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bei Auzug renovieren? Wie sind die aktuellen Richtlinien?

Frage von DeeKayRoxx DeeKayRoxx

Hallo. Habe nur Stress mit meinem Vermieter, bin aber bald endlich raus aus der Wohnung.

Nun soll ich aber zum Auszug renovieren. Was muss man nach der aktuellen Gesetzlage als Mieter beim Auszug noch machen? Was im Mietvertrag ist gültig und was nicht?

Kennt Ihr gute Foren, wo ich meinen Mietvertrag mal von Usern checken lassen kann? Möchte den Weg um den Meieterschutzbund herum schaffen, da dieser ja auch wieder Geld kostet!

Als ich in die Wohnung einzog, war diese angeblich renoviert! Jedoch gab es in vielen Ecken der Wohnung risse in den Wänden (Altbau). Was, wenn ich diese nun schließen/überstreichen soll?

In der Wohnung wurde nie geraucht und ich wohne nun 2 Jahre hier. Die Tapete ist noch im gleichen Zustand wie damals, nur in der Küche sind bald einige Löcher von Regalen, welche ich zuschmieren wollte und im Wohnzimmer ein paar kleine Löcher von Stecknaden/Heftzwecken.

Was kann der Vermieter mir dazu sagen?

beste Grüße und vielen Dank für Eure Antworten, DK

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Antworten (6)

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    Antwort von Steinbeisser1 Steinbeisser1

    Gute und geeignete Foren kenne ich dazu nicht. Aber hatte dasselbe Problem im letzten September, wo mir der Mieterschutzbund mitteilte das nur Kleinstreperaturen wie Löcherspachteln nötig sind.

    Eine Renovierung wie Tapetenwechsel oder auch Wände streichen sind hinfällig und sind vom Vermieter oder Eigner zu tragen.

    Es sei denn, das Du z. Bsp. schwarze Bitumen oder Lackfarbe aufgetragen hast ... ;-)

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    schau mal unter diesem link. dort finmdest du die gültigen und ungültigen klauseln.

    http://www.ruv.de/de/rvratgeber/bauenwohnen/geldrecht/4_renovierungsfristen.jsp

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    Antwort von HariboDealer HariboDealer

    Wenn die Bude beim Einzug renoviert war, musst du die auch so hinterlassen!!

    Falls du selbst renoviert hast, kannst du einfach so ausziehen!!

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    Antwort von schnuckelbacke schnuckelbacke

    wenn es im mietvertrag steht wirst du wohl oder übel renovieren müssen

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    Antwort von antwort72 antwort72

    google nach schönheitsreparaturen mietrecht und Du weißt in 2h alles, was Du brauchst. Kommt sehr auf den Mietvertrag an. Wenn Risse beim Einzug da waren, musst Du die nicht weg machen, außer Du hast Pflichten des Vormieters übernommen.

    Kommentar von DeeKayRoxx DeeKayRoxxDeeKayRoxx

    ich sollte als Zwischenmieter wohnen und habe die Wohnung dann übernehmen können.

    Damit übernahm ich alle Rechte und Pflichten des Vormieters!

    Was bedeutet es nun genau?

    Steinbeisser1 meinte ja: Gute und geeignete Foren kenne ich dazu nicht. Aber hatte dasselbe Problem im letzten September, wo mir der Mieterschutzbund mitteilte das nur Kleinstreperaturen wie Löcherspachteln nötig sind.

    --> stimmt das so?

    Kommentar von antwort72 antwort72antwort72

    Wenn Du Rechte und Pflichten des Vormieters übernommen hast, gilt als Mietdauer der Zeitpunkt, zu dem Dein Vormieter eingezogen ist. Wenn die Risse da noch nicht waren, könnte es sein, dass Du sie reparieren musst. Aber siehe Link ganz oben: Wenn Du FESTE Fristen hast, wäre es ungültig, egal, wie die Wohnung aussieht. Wenn Du lockere hast (siehe Link) müsstest Du je nach Zustand der Wohnung aber höchstens den Zustand bei Vermietung an den Vormieter "schönheitsreparieren". Dann stimmt das, was Steinbeisser meinte, nicht pauschal.

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Geh mit Deinem Vertrag zu einem Mieterverein.
    Die Anwälte dort können Dich beraten und im Streitfall auch vertreten.
    Bei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter reicht oft schon ein Schreiben von denen, um den Sachverhalt zu klären.

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