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Bei Bereitschaftsdienst Überstunden abfeiern?!

Frage von Terra2k Terra2k

So hier meine Frage;

Ich arbeite in einer kl. Firma die Krankenhäuser und Altenheime betreut in sachen Medizinischer-elektrischen-Geräte wie z. B. Pflegebetten usw. Nun bin ich für morgen als Bereitschaftsdienst eingeteilt da wir einen Brückentag machen. Da soll ich lt. meinem Chef dann überstunden abfeiern und bei Anruf von einem Kunden dann rausfahren. Alles natürlich soweit unentgeldlich wenn ich nicht raus fahren muss. Jetzt ist die Frage ob das so rechtens ist, das ich bei Bereitschaftsdienst (ohne Bezahlung) auch noch Überstunden abfeier wenn ich nicht raus fahren muss?! Anmerkung: Keine Tarifverträge o. ä.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerIng DerIng

    Beides geht nicht. Bereitschaftsdienst muss bezahlt werden (regelt der Tarifvertrag). Das Überstunden abgebaut werden sollen, für "nicht geleistete" Bereitschaftsstunden ist echt lachhaft und frech, da ja der Bereitschaftsdient vergütet werden muss und dadurch auch keine neg. Stunden entstehen. Ich kann nur empfehlen, dass Arbeitnehmer im Pflegedient auf jeden Fall in die Gewerkschaft sein sollten. Es gibt zu viele "schwarze Schafe" die alles mögliche veruchen, nur nicht die Mitarbeiter ordentlich zu entlohnen - leider trägt die Politik Schuld mit.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Bereitschaftsdienst ganz ohne Bezahlung ist unzulässig. Du kannst dann ja schließlich nicht frei über deine Zeit verfügen.

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    Antwort von latifa86 latifa86

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst Abschnitt: Individualarbeitsrecht

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