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Bei der Beichte...

Frage von Eleana88 Eleana88

Ich war grad essen und da kam mir diese frage in den sinn. Angenommen ein mann (oder eine frau) kommt zu einem pfarrer und lässt sich die beichte abnehmen. Dabei beichtet er, dass er am nächsten tag einen mord begehen möchte. Darf der pfarrer in diesem fall sein schweigegelübde brechen und zu polizei gehen oder muss er schweigen und darf nicths unternehmen?

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Antworten (27)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von heinmueck heinmueck

    Der Geistliche hat zwar das Recht zu schweigen - d. h. die geplante Straftat nicht anzuzeigen, aber er ist selbstverständlich berechtigt die Straftat anzuzeigen. Leider wird die Ausnahmeregelung beim Zeugnisverweigerungsrecht oft missverstanden. Der Geistliche,der das Geheimnis aus dem Beichtstuhl der Staatsanwaltschaft mitteilt, verstößt gegen kein Gesetz sondern rettet ein Menschenleben. Die Geistlichen, die das nicht tun sind nicht moralisch höherstehend als andere Mitwisser von Verbrechen.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    der Geistliche kann wenn ihm der Name dessen, der ermordet werden soll, gesagt wurde, diesen warnen. Dabei braucht er von dem, der ihn ermorden will, nicht den Namen nennen. So hat er sein Beichtgeheimnis nicht verletzt und denjenigen gerettet

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Das wäre ein konstruktiver Vorschlag für den aktuellen Fall, ein Menschenleben wäre zumindest gerettet. Aber wer sagt, dass der beichtende Möchtegernmörder nicht weitere Mordpläne verfolgt, die der Geistliche nicht mehr vereiteln kann? Es gibt keine Gewissheit, dass der Beichtende soooo katholisch ist, dass er zukünftig vor seinen Taten immer im Beichtstuhl erscheint. Darum fände ich es besser wenn Staatsanwaltschaft und Polizei sich des labilen Menschen annähmen.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    in der Realität sieht es so aus, dass der jenige, der ermordet werden sollte, sofort die Polizei einschaltet. Diese werden seinen Bekanntenkreis genauestens untersuchen und fündig werden

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    Antwort von Matt1261994 Matt1261994

    Muss Schweigen. Aber er sollte ihn überreden es nicht zu tun.

    Kommentar von vani571 vani571

    das stimmt vollkommen^^

    Kommentar von puresteel puresteelpuresteel

    blödsinn

    Kommentar von Matt1261994 Matt1261994Matt1261994

    was blödsinn?

  • 3
    Antwort von FuzziMC FuzziMC

    Wenn er den Mord an dem Pfarrer beichtet, sollte der Pfarrer das Weite suchen

    Kommentar von Eleana88 Eleana88Eleana88

    nein, nicht an dem pfarrer ^^ das wäre ja noch härter. einfach allgemein.

  • 2
    Antwort von GWIFACH GWIFACH

    Der katholische Pfarrer MUSS das Beichtgeheimnis wahren, darf also auch einen Mörder, der bei ihm die Beichte abgelegt hat, nicht verraten. Vernünftigerweise wird ein Pfarrer bei einem Mordgeständnis den Täter auffordern, sich der Polizei zu stellen und ihm erst dann die Absolution erteilen- schließlich hat der Täter mit dem Geständnis bei der Polizei seine Schuld vor der Welt eingestanden und wird sie auch dort büßen. Sollte der beichtende Mörder sich nicht selbst bei der Polizei anzeigen, kann der Priester ihm die Absolution verweigern, denn offensichtlich bereut er seine Tat nicht- eine Vorraussetzung für eine gültige Beichte.

    Aber NIEMALS darf der Pfarrer ihn verraten, der Täter könnte ihn nicht mal vor Gericht von diesem Verbot befreien.

    Dazu heißt es im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) im Canon 983 (die Paragraphen dort heißen Canones):

    "Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." (Mit dem Pönitenten ist der Beichtende gemeint- dies zur Erklärung)

    Bricht der Pfarrer oder Priester dieses Geheimnis, wird er mit dem Ausschluss aus der Kirche bestraft. Quelle(n): www.codex-iuris-canonici.de

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Ganz richtig, in diesem Zusammenhang hier aber völlig falsch. Bei der Frage ging es um einen zukünftigen Mord, nicht einen begangenen. Für zukünftige Verbrechen existiert kein Beichtgeheimnis.

