Hallo. Habe nur Stress mit meinem Vermieter, bin aber bald endlich raus aus der Wohnung.
Nun soll ich aber zum Auszug renovieren. Was muss man nach der aktuellen Gesetzlage als Mieter beim Auszug noch machen? Was im Mietvertrag ist gültig und was nicht?
Kennt Ihr gute Foren, wo ich meinen Mietvertrag mal von Usern checken lassen kann? Möchte den Weg um den Meieterschutzbund herum schaffen, da dieser ja auch wieder Geld kostet!
Als ich in die Wohnung einzog, war diese angeblich renoviert! Jedoch gab es in vielen Ecken der Wohnung risse in den Wänden (Altbau). Was, wenn ich diese nun schließen/überstreichen soll?
In der Wohnung wurde nie geraucht und ich wohne nun 2 Jahre hier. Die Tapete ist noch im gleichen Zustand wie damals, nur in der Küche sind bald einige Löcher von Regalen, welche ich zuschmieren wollte und im Wohnzimmer ein paar kleine Löcher von Stecknaden/Heftzwecken.
Was kann der Vermieter mir dazu sagen?
beste Grüße und vielen Dank für Eure Antworten, DK
ich sollte als Zwischenmieter wohnen und habe die Wohnung dann übernehmen können.
Damit übernahm ich alle Rechte und Pflichten des Vormieters!
Was bedeutet es nun genau?
Steinbeisser1 meinte ja: Gute und geeignete Foren kenne ich dazu nicht. Aber hatte dasselbe Problem im letzten September, wo mir der Mieterschutzbund mitteilte das nur Kleinstreperaturen wie Löcherspachteln nötig sind.
--> stimmt das so?
Wenn Du Rechte und Pflichten des Vormieters übernommen hast, gilt als Mietdauer der Zeitpunkt, zu dem Dein Vormieter eingezogen ist. Wenn die Risse da noch nicht waren, könnte es sein, dass Du sie reparieren musst. Aber siehe Link ganz oben: Wenn Du FESTE Fristen hast, wäre es ungültig, egal, wie die Wohnung aussieht. Wenn Du lockere hast (siehe Link) müsstest Du je nach Zustand der Wohnung aber höchstens den Zustand bei Vermietung an den Vormieter "schönheitsreparieren". Dann stimmt das, was Steinbeisser meinte, nicht pauschal.