Schweigen brechen - glaube ich ! Bin mir aber nicht sicher

um ehrlich zu sagen, ich gehe nicht zur beichte weil ich den pfarrern nicht traue :-D
Eleana88 am 23. August 2009 21:43 xD
ein Plan ist noch keine Sünde. Falls er ihn nicht davon abbringen kann, wird er ihm erklären, dass diese Totsünde nicht verziehen werden kann und er damit vom Himmel ausgeschlossen ist.
der Geistliche kann wenn ihm der Name dessen, der ermordet werden soll, gesagt wurde, diesen warnen. Dabei braucht er von dem, der ihn ermorden will, nicht den Namen nennen. So hat er sein Beichtgeheimnis nicht verletzt und denjenigen gerettet

Hallo?
Ich erkenne dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken.
Ich bereue meine Sünden, erkenne sie als Last für meine Seele und dass ich meine Nächsten und GOTT damit verletzt habe. Deshalb möchte ich meine Nächsten und GOTT um Vergebung bitten, und um eine Chance es wieder gut machen zu dürfen.
Die Zeit heilt Wunden.
In diesem spezielen Fall, dass du dir ausgedacht hast. Macht der Pfarrer sich strafbar und sündigt vor GOTT, wenn er diesen Mord nicht versucht mit allen Mitteln zu verhindern.
Wenn jemand einen Mord beichtet, dann wird ihn der Beichtvater auffordern sich zu stellen. Denn vielleicht wurde jemand unschuldig für diesen Mord verhaftet.
Wenn sich der Beichtende weigert sich zu stellen, dann bereut er auch nicht wirklich. Denn wer aufrichtig bereut, akzeptiert auch die Konsequenzen für seine Sünden.
Wenn ich gestohlen habe, dann gebe ich das Getohlene zurück. Wenn ich jemanden verletzt habe, dann entschuldige ich mich und versuche alles wieder Gut zu machen. Wenn man gemordet hat, dann muß man sich dafür vor GOTT und den Nächsten verantworten.
Sollte irgendwann ein Massenmörder sich in einem Beichtstuhl verirrt haben, dann wird ihn dieser Beichtvater bei der Polizei anzeigen müssen. Denn Massenmord ist keine menschliche Schwäche und Sünde, sondern das böse Treiben des Teufels.
Das Beichtgeheimnis gilt nur für Sünden, nicht für das böse Treiben des Teufels.
+++ GOTTES Segen und Liebe. JESUS liebt uns, geben wir uns nicht mit weniger zufrieden.
der Geistliche kann wenn ihm der Name dessen, der ermordet werden soll, gesagt wurde, diesen warnen. Dabei braucht er von dem, der ihn ermorden will, nicht den Namen nennen. So hat er sein Beichtgeheimnis nicht verletzt und denjenigen gerettet
Das wäre ein konstruktiver Vorschlag für den aktuellen Fall, ein Menschenleben wäre zumindest gerettet. Aber wer sagt, dass der beichtende Möchtegernmörder nicht weitere Mordpläne verfolgt, die der Geistliche nicht mehr vereiteln kann? Es gibt keine Gewissheit, dass der Beichtende soooo katholisch ist, dass er zukünftig vor seinen Taten immer im Beichtstuhl erscheint. Darum fände ich es besser wenn Staatsanwaltschaft und Polizei sich des labilen Menschen annähmen.
in der Realität sieht es so aus, dass der jenige, der ermordet werden sollte, sofort die Polizei einschaltet. Diese werden seinen Bekanntenkreis genauestens untersuchen und fündig werden