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bei Bewerbung auch Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis abgeben, bin ich jetzt genommen?

gefragt von oohoneybeeoo am 09.08.2009 um 12:22 Uhr

also ich hab vor zwei wochen bei unserem Rewe um einen Job gefragt da meine Freundin bald wegen ihrer Ausbildung dort aufhört. Ich hab dann nen Bewerbungsbogen bekommen den ich ausfüllen und komplett unterschreiben sollte. Zusätzlich sollte ich noch meinen Sozialversicherungsausweis,Lohnsteuerkarte und Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse abgeben. Mir wurde dann gesagt das sie sich melden. Worauf ich aber noch warte.

Aber was mich jetzt interessiert, hab ich den Job jetzt oder nicht?

Ich werde die Tage nochmal vorbei schauen und mal nachhaken!!!!

Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure antworten!

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Arbeit x 14.571 Job x 3.845 Bewerbung x 3.494 Minijob x 541 Lonsteuerkarte x 1

joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 9. August 2009 12:24
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Den Job hast Du erst wenn Du einen Arbeitsvertrag hast.

Kommentar von oohoneybeeoo am 9. August 2009 12:30

Ich sollte ja alles unterschreiben auf der bewerbung unteranderem auch einen Vordruck eines Arbeitsvertrages der nur noch gegengezeichnet werden muss!

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 14. August 2009 10:26

Und, hast Du den Vertrag bekommen ? Deine Unterschrift allein genügt leider nicht. Drücke Dir die Daumen.


dschinghi
beantwortet von dschinghi am 28. Oktober 2009 21:41
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ich nehme schon an, dass du ihn hast - sonst hättest du doch deine Unterlagen nicht abzugeben brauchen - aber an deiner Stelle würde ich mal anrufen oder hingehen und fragen - WO DENN DER ANSTELLUNGSVERTRAG BLEIBT ......

Viel Erfolg ☼


Zitronensorbet
beantwortet von Zitronensorbet am 9. August 2009 12:25
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Wenn man diese Sachen abgibt, hat man eigentlich den Job schon. Aber nachfragen würde ich auf jedenfall. Du musst ja noch das wann erfahren.


anonym
beantwortet von Fensterplatz am 9. August 2009 12:25
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Hä???!!! Man gibt diese Unterlagen erst raus, wenn man einen Vertrag unterschreibt!!! Hol die Sachen wieder, sonst kannst Du ja nirgends woanders anfangen, falls sich die Möglichkeit ergibt. Oder hast Du irgendwas da nicht kapiert und die haben Dich eingestellt, nur Du hast es nicht geschnallt?! Wie d... ist das denn?!


Elch67
beantwortet von Elch67 am 9. August 2009 12:25
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Ohne vorherigen Arbeitsvertrag dürfen die ja wohl von dir nichts verlangen bzw einbehalten.Schönen Gruß an REWE,


anonym
beantwortet von Christiangt am 9. August 2009 12:24
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das können wir dir nicht sagen , ob du den Job hast, warte einfach ab.


anonym
beantwortet von ohnemich am 9. August 2009 12:23
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♥ Glückwunsch.

Hast den Job


anonym
beantwortet von KatePerry50 am 9. August 2009 12:23
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naja das wollen sie nur haben wenn sie dich einstellen ganz logisch...


Caaanan
beantwortet von Caaanan am 9. August 2009 12:23
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du hast ihn ^^


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