    Kommentar von salzundlicht salzundlichtsalzundlicht

    Der gleichen Meinung bin ich auch. Das Beichtgeheimnis gilt nur für begangene Taten.

    Wenn aber jemand einen Mord Plant, dann ist der Pfarrer, also der Beichtvater gerade zu verpflichtet diese zukünftige Tat zu verhindern.

    Kommentar von GWIFACH GWIFACHGWIFACH

    bei Wikipedia steht in diesem Zusammenhang noch folgendes: Nichtanzeige geplanter Straftaten [Bearbeiten]

    Für Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.

    Kommentar von ShogHDMA ShogHDMAShogHDMA

    DH!

  • 2
    Antwort von Gadenja Gadenja

    Nicht begangene Verbrechen kann man nicht anzeigen.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Wegen "Nichtanzeige geplanter Straftaten" kann man im Knast landen - Ausnahme von der Regel sind Geistliche.

  • 2
    Antwort von darkgabber19 darkgabber19

    ja er darf zur polizei

  • 2
    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Bei einer geplanten Straftat darf der Pfarrer das. Nur wird er in der Praxis auf den Mann einwirken, das dieser sein vorhaben aufgibt.

  • 2
    Antwort von chaoskinder chaoskinder

    Beichtgeheimnis!

  • 1
    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    Da das Beichtgeheimnis nur für zurückliegende Taten besteht, muss der Pfaffe dies sogar zur Anzeige bringen, sonst würde er sich strafbar machen.

  • 1
    Antwort von fichie fichie

    die schweigepflicht zählt immer

  • 1
    Antwort von JeannineJumble JeannineJumble

    Ob ich dürfte oder nicht ich würde zur Polizei gehen

  • 1
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Er wird versuchen den Mann davon abzubringen und ihm in allen "Farben"ausmalen,welche Göttliche Strafe ihn erwartet,aber er dürfte schon reden,das muss er dann mit Seinem Gewissen ausmachen!

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    er muß zur polizei

    (Du sollst nicht töten)

  • 1
    Antwort von puresteel puresteel

    er ist sogar verpflichtet das zu melden.. staatsinteresse geht vor beichtgeheimnis

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Auch das Interesse des zukünftigen Mordopfers sollte man nicht ganz aus den Augen verlieren...

    Kommentar von puresteel puresteelpuresteel

    genau deswegen

  • 1
    Antwort von baer1 baer1

    Mal davon abgesehen,dass man nur etwas beichten kann,was man bereits getan hat,wäre es seine moralische pflicht zur Polizei zu gehen,aber die können auch nix machen,da ja noch nix passiert ist.

  • 1
    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Gute Frage,ob er es darf weiß ich nicht, bin mir aber sicher dass Er nichts unternehmen wird und sich auf das Schweigegelübte berufen wird.

  • 1
    Antwort von Hiasi1 Hiasi1

    ich mein wenn man jemanden ermorden will dann sag ich das doch keinem also dumme frage!!

    Kommentar von Eleana88 Eleana88Eleana88

    mein gott es handelt sich um eine theoretische frage. von mir aus kann er den mord auch schon einen tag vorher begangen haben und es dann beichten.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    dann darf er sein Gelübte nicht brechen, ihn aber auch nicht von seinen Sünden lossprechen, da eine Widergutmachung unmöglich ist

  • 1
    Antwort von HellYeah HellYeah

    Er darf eigentlich nichts sagen. Aber bei sowas kann man eigentlich eine Ausnahme machen

  • 1
    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Nein darf er nicht brechen auch nicht bei sowas

  • 1
    Antwort von sugarbabe sugarbabe

    Soweit ich weiß,muss er schweigen!

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Wiederholt sind wir mit Fragen zum Beichtgeheimnis konfrontiert.

    Daher hier einige Informationen dazu:

    Kirchenrecht

    Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht (1983) unbedingt behauptet ("Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich", can. 983 §1 CIC) und die direkte Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft (can. 1388 CIC).

    Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften. Es bindet den Beichtvater und "falls beteiligt, den Dolmetscher und alle anderen ..., die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind" (can. 983 §2 CIC).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Beichte durch die Absolution "erfolgreich" beendet wird.Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten.

    Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.

    Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.

    Deutschland: Staatliches Recht

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.

