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Bei Berufung droht §64 wer hat damit Erfahrung?

Frage von chriskross21 chriskross21

BITTE: wer kann mir helfen: Ich habe wg erwerb v btm (eig. beihilfe zum erwerb) 5 monate auf 4 jahre!!! Bewährung bekommen es ging um vermittlung von heroin , ca 3,4 g mit gehalt von max 5 %!! Handy wurde abgehört, mat wurde nie gefunden.. Verhandlung war in Bad Mergentheim, is an der Grenze zu Bayern....

Ich habe Berufung eingelegt da ich ohne ANWALT DA WAR U MEHR ALS VON Staatsanwältin gefordert bekam!! (Ich hatte kein Geld für 1 Anwalt )

Heute war ich beim Anwalt und er sagte mir die Staatsanwaltschaft wird im Falle d Berufung den § 64 beantragen!! (Bei mir kommt event. Schuldunfähigkeit aufgrund v damaliger Psychose in Betracht) Dabei habe ich noch nie eine Therapie nach §35,36 gemacht.

MEINE FRAGEN:
1.) Wie wahrscheinlich ist das?

2.) Kann ich wenn die §64 Therapie mit Absicht versauen bzw. nicht schaffe würde dann doch noch stattdessen in Knast gehen? Oder kann das sein, dass ich die 64er so oft wiederholen müsste bis ich sie schaffe?

3.) Der Anwalt meinte auch es könnte sogar sein, dass ich in d Berufung trotz FREISPRUCH! den §64 bekommen könnte als Auflage o so ??? Hab ich nicht verstanden. Wie kann das sein? Aber er halte es für s unwahrscheinlich, ich muss mich bis in 3 Tagen (21.11.11) entscheiden ob ich die 1.te Strafe annehme. ( Das größte Problem sind die regelmäßigen UKs in den 4 Jahren Bewährung, wenn ich nur 1mal auf thc!!! pos bin geh ich sofort in Knast!!)...

4.)Gibt es eine sinnvolle Alternative zur Berufung? Ich wurde wg Erwerb verurteil, obwohl es nur Beihilfe zum Erwerb bzw Vermittlung war! Der Andere Zeuge, den ich vermittelt habe, bestätigte das u nahm den Erwerb auf sich. Hauptentlastungszeuge wurde nicht geladen bzw ist nicht erschienen.. Die Richterin "schenkte" mir die verminderte Schuldfähigkeit, ohne Gutachter, geht juristisch gar nicht..

Ich habe seid 2 Jahren gar keine neuen Straftaten begangen.. 2009 war ich erstmals 3 Monate in Haft wg Schwarzfahren im Zug!! Seitdem habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und die Sache um die es jetzt ging lag auch schon 2,3 Jahre zurück. Das macht mich echt fertig, bin 27 J, weibl, und habe Depressionen und vertrag so 1 Stress s schlecht ich neige dazu die 5 Monate gleich abzusitzen u dann Ruhe zu haben..

Oder gibt es was Besseres?

Bitte nur ernstgemeinte Antworten, Moralapostel die kein Plan von Sucht etc. haben sollen sich Ihre dummen Antworten bitte sparen, maßt euch nicht an über mich zu urteilen!! hab mich heut schon genug aufgeregt. gruß m

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Antworten (1)

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    Antwort von diroda diroda

    Alte Sachen, die rechtskräftig geworden sind gelten egal ob berechtigt waren oder nicht. Die Bewährung wird auch durch eine Straftat auf einem anderen Gebiet gebrochen. Lasse dich auf eine Therapie ein die an den Ursachen deiner Sucht arbeitet. Das hat im Gegensatz zum Knast einen Sinn. Drogen sind keine Medikamente gegen Stress.

    Kommentar von chriskross21 chriskross21

    Die Sache ist ja noch nicht rechtskräftig ich kiffe nur und das gerne dafür trinke ich nie Alk. Wenn du 1 mal im Monat ein Bier trinkst, solltest du dann auch auf Therapie? Nein, oder? Therapie hat nur Sinn wenn sie freiwilllig gemacht wird das überlege ich mir event. aber wg Depressionen und nicht wg kiffen gezwungen will ich nicht werden.

    Kommentar von chriskross21 chriskross21

    P.S Medikamente sind auch DROGEN nur legale halt

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Nur du kannst dir helfen, in dem du dir helfen läßt.

    Kommentar von Rosengarten RosengartenRosengarten

    Sicher gibt es legale und illegale Drogen. Aber du lebst in DIESER Gesellschaft und jede Gesellschaft hat ihre eigenen Regeln! Es ist Haarspalterei hier auf dem Wort Drogen herumzureiten, du WEISST, was gemeint ist!

    Sitz die Strafe lieber ab, das geht viel schneller und macht auch deutlich weniger Arbeit. Nach der Therapie kämst du noch auf Bewährung - schon wieder Arbeit - und dann wirst du wieder kriminell - - - nix als Arbeit. Sitz ab und gut ist !! Und versuche, erwachsen zu werden !!

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