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bei Batteriewechsel eine Uhr ist ein komletter Service und austacsh von Glas und Krone rechtens?

Frage von tomx1 tomx1

Ich habe meine CK-Uhr zum Batteriewechsel zum Uhrmacher gebracht. Der sagte, das er die nicht wechseln kann und man sie einschicken muß. Als ich sie nach 5 Wochen abholen konnte wurde von mir 50,00€ verlangt. Auf meine Frage was da alles gemacht wurde, sagte man mir, das das Glas, die Batterie, die Krone und die Dichtungen erneuert wurden. Daraufhin sagte ich das ich nur einen Batteriewechsel wollte (steht auch auf den Begleitschein drauf) und das das Glas noch vollkommen in Ordnung war und ich das geklärt haben wollte. Nach weiteren 3 Wochen erhielt ich die Nachricht ich könne meine Uhr abholen und ich mußte die 50,00€ zahlen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie kann ich reagieren

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Antworten (7)

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    Antwort von jamesbu jamesbu

    Da Du es nicht beauftragt hast (ist ja auf dem Begleitschein vermerkt) musst du auch nicht zahlen. Im Falle eines Falles immer mit der Rechtschutz drohen.

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    Antwort von Snuffi Snuffi

    Das wäre mir beinahe auch passiert. Ich wollte nur die Batterie getauscht haben und die Uhr sollte auch eingeschickt werden. Nachdem ich nicht zugestimmt habe, gab man mir die Uhr mit dem Hinweis zurück, dass sie die Batterie nicht austauschen. Erst als ich dann in einer anderen Abteilung diese Batterie gekauft habe, erfuhr ich den Grund: Es handelte sich um eine wasserdichte Uhr und damit diese nach dem Batteriewechsel wieder wasserdicht ist, wird sie eingeschickt. Damit sichert sich der kleine Handel gegen Regressansprüche ab, wenn die Uhr anschließend nicht mehr dicht ist.

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    Antwort von clausrutan clausrutan

    kann ja sein, dass die zusätzlichen Reparaturen notwendig und vielleicht sogar sinnvoll waren. Beim Öffnen gehen z.B. die Dichtungen schon oft kaputt. Allerdings hätte man dich darüber und über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren müssen.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du könntest nur den von Dir beauftragten Teil der Reperatur bezahlen. Falls sich der Händler weigert, Dir Dein Eigentum aus zu händigen. Bleibt Dir nichts anderes übrig, als auf herausgabe Deines Eigentums zu klagen.

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    Antwort von mikael mikael

    Bei der Auto-Reparatur dürfen Mechaniker ohne mit dem Kunden zu sprechen 10 oder 20% teurer werden, vielleicht zählt das bei Uhren auch? Anwalt konsulieren.

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    Antwort von unsuesslich unsuesslich

    Ich weiss ja nicht was die Uhr gekostet hat, was sie für Dich für einen Wert hat und wie schlagkräftig Du bist.

    Ich hätte es nicht bezahlt, denn es ist nicht üblich dass ein Batteriewechsel 50 EUR kostet. Das hätte man dann schon zuvor erwähnen müssen.

    Die Uhr hätte ich bei strikter Weigerung liegen lassen und hätte gesagt: 'Die dürfen sie behalten, ich werde mir eine neue Uhr in einem anderen Geschäft kaufen'

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    Antwort von compi compi

    klagen weil die begingungen für deine willenserklärung bie kaufhandlungsabschluss klar waren... außer sie haben bei dir angerufen und gefragt ob sie generalreperatur machen sollen...

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