    Für den Strafprozess folgt dies aus §53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus §383 Absatz 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO).

    Entgegen dem Wortlaut des §385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis.

    Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.

    Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.

    Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.

    Nichtanzeige geplanter Straftaten

    Für Geistliche besteht gem. §139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten.

    Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.

    Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums

    Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche ( §100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.

    In der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.

    Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.

    Beispiel:

    Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).

    Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche.

    Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.

    Gruß Michael

  • 0
    Antwort von PhilX PhilX

    "Für zukünftige Verbrechen existiert kein Beichtgeheimnis." Alles was in einer Beichte z.B. in einem Beichtstuhl gesprochen wird, unterliegt dem Beichtgeheimnis, deshalb gilt:

    Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

    § 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.

    Can. 984 — § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.

    Can. 1388 — § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.

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    Antwort von salzundlicht salzundlicht

    Hallo?

    Ich erkenne dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken.

    Ich bereue meine Sünden, erkenne sie als Last für meine Seele und dass ich meine Nächsten und GOTT damit verletzt habe. Deshalb möchte ich meine Nächsten und GOTT um Vergebung bitten, und um eine Chance es wieder gut machen zu dürfen.

    Die Zeit heilt Wunden.

    In diesem spezielen Fall, dass du dir ausgedacht hast. Macht der Pfarrer sich strafbar und sündigt vor GOTT, wenn er diesen Mord nicht versucht mit allen Mitteln zu verhindern.

    Wenn jemand einen Mord beichtet, dann wird ihn der Beichtvater auffordern sich zu stellen. Denn vielleicht wurde jemand unschuldig für diesen Mord verhaftet.

    Wenn sich der Beichtende weigert sich zu stellen, dann bereut er auch nicht wirklich. Denn wer aufrichtig bereut, akzeptiert auch die Konsequenzen für seine Sünden.

    Wenn ich gestohlen habe, dann gebe ich das Getohlene zurück. Wenn ich jemanden verletzt habe, dann entschuldige ich mich und versuche alles wieder Gut zu machen. Wenn man gemordet hat, dann muß man sich dafür vor GOTT und den Nächsten verantworten.

    Sollte irgendwann ein Massenmörder sich in einem Beichtstuhl verirrt haben, dann wird ihn dieser Beichtvater bei der Polizei anzeigen müssen. Denn Massenmord ist keine menschliche Schwäche und Sünde, sondern das böse Treiben des Teufels.

    Das Beichtgeheimnis gilt nur für Sünden, nicht für das böse Treiben des Teufels.

    +++ GOTTES Segen und Liebe. JESUS liebt uns, geben wir uns nicht mit weniger zufrieden.

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    Antwort von newcomer newcomer

    ein Plan ist noch keine Sünde. Falls er ihn nicht davon abbringen kann, wird er ihm erklären, dass diese Totsünde nicht verziehen werden kann und er damit vom Himmel ausgeschlossen ist.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    der Geistliche kann wenn ihm der Name dessen, der ermordet werden soll, gesagt wurde, diesen warnen. Dabei braucht er von dem, der ihn ermorden will, nicht den Namen nennen. So hat er sein Beichtgeheimnis nicht verletzt und denjenigen gerettet

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    um ehrlich zu sagen, ich gehe nicht zur beichte weil ich den pfarrern nicht traue :-D

    Kommentar von Eleana88 Eleana88Eleana88

    xD

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    Antwort von Keckermann Keckermann

    Erst wenn was passieren sollte, "darf" er sein Schweigen brechen - glaube ich ! Bin mir aber nicht sicher

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    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Schonmal vom Beichtgeheimnis gehört?

    Kommentar von Eleana88 Eleana88Eleana88

    Wenn du die frage richtig durchgelesen hättest, hättest du auch den satz "darf er in diesem fall sein schweigegelübde brechen" gelesen.

    Kommentar von ThunderHawk ThunderHawkThunderHawk

    Wenn Du wüsstest was Beichtgeheimniss heißt hätte sich der blonde Kommentar erübrigt.

    Kommentar von Eleana88 Eleana88Eleana88

    es handelt sich aber um eine straftat, die noch nicht begangen ist...und dafür gilt das beichgeheimnis nicht. Außerdem weiß ich sehr genau was ein beichtgeheimnis ist, die frage war ja ob es in diesem speziellen fall überschritten werden darf!

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