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Bei Betrug Anzeige bei der Polizei machen oder direkt an die Staatsanwaltschaft wenden?

Frage von Nagelzauberfee Nagelzauberfee

Hallo! Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen... ich habe vor einiger Zeit über eine Online-Kleinanzeige etwas gekauft, das Geld überwiesen aber bis Heute weder die Ware noch mein Geld zurück bekommen. Die Verkäuferin habe ich Mehrmals ermahnt schriftlich und telefonisch. Jedes mal sagte sie mir zu, dass sie mir mein Geld zurück überweist. Hatte Ihr nun eine letzte Frist gesetzt bis gestern... aber wie schon erwartet ist bei mir nichts angekommen. Wie würdet ihr nun weiter vorgehen? Anzeige bei der Polizei erstatten? Oder soll ich mich direkt an die Staatsanwaltschaft wenden? Was geht schneller und ist effektiver?

An die Community, über die alles lief und wo ich die Anzeige gelesen habe habe ich mich schon gewand, doch die geben erst die ASdresse der Verkäuferin raus, wenn sich Polizei oder der gleichen einschaltet...

LG

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Antworten (3)

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    Antwort von gini0101 gini0101

    eigentlich geht es ja ums prinzip, auch wenn es "nur" 30 euros sind. eben das ist der betrag wo meist nix unternommen wird. geh mal zur polizei und mache eine anzeige, sie wird dann bei ihrer zuständigen polizeistelle vorgeladen um sich zur sache zu äussern, das regelt meist alles und geld kommt schneller als gedacht! für was zahlst du denn steuern, so kann die polizei auch mal was für dich machen, und es kostet dich nix!

  • 1
    Antwort von tradaix tradaix

    Anzeige immer bei der Polizei stellen. Das geht mittlerweile auch online https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html

    Kommentar von Nagelzauberfee NagelzauberfeeNagelzauberfee

    ja soweit ich weiß (google) aber nur in nrw und nrw is ja nicht für mich zuständig oder geht das trotzdem?

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    (Zitat Webseite:) «Liegt der Tatort außerhalb von NRW, wird ihre Anzeige an das zuständige Bundesland weitergeleitet. Beachten Sie bitte, daß inzwischen auch schon einige andere Bundesländer über das Internet online Strafanzeigen entgegennehmen. Dies sind zur Zeit:...» - schneller geht's nicht.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Betrugsanzeige bei der Polizei.

    Privatrechtliche Forderungen (Geld eintreiben) per Mahnbescheid/Anwalt.

    Und per Anwalt bekommst Du auch die Adresse von der Community. Du hast nämlich ein "berechtigtes Interesse" gemäß Datenschutzgesetz. (Mußt Du mit dieser Begründung eigentlich auch ohne Anwalt bekommen. Kannst denen ja schreiben, würdest auf ihre Kosten einen Anwalt einschalten...)

    Kommentar von Nagelzauberfee NagelzauberfeeNagelzauberfee

    aber wenn ich den anwalt nehme kostet es mich doch auch wieder zusätzlich geld... vielleicht muß ich dazu sagen dass es sich um einen betrag von 30 euro handelt...

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ich würde diese Community erst mal auf diese Ausnahme beim Datenschutz hinweisen und mit dem Anwalt auf ihre Kosten drohen.

    Bei einem Betrag von 30 Euro kostet auch der Anwalt nicht viel - kannst ja vorher fragen. Und dann kann er seine Kosten gleich der Community in Rechnung stellen. (Eine Rechtsschutzversicherung würde das erst mal übernehmen.)

    Aber wenn eine Anzeige bei der Polizei reichen würde, damit die Community überzeugt ist, kannst Du das ja machen. Die privatrechtlichen Forderungen kannst Du trotzdem nur über einen Mahnbescheid geltend machen. Da hilft Dir die Polizei gar nicht.

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